Nordstadt ist für Polizei kein „Angstraum“

Die Nordstadt ist ein ganz besonderes Fleckchen in der Nachbarstadt Dortmund. Nicht anders als in vergleichbaren Großstädten auch finden sich hier Großstadtphänomene und eine erhöhte Belastung durch Straftaten auf eng begrenztem Raum wieder.

Aus diesem Grund hat sich Polizeipräsident Gregor Lange im November des vergangenen Jahres dazu entschlossen, speziell für diesen Bereich von Dortmund Personal zu bündeln und in einer effektiven Ermittlungskommission (EK) arbeiten zu lassen. Gezielt sollen die Polizeibeamten mit temporären Unterstützungskräften gegen einzelne Täter oder Tätergruppen vorgehen, um bessere Tatnachweise zu erlangen und eine effektivere, zeitnahe Strafverfolgung zu gewährleisten. In der Nordstadt EK werden alle Täter, die sich aufgrund der Häufigkeit oder Schwere ihrer begangenen Straftaten für eine täterbezogene Bearbeitung anbieten, bearbeitet. Darüber hinaus stehen der EK Nordstadt spezielle Staatsanwälte zur Verfügung, die in Absprache mit der Polizei ihre Schwerpunkte auf dieses Gebiet verlagert haben.

Seit Einrichtung der EK Nordstadt wurden bereits insgesamt 770 Verfahren unter Beteiligung von 953 Personen bearbeitet. Hierunter befanden sich insgesamt 440 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, 72 Körperverletzungsdelikte, 44 Diebstähle aus Kfz, 74 sonstige Diebstahlsdelikte und 53 Raubdelikte. Bei den verbleibenden 87 Delikten handelt es sich um Beleidigungen, Bedrohungen, Widerstand und Betrug.

Gegen 32 Personen wurde Haftbefehl erlassen, hier drei Beispiele: Ein Ladendieb (54 Jahre / ohne festen Wohnsitz in Deutschland) hatte gleich mehrfach Eigentumsdelikte begangen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Teilweise wurde er zweimal am Tag wegen Ladendiebstahls aufgegriffen, bislang wurde er trotz nachweislicher 88 Delikte immer wieder frei gelassen.

Der EK Nordstadt gelang es, gegen den 54-Jährigen einen Haftbefehl zu beantragen. Die 88 Delikte und der nicht vorhandene Wohnsitz langten nun, um Wiederholungs- und Fluchtgefahr zu begründen. Bei seiner nächsten Tat, am 19. Januar, klickten dann die Handschellen: Bis dahin hatte er erwartungsgemäß wieder mehrfach zugeschlagen und weitere Anzeigen wegen Ladendiebstahls gesammelt. Auch diese flossen in den Vorführungsbericht ein.

Ein Duo aus Korbach (sie 27, er 35) wurde festgenommen, nachdem die EK Nordstadt ihnen in mindestens zwei Fällen räuberische Angriffe auf Kraftfahrer nachweisen konnte.

Ebenso klickten die Handschellen für eine 27-jährige Frau ohne festen Wohnsitz und einen 29-jährigen Dortmunder. Auch ihnen wies die EK Nordstadt einen räuberischen Angriff auf Kraftfahrer nach. Gegen die Frau erging ein Haftbefehl.

„Diese drei Fälle sind exemplarisch für die erfolgreiche und sehr vielversprechende Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Dortmund und der EK Nordstadt“, so Polizeipräsident Gregor Lange. „Aufgrund des hohen Kontrolldrucks und der massiven Präsenz in diesem Stadtteil wird klar: Die Polizei Dortmund sorgt für Sicherheit. In der Nordstadt gibt es keine Bereiche, in die die Polizei nicht hinein geht und Maßnahmen trifft. Jeder soll wissen, dass wir auch hier sind. Platz für Angsträume darf es in Dortmund nicht geben.“

Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schwerpunkt- und Kontrolleinsätze. Diese werden auch zukünftig mit Unterstützung von Kräften des Verkehrsdienstes und der Einsatzhundertschaft durchgeführt. Alles unter dem Motto: „Sicher leben – auch in der Nordstadt“!




Fotos aus der Lüneburger Heide in Ökostation ausgestellt

Der Naturpark Lüneburger Heide mit seinen einzigartigen Bäumen, sprudelnden Quellen, weiten Heidelandschaften sowie wunderbaren Ausblicken inspirierte im Herbst 2016 die Teilnehmer eines Fotoworkshops des Grünen Rucksacks unter der Leitung von Jörg Weyde zum Fotografieren.

Die TeilnehmerInnen des Fotoworkshops. Foto: Jörg Weyde

Exkursionen zum Wilseder Berg, ins Pietz Moor, in die Ellendorfer Wachholderheide und den Totengrund aber auch ein Ausflug in die Stadt Lüneburg standen auf dem Programm, wobei die Themen Bildgestaltung, Perspektive, Brennweite, Lichtwirkung, Lichtfarbe sowie die angepasste Belichtungssteuerung im Mittelpunkt standen.

Eine Auswahl der Arbeitsergebnisse präsentiert eine Ausstellung in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil bis zum 18. Juni.




Feiertagsausflüge: Routenempfehlungen zur Fahrt in die Niederlande

Über das Osterwochenende ab dem 14. April zieht es erfahrungsgemäß viele Menschen zu einem Kurzurlaub in die benachbarten Niederlande. Beliebte Ausflugsziele liegen zum Beispiel in Roermond. Damit der Verkehr in der Grenzregion möglichst störungsfrei fließen kann, hat die Straßen.NRW-Verkehrszentrale in Leverkusen gemeinsam mit der niederländischen Straßen- und Wasserbaubehörde „Rijkswaterstaat“ folgende Routenempfehlungen nach Roermond ausgearbeitet:

Verkehrsteilnehmer aus dem Raum Köln/ Bonn mit Fahrtziel Roermond sollten die A4 in Fahrtrichtung Aachen und dann die A76 (NL) und A2(NL) in Fahrtrichtung Eindhoven nutzen. Mit Fernziel Eindhoven empfiehlt sich der Weg ab dem Autobahnkreuz Kerpen über die A61 in Richtung Venlo und anschließend über die A73 (NL) und A67 (NL) nach Eindhoven.

Reisende aus dem Raum Düsseldorf nutzen die A44 bzw. A52 nach Roermond. Mit Fernziel Eindhoven sollte ab dem Autobahnkreuz Mönchengladbach die A61 in Fahrtrichtung Venlo gewählt werden, um danach über die A73 (NL) und A67 (NL) nach Eindhoven zu gelangen.

Aus dem Ruhrgebiet kommend empfiehlt sich die Fahrt nach Roermond zunächst über die A40 und A67 (NL) in Fahrtrichtung Venlo mit anschließendem Wechsel auf die A73 (NL) in Richtung Maastricht. Das Fernziel Eindhoven wird ab Venlo über die A67 (NL) erreicht.

Bei der Rückfahrt über die A52 in Richtung Düsseldorf gilt es zu beachten, dass zwischen den Anschlussstellen Niederkrüchten und Hostert baustellenbedingt nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Hier kann es insbesondere am Nachmittag zu Stau kommen.

Aktuelle Verkehrsinformationen gibt es auf: www.verkehr.nrw

Weitere Informationen zu Baustellen in den Osterferien: www.strassen.nrw.de/presse/meldungen/2017/pi2017-2-1543.html




Kreistierheim über Ostern geschlossen

Die Veterinärbehörde des Kreises erinnert daran, dass das Tierheim von Karfreitag, 14. April bis einschließlich Ostermontag, 17. April für Besucher geschlossen bleibt.

Ab Dienstag, 18. April gelten im Tierheim wieder die üblichen Öffnungszeiten: dienstags von 13.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr und montags von 10 bis 12 Uhr. Telefonisch ist das Kreis-Tierheim an der Hammer Straße 117 in Unna unter 0 23 03 / 6 95 05 zu erreichen.




Vorsicht bei Medikamenten am Steuer

Die Amtsapothekerin des Kreises weist Autofahrer darauf hin, dass Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. „Besonders problematisch sind Psychopharmaka wie Beruhigungsmittel, aber auch Medikamente gegen Depressionen oder Schizophrenie“, sagt Amtsapothekerin Birgit Habbes.

Auch Präparate gegen starke Schmerzen und Schlafmittel sowie Mittel gegen Krampfanfälle oder Parkinson können die Verkehrstüchtigkeit verschlechtern. Das gilt auch für rezeptfreie Medikamente gegen Allergien, Erkältung oder Reisekrankheit.

„Für Patienten ist es schwierig, die Wirkung der Arzneimittel auf die Fahrsicherheit abzuschätzen. Konzentrations- und Reaktionsstörungen werden häufig gar nicht wahrgenommen. Müdigkeit, Schläfrigkeit oder gar Benommenheit sind aber klare Anzeichen für eine fehlende Fahrtüchtigkeit“, so Habbes.

Autofahrer, die Arzneimittel einnehmen, sollten ihren Arzt bei der Verordnung auf die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit ansprechen. Bei Selbstmedikation sollten sie sich in jedem Fall in der Apotheke beraten lassen, da die allgemeinen Warnhinweise in den Beipackzetteln hinsichtlich der Einschränkung der Fahrtüchtigkeit nicht immer aussagekräftig genug sind.

Weitere Informationen gibt es bei Amtsapothekerin Birgit Habbes vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises unter Tel. 0 23 03 / 27-12 29 oder der E-Mail: birgit.habbes@kreis-unna.de.




Fastenbrechen ohne Kopfzerbrechen

„Am Aschermittwoch ist alles vorbei“, heißt es bei den Karnevalisten. Was für die einen nur ein Abschied ist, ist für die anderen auch der Startzeitpunkt – und zwar in die Fastenzeit. Und auch diese ist nun fast vorbei. Die ambulante Suchtberatung im Kreis Unna gibt Tipps zum Fastenbrechen ohne Kopfzerbrechen.

Für 40 Tage hieß es für viele, sich in Verzicht zu üben. Das Fasten ist längst aus dem religiösen Ursprung in das alltägliche Leben hinüber geschwappt. „Einige Menschen verzichten auf Fleisch, andere auf Süßigkeiten, wieder andere versuchen sich für diesen Zeitraum von ihrem Smartphone oder dem Fernseher loszueisen“, erklärt Nicole Bußmann aus dem Team der Suchtberatung.

Ebenso weit verbreitet ist der Verzicht auf Alkohol. 40 Tage kein Bier, Wein, Sekt oder Schnaps. Klingt einfach, ist aber für viele Menschen leichter gesagt als getan. Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung benannte im November 2016 die Ziffer von rund 9,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die Alkohol in riskanter (also gesundheitsschädlicher) Weise konsumierten. „Also fällt grob geschätzt jedem achten Deutschen der Verzicht auf Alkohol nicht mehr leicht“, rechnet Bußmann vor.

Am Karsamstag (15. April) endet die diesjährige Fastenzeit. Dann könnte das „süße Sündigen“ also wieder losgehen. Bußmann unterstreicht: „Damit all jene, die sich dem Alkoholverzicht als Fastenziel verschrieben hatten, nicht mit Kopfschmerzen am nächsten Tag aufwachen, hilft vielleicht der Hinweis, dass nichts nachgeholt werden muss. Erst recht nicht, wenn es um Alkohol geht.“




Kreisbrandmeister gibt Tipps zum sicheren Umgang mit dem Osterfeuer

Vielerorts werden als wohl bekanntester Osterbrauch wieder Holzhaufen errichtet und angezündet. „Damit nichts anbrennt“, gibt Kreisbrandmeister Ulrich Peukmann einige Tipps. Ganz wichtig: „Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden.“

Dieses Osterfeuer-Foto hat Reinhard Kraasch gemacht.

Außerdem sollten sich Veranstalter über besondere Auflagen zum Abbrennen erkundigen. So vermeiden Sie einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist“, rät der Kreisbrandmeister. Außerdem empfiehlt Peuckmann:

  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Verwenden Sie keine brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger. Sie bergen ein hohes Risiko!
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
  • Strohballen können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
  • Kleinere Verbrennungen sollten sofort mit Wasser gekühlt werden. Bitte benutzen Sie keine so genannten Hausmittel wie Mehl; sie behindern die Behandlung, stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst.
  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Die mehr als eine Million Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind natürlich auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.



Maler-Fahrzeuge sollen sicherer werden

Das Thema „Ladungssicherung“ ist für viele Handwerksunternehmer ein tägliches Ärgernis. Gerade wenn viele kleinere Baustellen anzufahren sind, bleibt das sichere Verstauen von Werkzeug, Maschinen und Material im Kleintransporter schon mal „auf der Strecke“. Mit vielleicht fatalen Folgen!

Wenn bei einer plötzlichen Vollbremsung alles von hinten nach vorn fliegt, bedeutet das nicht nur zusätzliche (unnötige) Aufräum- und Reparaturarbeit im Auto. Leitern, Bohrmaschinen, Musterbücher oder Farbeimer werden dabei auch zu wahren Geschossen und sind gefährlich für Leib und Leben der Insassen.

Der neue Transporter wurde jetzt in Selm vorgestellt. Foto: Kreishanderwerkschaft Hellweg-Lippe

Das kennt auch Malermeisterin Nicole Walger, Obermeisterin der „Maler- und Lackierer-Innung Unna“, die jetzt mit ihren Innungskollegen eine neue Lösung des Problems in Augenschein nehmen konnte. Auf dem Gelände des Forschungs- und Technologiezentrums Ladungssicherung in Selm (LasiSe) wurde ein exakt auf die Bedürfnisse der Maler-Branche angepasstes Fahrzeug (in Kooperation u.a. mit Peugeot und dem „Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz“) vorgestellt: Der „Maler-Boxer“ traf auf ganz viel professionelles Interesse – und zudem auf ein paar interessante Verbesserungsvorschläge von Seiten der Praktiker vor Ort aus dem Kreis Unna. „Wenn erst auch in NRW (wie in Süddeutschland schon Standard) die Polizeikontrollen zum Thema Ladungssicherung ausgeweitet werden, wird sich die Investition in mehr Sicherheit für die Handwerker sogar täglich rechnen“, schätzt Ralf Damberg vom LasiSe. Mit seinen Mitarbeitern hat er auf dem Versuchsgelände in Selm Auto und Innenausbau genau getestet und hofft, dass nun ganz viele Handwerker auf das neue, sichere System umsteigen.




Osterfeuer der Löschgruppe Overberge

Die Löschgruppe Overberge der Feuerwehr Bergkamen lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum traditionellen Osterfeuer am kommenden Ostersonntag auf dem Platz des Schützenvereins Overberge an der Hansastr. 82 ein. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr, das Feuer wird um 18.30 Uhr entzündet. Es gibt Leckeres vom Grill und gekühlte Getränke.




Ausgediente Altgeräte nimmt der Wertstoffhof kostenlos

Immer wieder locken Händler mit günstigen Angeboten für Elektrogeräte. Viele Computer, Kaffeemaschinen, Fernseher oder Elektroherde wurden oder werden neu angeschafft. „Doch wohin mit den ausgedienten Altgeräten“, fragen viele BürgerInnen die GWA-Abfallberatung.

Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2006 können alle haushaltsüblichen Elektrogroß- und Kleingeräte kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Obwohl inzwischen einige Jahre vergangen sind, gibt es im Hinblick auf diese bürgerfreundliche Veränderung offensichtlich immer noch Verunsicherungen. „Dies äußert sich in zahlreichen Nachfragen an unserem gebührenfreien Infotelefon“, berichtet Regine Hees, Abfallberaterin bei der Kreisentsorgungsgesellschaft GWA.

Die Hersteller von Elektrogeräten und Verbraucher werden durch das ElektroG jedoch auch in die Pflicht genommen: Die Hersteller sind verantwortlich für die kostenfreie Rücknahme und Verwertung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte. Der Verbraucher wird in die Pflicht genommen, selbst kleinere Elektrogeräte z. B. ein Bügeleisen oder ein Föhn zum Wertstoffhof zu bringen. Diese kleineren Elektrogeräte sind weder über die gelbe Wertstofftonne noch über die Restmülltonne zu entsorgen.

Laut Angaben des Bundesministeriums für Umwelt fallen in Deutschland jährlich ca. 2 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikmüll in Deutschland an. Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer und Aluminium enthalten die Altgeräte auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder Flammschutzmittel. Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist es zum einen, diese Rohstoffe verstärkt zurück zu gewinnen und zu recyceln und zum anderen, die Schadstoffe kontrolliert zu erfassen und zu entsorgen. „Unter dem Strich ist diese Regelung ein Gewinn für Verbraucher und Umwelt“, so GWA-Abfallberaterin Regine Hees.

Weitere Informationen gibt es bei der GWA-Abfallberatung unter der Telefonnummer 0 800 400 1 400 (gebührenfrei) montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr. Oder unter www.gwa-online.de




Förderprogramm „KOMM-AN NRW“: 153.000 Euro für den Kreis Unna

53 Bewilligungsbescheide konnten im Rahmen des  Förderprogramms „KOMM-AN NRW“ in den letzten Tagen den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW übergeben werden. Mit den Bescheiden wurden Fördermittel von rund 7 Mio. Euro für das Jahr 2017 zugesichert.  „KOMM-AN NRW“ ist nach „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Zusammenkommen und Verstehen“ das dritte maßnahmenorientierte Förderprogramm des Landes NRW in der Flüchtlingshilfe. Der Kreis Unna erhält aus diesem Topf 153.302 Euro.

Regierungspräsidentin Diana Ewert übergab die Förderbescheide an (v. l. n. r.) Thomas Gemke (Landrat Märkischer Kreis), Michael Makiolla (Landrat Kreis Unna) und Erik Olaf Schulz (Oberbürgermeister der Stadt Hagen). Foto: Bezirksregierung

Die Kommunalen Integrationszentren der Kreise und kreisfreien Städte können die Mittel an Träger vor Ort, die Projekte zur Integration von Flüchtlingen durchführen wollen, weiterleiten. Mit der Förderung werden bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort unterstützt. Dabei steht vor allem die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe, insbesondere durch die Förderung der Einrichtung und des Betriebes von Ankommenstreffpunkten, im Fokus. Die Flüchtlinge sollen dort die Möglichkeit erhalten, sich nach ihrer Ankunft räumlich, sprachlich, sozial und kulturell im neuen Umfeld zu orientieren. So wird auch die Durchführung von entsprechenden Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und der Begleitung gefördert. Diese können in den Treffpunkten, aber auch außerhalb solcher durchgeführt werden. Konkret meint das

niederschwellige Sprach- und Lesegruppen, Spielgruppen für Kinder oder die Gewinnung von ehrenamtlichen Paten zur Begleitung der Flüchtlinge in der ersten Integrationsphase sein.

Die Flüchtlinge sind auf leicht zugängliche Informationen angewiesen, die ihnen die soziale Orientierung und das Zurechtkommen in der neuen Umgebung erleichtern. Daher werden auch Maßnahmen zur Informations- oder Wissensvermittlung gefördert. Dies können mehrsprachige Internetseiten oder Printmedien sein, aber auch Stadtpläne und Wörterbücher.

Neben Flüchtlingen sollen aber auch Ehrenamtler und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe tätige Personen profitieren, denn auch sie müssen sich vernetzen können und benötigen Informationen über Ansprechpartner und Anlaufstellen. Um gerade die Ehrenamtler bei ihrem Engagement zu unterstützen, wird zuletzt auch deren Austausch und Qualifizierung durch professionelle Coaches gefördert.