Neue Gruppe „Musikalische Früherziehung“ geplant

Im Februar soll an der Musikschule Bergkamen ein neuer Kurs Musikalische Früherziehung für Vorschulkinder starten. Das Unterrichtsangebot ist geeignet für Kinder ab 4 Jahren. Eingebunden in die kindliche Erlebnis- und Themenwelt werden die musikalischen Lerninhalte spielerisch vermittelt und mit allen Sinnen erfasst. Der Unterricht umfasst unter anderem den Umgang mit der Stimme, Bewegung und Tanz sowie das Musizieren mit elementaren Instrumenten. Neben der musikalischen Entwicklung tragen die vielseitigen Erfahrungen im Unterricht aber auch entscheidend zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder bei. Konzentration und Sozialverhalten sowie Sprachvermögen und Motorik sind Fähigkeiten, die beim Musizieren und Lernen in der Gruppe gefördert werden.

Der Kurs soll mittwochs um 17.15 Uhr in der Burgschule in Bergkamen-Oberaden stattfinden und beginnen, sobald genügend Anmeldungen vorliegen.

Das Entgelt beträgt monatlich 23,00 €. Für weitere Informationen zu Kursinhalten, Möglichkeiten der Entgeltermäßigung und Anmeldung steht die Geschäftsstelle der Musikschule Bergkamen unter 02306 307730 oder info@musikschule-bergkamen.de gerne zur Verfügung.

 




Projektkurs des Gymnasiums veröffentlicht im Internet einen digitalen Stadtführer zum Thema Faschismus in Bergkamen

Ausschnitt der Startseites des digitalen Stadtführers zum Thema Faschismus in Bergkamen.

Im vergangenen Schuljahr hat es am SGB im Jahrgang Q1 unter der Leitung des Lehrers Jan Groesdonk einen Projektkurs gegeben, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, einen digitalen Stadtführer zu entwickeln, der sich dem Thema des deutschen Faschismus´ widmet, indem die Entstehungsgeschichte, die NS-Zeit selbst aber auch die (Nach-)Wirkungen faschistischer Ideologie bis heute auf lokaler Ebene aufgearbeitet werden sollten.

Die Arbeitsergebnisse wurden in der ersten Hälfte des aktuellen Schuljahres in eine Homepage übertragen, sodass der Stadtführer nun, als Teil des städtischen Programms zur Erinnerung an die Verbrechen des NS am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer das Nationalsozialismus, unter der Webadresse: www.nie-wieder-faschismus-bergkamen.de online gegangen ist.




Richter ohne Roben: Stadt Bergkamen sucht Schöffen

Die Stadt Bergkamen sucht Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 01.01.2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts interessiert sind. Darunter versteht sich ein richterliches Ehrenamt in Strafsachen am Amtsgericht Unna oder Landgericht Dortmund.

Ebenfalls werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Schöffinnen und Schöffen haben als Laienrichterinnen und Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, allerdings ausgestattet mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat einer Angeklagten oder eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.

Da sie als Schöffin bzw. Schöffe gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung in gleicher Weise gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

Schöffin bzw. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit neben der deutschen steht einer Bewerbung jedoch nicht entgegen.

Der Wohnsitz muss in Bergkamen sein und die sich bewerbende Person muss bei Amtsantritt am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 69 Jahre sein.

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffinnen und Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Schöffenamtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss.

Diese Liste wird sodann öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt und jede Person hat das Recht, Einspruch zu erheben, falls Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die nicht für das Schöffenamt geeignet scheinen. Mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird die Liste anschließend an das Amtsgericht Kamen übersandt.

Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen, die anschließend durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden.




Spielzeugbörse „Kinderkram“ ist am Samstag in der Auferstehungskirche wieder geöffnet

Die Spielzeugbörse „Kinderkram“ der ev. Friedenskirchengemeinde ist am Samstag, 28. Januar, in der Auferstehungskirche, Goekenheide 7 in Weddinghofen, wieder von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

„Kinderkram“ wird dieses Angebot genannt, weil hier Kinder und Erwachsene aus momentan sozial schwachen Familien kostenfrei nach Büchern und Geschenken kramen und stöbern dürfen.

Selbstverständlich kann in dieser Zeit auch neues oder sehr gut erhaltenes Spielzeug abgegeben werden. Hier sind die Organisatoren dringend auf IHRE Spenden angewiesen. Bitten Sie ihre Kinder doch einmal, die Zimmer oder Dachböden zu durchforsten. Sicher gibt es dort einige nie gelesene Bücher oder Spielzeuggeschenke, aus denen sie herausgewachsen sind.

Die Organisatoren freuen sich uns über jede Spende.




6. Auflage des Hafenfeuers in der Marina Rünthe startet heute: Hier ist das Programm mit allen Höhepunkten

Nach zweijähriger Corona-Pause beginnt der Veranstaltungsreigen in Bergkamen endlich wieder mit „fackelnder Winterstimmung“ und „feuriger Gemütlichkeit“ zwischen Pier 47 und Hafencafé. Auf Grund der guten Erfolge in den vergangenen Jahren ist die neue Auflage des beliebten „Hafenfeuers“ wieder „irisch angehaucht“ – das bedeutet viel Live-Musik von der grünen Insel und ein dazu passendes Speisen- und Getränkeangebot, u.a. mit irischem Bier vom Fass.

Das „6. Marina Hafenfeuer“ wird am letzten Januar-Wochenende wieder schwer gemütlich – die Winterlandschaft besticht u.a. durch ein großes Lagerfeuer, Fackeln und Feuerkörbe sowie jeder Menge Dekoration und ausreichend Sitzmöglichkeiten mit warmen Decken.

An allen drei Tagen gibt´s ein abwechslungsreiches Musikprogramm – mal werden irische Traditionals gespielt, ein anderes Mal sind es die rauen Pub-Songs, die zum Mitsingen animieren. Am Samstag und am Sonntag finden diverse Kinderanimationen in beheizten Räumlichkeiten und ein feuriges Sonderprogramm statt. Und auch die Dudelsackspieler der „1st Sauerland Pipes and Drums“ sind am Samstag wieder mit von der Partie, wenn es im Rahmen der großen Fackelwanderung durch den Hafen und Teile des Beverseegeländes geht.

 

Veranstaltungszeiten:

  • FR, 27. Januar 2023 von 17.00 bis ca. 22.00 Uhr
  • SA, 28. Januar 2023 von 15.00 bis ca. 22.00 Uhr
  • SO, 29. Januar 2023 von 12.00 bis ca. 18.00 Uhr

Musikprogramm:

Freitag:

  • „STOUT!“ (Spielzeit 17.00 bis 19.30 Uhr inkl. Pausen)

Ihr Programm reicht von lauten, rauen Pub-Songs über gefühlvoll arrangierte Balladen bis hin zu mitreißenden Tune-Sets. Folk der auf Traditionen setzt, aber zeitgleich durch die Kreativität und frischen Ideen der zwei jungen Musiker neu auflebt. Zusammen mit ihrem energiegeladenen, vor Freude sprühendem Spiel und jeder Menge Humor sind „STOUT!“ bereit, ihr Publikum im Sturm zu erobern.

  • „Pot o`Stovies“ (Spielzeit 19.30 bis 22.00 Uhr inkl. Pausen)

Eine ordentliche Portion gefühlvolle irische und schottische Balladen von unglücklichen Liebschaften, Heim- und Fernweh, ergänzt um fetzige Rauf-, Sauf- und Rebel-Songs sowie einer Prise feuriger Jigs & Reels. Dazu ein Schuss Entertainment, ein Dutzend Instrumente und zweistimmige Vocals.

Samstag:

  • „Fragile Matt“ (Spielzeit 15.00 bis 17.00 Uhr inkl. Pausen)

Erfrischend, gefühlvoll, fröhlich, lebendig und am besten live. Mehrstimmiger Gesang umrahmt von irischen und schottischen Tunes. Die Band Fragile Matt, gegründet in Doolin, Irland, in 2008 von dem Iren David Hutchinson, ist mit ihrer Musik in Deutschland, Holland und Irland unterwegs.

  • „Glengar“ (Spielzeit 19.00 bis 22.00 Uhr inkl. Pausen)

Die Musiker aus Dülmen stehen sowohl für irische Traditionals als auch für gefühlvolle Balladen und schmetternde Lieder zum Mitsingen. Mit ihren Geschichten aus den Pub`s entführt Glengar sein Publikum auf die „Grüne Insel“, in eine längst vergangene Zeit, welche geprägt ist von Sagen und Mythen eines der ältesten Kulturvölker der Welt.

Sonntag:

  • „Whiskerlad“ (Spielzeit 13.00 bis 16.00 Uhr inkl. Pausen)

 Sang- und klangvoll kommen die zwei kernigen Musiker von Whiskerlad daher – gnadenlos geradlinig pflanzt das Folkduo irisches und schottisches Liedgut zielsicher in musikbegeisterte Ohren, Pubkultur auf höchstem Level. Die beiden ziehen alle Register atlantischer Musikkultur, richtig echt, einfach authentisch keltisch. Gänsehaut pur.

Weitere Highlights:

  • Feuriger Stelzen-Walk-Act „Thyriorn“

Freitag: 19.00 und 21.00 Uhr | Samstag: 17.00 und 20.00 Uhr

Thyriorn, der Gigant auf Stelzen, schreitet majestätisch durch die johlende Menge, gefolgt von seinem Feuerschergen, der ihm fortwährend dessen gewaltige Feuerwerkzeuge reicht, um schließlich selbst mit den Besuchern in feurige Interaktion zu treten.

Kinderaktionen in der „Kinder-Winterwelt“ (marinaEVENT/Indoor)

Samstag: 15.00 – 19.00 Uhr | Sonntag 14.00 – 17.00 Uhr

Die kleinen Besucherinnen und Besucher erwartet ein buntes Programm mit verschiedenen Kreativangeboten und Animation. Alle Kinderaktionen finden in der liebevoll dekorierten und beheizten Kinder-Winterwelt in den Räumlichkeiten von „Marina Event“ (ehemals Skipper-Treff) statt.

  • Neue Geschichten aus dem Dustertal mit Michael Wrobel (Marina Event/Indoor)

Spannende Mitmachgeschichten mit Musik, Geräuschen und Lichteffekten

„Komm schnell ´raus, es schneit, kleine Maus!“

Samstag 16.00 Uhr | Sonntag 14.00 Uhr

Ein Mitmachspaß für Kinder ab 3 Jahren – Dauer je 35 Minuten

„Die Abenteuer von Torca und Winny – der geheime Glitzerblitzkristall“

Samstag 17.00 Uhr | Sonntag 15.00 Uhr

Für Kinder ab 6 Jahren – Dauer je 35 Minuten

  • Fackelwanderung durch die Marina und Teile des Beversee-Rundweges

Begleitet von der Dudelsackband 1st Sauerland Pipes and Drums e.V.

Samstag 18.00 Uhr (Dauer ca. 1 Stunde) | Treffpunkt: Hütte Stadt Bergkamen

  • Musikalisches Feuerwerk über dem Datteln-Hamm-Kanal

Samstag ca. 20.15 Uhr

An allen drei Tagen:

„Heiße“ Tropfen und kulinarische Köstlichkeiten:

  • Flammkuchen
  • Pizza
  • Irisches Bier vom Fass
  • Cocktails warm und kalt
  • Stockbrot backen
  • v. m.



„F***t euch“ und Tritte: Fette Geldstrafe für Ausraster im Polizeiauto

von Andreas Milk
Selten sitzt einer im Kamener Amtsgericht auf der Anklagebank und wirkt dabei so zerknirscht wie der Bergkamener David H. (Name geändert): „Ich bin selber enttäuscht von mir“ – der Grund: sein Verhalten gegenüber der Polizei am 11. September vorigen Jahres. H. hatte Alkohol getrunken, obwohl er laut eigener Aussage keinen verträgt. Die Folgen: „F***t euch“ und andere Beschimpfungen an die Adresse der Beamten, dazu Tritte, noch während er auf der Rückbank des Einsatzfahrzeugs lag. Ein Polizist bekam H.s Schuh ins Gesicht.

H. selbst wurde wegen seines Zustands an jenem Tag ins Krankenhaus gebracht. Erinnern kann er sich heute an nichts mehr: klassischer Filmriss. Bei den betroffenen Polizeibeamten hat er sich später während eines Besuchs auf der Wache entschuldigt. Vor Gericht sprach er mehrfach davon, wie sehr er sich schäme.

Das honorierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie forderte „nur“ eine Geldstrafe – obwohl an und für sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Freiheitsstrafe angezeigt gewesen wäre. Aber: Wegen H.s Alkoholkonsum nahm sie einen minderschweren Fall an; Geständnis und Entschuldigung seien positiv zu werten. Die Richterin sah das ähnlich. Das Urteil: eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro.

Die kann der Vater von drei Kindern in monatlichen Raten abstottern, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Übler hätte das Verfahren für ihn ausgehen können, wenn die ganze Geschichte sich ein paar Jahre früher zugetragen hätte. H.s Vorstrafenregister hat fünf Einträge, darunter eine viereinhalbjährige Jugendstrafe wegen eines Raubdeliktes. Der vorerst letzte Eintrag liegt aber schon lange zurück – so lange, dass die Sache mit den Polizisten in Bergkamen mit etwas gutem Willen als einmaliger Aussetzer gewertet werden kann.




Jobcenter optimiert Beratungsdienstleistung: Terminierte Beratung und Hotline gehen an den Start

Das Jobcenter Kreis Unna optimiert seine Beratungszeiten für Kundinnen und Kunden. Hierzu gehört die terminierte Beratung für Fragen rund um das Bürgergeld, zu Anträgen und Rückfragen zu Leistungsbescheiden. Unter der Telefonnummer 02303 2538-2222 können Kundinnen und Kunden einen festen Termin auszumachen oder ihre Fragen direkt telefonisch klären.

„Wir möchten Einzelpersonen, alleinerziehenden Elternteilen und Familien gleichermaßen gerecht werden und in jedem Fall alle Fragen rund um den Leistungsanspruch im Rahmen unserer Beratung beantworten“, erklärt
Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Unna. „Der Anspruch auf Geldleistungen ist komplex. Hier kommt es auf die individuelle Familienkonstellation an, auf ein eventuelles Einkommen einzelner Familienmitglieder, auf das Alter der Kinder oder auf Leistungen, die ggfls. beantragt werden müssen… um nur einige Beispiele zu nennen.“ Eine solch intensive Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist daher in der Regel nicht möglich. Ringelsiep fügt hinzu: „Für Kundinnen und Kunden, die zum ersten Mal in unseren Geschäftsstellen vorsprechen oder die sich in einer Notlage befinden, gibt es aber natürlich immer die Möglichkeit ohne Termin beraten zu werden.“

Ringelsiep appelliert, die neuen Angebote zu nutzen und insbesondere für Kurzanliegen direkt zum Hörer zu greifen. Die neue Hotline ist ab heute freigeschaltet.




Akuthilfe Mensch bittet um Spenden für die nächst Fahrt zur nächsten Fahrt an die polnisch-ukrainische Grenze

Die Akuthilfe Mensch plant ihre nächste Fahrt an die polnisch-ukrainische Grenze im Februar. Dafür bittet sie um Spenden. Denn die Not der Menschen  insbesondere in den Dörfern entlang der Ostfront sei weiterhin große.

Dazu erklärt die Soforthilfe Mensch: „Nach Austausch und Rücksprache mit unseren Kontakten und Partnern vor Ort – hier sei insbesondere das Projekt Feldküche genannt – ist unser Spendenaufruf der Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichtet, um nachhaltig unterstützende Hilfeleistungen anbieten zu können. So suchen wir darüber hinaus auch aktiv nach Feldküchen, über die dann in der Ostukraine Menschen in abgelegenen Dörfern unterstützt und versorgt werden können.“
Dringend benötigt werden:

Medikamente: (u.a. Erkältungsmedikamente, haushaltsübliche Antibiotika, Schmerzmittel)
Medizinische Ausstattung/ Hilfsmittel: u.a. Erste-Hilfe-Sets, Verbandskästen, haushaltsübliches Verbands- und
(Wundversorgungsmaterial sowie Pflaster
Hygieneartikel: Frauen, Männer sowie Kleinkinder und Babies
Tierfutter
Grundversorgung: u.a. Batterien, Kerzen, Powerbanks, Reinigungsmittel, Stromerzeuger (Aggregrate und Generatoren), Wasseraufbereiter und -filter, etc.
Wer Geld spenden möchte, kann dies unter folgender Kontonummer tun: Akuthilfe MENSCH e.V.
IBAN: DE78 4415 2370 0000 0771 80
BIC: WELADED1LUN

Kontakt und Terminabsprachen unter: E-Mail: vorstand@akuthilfemensch.de Telefon: +49 177 630 73 96




Mehr Lohn für rund 600 Beschäftigte von Maler- und Lackiererbetrieben im Kreis Unna

Buntes Handwerk: Maler und Lackierer streichen Wände, Türen, Heizkörper – und jetzt auch mehr Lohn ein. Foto: IG BAU | Tobias Seifert

Egal, ob Häuserfassade, Küchenwand oder Kratzer auf der Kühlerhaube beim Auto: Maler und Lackierer im Kreis Unna machen das Leben bunter und schöner. Für ihre Arbeit bekommen sie jetzt mehr Geld. „Mit der Januar-Lohnabrechnung, die Maler und Lackierer im Februar bekommen, gibt es einen deutlichen Sprung nach oben: Ein Geselle verdient jetzt 18,39 Euro pro Stunde. Er hat damit ein Lohn-Plus von 5 Prozent und 152 Euro mehr im Monat auf dem Lohnzettel, wenn er Vollzeit arbeitet“, sagt Friedhelm Kreft.

Der Vorsitzende der Handwerker-Gewerkschaft IG BAU Westfalen Mitte-Süd spricht von einem „satten Euro-Anstrich“ beim Lohn, den die IG BAU bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk herausgeholt habe. Neben dem Lohn-Plus hat sich die Gewerkschaft nach eigenen Angaben auch noch für eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro stark gemacht, die Betriebe, die der Innung angehören, bis zum April auszahlen müssen. Auszubildende bekommen 180 Euro, so die IG BAU. Für die von der Bundesregierung quasi als „Krisen-Puffer-Prämie“ geschaffene Sonderzahlung werden keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig. Im Kreis Unna gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur 92 Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk mit rund 600 Beschäftigten.

„Wichtig ist auch, dass der Mindestlohn fürs Streichen, Tapezieren und Lackieren deutlich nach oben gegangen ist: Wer den Job nicht gelernt hat und als Seiteneinsteiger arbeitet, muss ab April mindestens 12,50 Euro pro Stunde verdienen. Gelernte Maler dürfen nicht unter 14,50 Euro nach Hause gehen. Das sind die neuen untersten Lohnsockel – die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Friedhelm Kreft. Auch die Auszubildenden der Branche können sich ab Sommer über ein dickeres Portemonnaie freuen: Maler- und Lackierer-Azubis bekommen ab August 30 Euro pro Monat im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mehr. Im dritten Lehrjahr verdienen sie dann 1.015 Euro – und damit 35 Euro mehr als bislang, so die IG BAU.




Corona: Ab 1. Februar gibt es keine Sonderreglungen für Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar 2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort. Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

Testungen

Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.

Masken

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.

Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske wird aufgehoben.

Im Krankheitsfall

Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Atteste

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.

Hygiene

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen geben.“

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona




Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte laufen zum 1. Februar aus

Die Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. Schutzmaßnahmen werden sich ab dann auf Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen konzentrieren. Die meisten anderen Bundesländer verfahren ähnlich. Hierdurch wird eine sehr weitgehende Rückkehr zur Normalität ermöglicht.

„Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nun nur auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Minister Karl-Josef Laumann: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen. Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.