Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 6: Spezielle Parkverbote

Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Dort darf eigentlich kein Auto stehen: Dass vor dem Zebrastreifen eine Einfahrt ist, ist nicht mehr zu erkennen. Auch Fußgänger, die von rechts über den Zebrastreifen möchten, können nicht rechtzeitig erkannt werden. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Heute: Spezielle Parkverbote
Das „Parken verboten“-Schild kennt jeder. Gibt es kein Schild, heißt das aber nicht automatisch, dass dort geparkt werden darf. Das weiß nicht jeder. Zum Beispiel vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Oder bei Haltestellen. Dort gilt es, bestimmte Abstände einzuhalten.

„Häufig wird die drei-Meter-Regel missachtet“, sagt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde. „Die besagt, dass neben dem Auto mindestens drei Meter Platz auf der Fahrbahn sein muss. In engen Wohnstraßen oder bei einer durchgezogenen Linie ist also das Parken verboten. Auch auf dem Gehweg – der ist nämlich für Fußgänger reserviert.“

Kreuzung, Zebrastreifen und Haltestellen
Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf ebenfalls nicht geparkt werden. Fünf Meter Abstand müssen eingehalten werden. „Größere Fahrzeuge und Busse benötigen den Platz, damit sie um die Ecke kommen“, sagt Arnold. Vor und hinter einem Zebrastreifen müssen auch fünf Meter Abstand eingehalten werden, damit Fußgänger besser gesehen werden können.

Besonders an Schulen ein Problem: geparkte Autos vor und hinter Bushaltestellen. Dort müssen mindestens 15 Meter Abstand für die Busse eingehalten werden. „Besser ist es, etwas weiter weg von der Schule zu parken, um die Kinder nicht zu gefährden“, sagt der Verkehrsexperte. PK | PKU




Amtsrichter überzeugt vom Diebstahl eines Staubsaugerrohrs im Baumarkt: 750 Euro Geldstrafe

von Andreas Milk
Bergkamen. Wenn von einem Mann mit einem Rohr in der Hose die Rede ist, lassen sich allerhand blöde Scherze dazu machen – aber bleiben wir sachlich. Wegen eines Diebstahls im Globus-Baumarkt an der Geschwister-Scholl-Straße ist der 57-jährige Peter F. (Name geändert) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dabei ging es eben um ein Staubsaugerrohr. Und um dessen zeitweilige Unterbringung in F.s Hose.

Laut Anklage hatte F. das Rohr – ein etwa 30 bis 40 Zentimeter langes Zwischenstück – bei Globus schlicht geklaut. Laut F. war alles ganz anders. Den kompletten Sauger – genauer: ein Nasssaugegerät – habe er einige Tage vor dem angeblichen Diebstahl bei Globus gekauft. Weil es Probleme damit gab, habe er sich das Rohrstück geschnappt, hinten in den Hosenbund geklemmt, sei damit zum Baumarkt geradelt und hineingegangen. Den Kaufbeleg über das mitgebrachte Rohr habe er vergessen – mit der Folge, dass es beim Verlassen des Baumarktes zu Scherereien mit dem Ladendetektiv kam. Und letztlich zur Strafanzeige.

F.s Erklärung ist für sich genommen schlüssig – bloß gab es da noch einige Merkwürdigkeiten. Videoaufnahmen zeigen Peter F. beim Betreten des Baumarktes – ohne, dass ein Rohr zu sehen wäre. Beim Verlassen des Geländes wiederum schob er das Rohr unter einem Zaun hindurch – wäre er rechtmäßiger Eigentümer gewesen, hätte das kaum einen Sinn ergeben. Und schließlich: Es fehlte das Rohr an einem Ausstellungssauger im Baumarkt – es wäre ein verrückter Zufall, wenn ausgerechnet am Tag von Peter F.s Baumarktbesuch jemand anders dieses Rohr heimlich eingesteckt hätte.

Er sei „überzeugt“, dass F. das Rohr gestohlen habe, sagte der Kamener Amtsrichter Martin Klopsch. Entsprechend das Urteil: 25 Tagessätze à 30 Euro. Strafverschärfend kommt hinzu, dass Peter F. – laut eigenen Angaben – seit Mai 2017 den Sauger bei sich zuhause rumstehen hat. Unbenutzt – weil das verdammte Rohrstück fehlt.




Schwerer Verkehrsunfall auf der Autobahn am Mittwochmorgen endet tödlich

Ein schwerer Unfall auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover kurz vor der Anschlussstelle Dortmund-Nordwest, an dem zwei Pkw und zwei LKW beteiligt waren, fordert am Mittwochmorgen ein Todesopfer.

Eine 28-jährige Frau erlag trotz Reanimationsversuchen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen. Vier weitere Personen wurden leicht verletzt.

Nach ersten Erkenntnissen soll gegen 7.19 Uhr ein Lkw Fahrer ein vor sich befindliches Stauende zu spät erkannt haben. Bei seinem Ausweichen vom rechten auf den mittleren Fahrsteifen kam es zum Zusammenstoß mit einem Pkw der hierdurch nach rechts schleuderte. Auf dem rechten Fahrstreifen prallte dieser Pkw gegen einen weiteren Pkw. Dieser zweite Pkw schleuderte hierdurch gegen das Heck eines weiteren Lkw.

Die junge Frau aus Herten hatte in dem Pkw gesessen, auf den der Lkw eines 50-jährigen Mannes aus Oberhausen als erstes geprallt war. Der Wagen der 28-Jährigen wurde dadurch auf den einer 48-Jährigen aus Recklinghausen gedrückt, der wiederum auf den Lkw eines 31-Jährigen aus Recklinghausen prallte.

Die beiden Lkw-Fahrer sowie die 48-jährige Pkw-Fahrerin wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Rettungswagen brachten sie ebenso wie eine Ersthelferin, die einen Schock erlitt, in umliegende Krankenhäuser.

Die Sperrungen an der Unfallstelle konnte die Polizei gegen 12.05 Uhr aufheben.

Nach ersten Erkenntnissen soll gegen 7.19 Uhr ein Lkw Fahrer ein vor sich befindliches Stauende zu spät erkannt haben. Bei seinem Ausweichen vom rechten auf den mittleren Fahrsteifen kam es zum Zusammenstoß mit einem Pkw der hierdurch nach rechts schleuderte. Auf dem rechten Fahrstreifen prallte dieser Pkw gegen einen weiteren Pkw. Dieser zweite Pkw schleuderte hierdurch gegen das Heck eines weiteren Lkw.

Bei diesem Unfall wurden mehrere Personen verletzt. Eine Person verstarb trotz erfolgter Reanimation noch an der Unfallstelle.




Raub auf Imbiss in Lünen – Besitzer vertreibt Täter

Gegen 21:50 Uhr betrat am Dienstagabend ein unbekannter Mann den Imbiss in der Niederadener Straße in Lünen. Mit vorgehaltener Pistole forderte er die Herausgabe von Bargeld. Bargeld bekam der Räuber nicht, dafür aber einen direkten Schlag in das Gesicht von dem 68-jährigen Besitzer. Nach einer anschließenden Rangelei flüchtete der Täter ohne Beute aus dem Imbiss in Richtung Preußenstraße.

Bei dem Täter soll es sich um einen 18-25jährigen Mann gehandelt haben. Er war circa 170 cm groß, hatte blaue Augen und blonde Haare. Maskiert war er mit einem schwarzen Tuch vor dem Gesicht. Er sprach akzentfrei Deutsch. Zur Tatzeit trug er eine schwarze Kapuzenjacke und dunkle Sportschuhe mit heller Sohle.

Nach Zeugenangaben soll es sich um einen Deutschen gehandelt haben.

Hinweise bitte an die Kriminalwache unter 0231-132-7441!




Theater für Kinder: „Oh, wie schön ist Panama“ im studio theater

Die Kindertheatersaison 2017/18 des Jugendamtes wird am Mittwoch, 7. Februar, im studio theater mit der Aufführung „Oh, wie schön ist Panama“ des Trotz-Alledem-Theaters aus Bielefeld fortgesetzt. Das bekannte Kinderbuch von Janosch, dem berühmten Autor, Illustrator und Erfinder der Tigerente findet so seinen Weg nach Bergkamen. Und darum geht es:

Es waren einmal ein kleiner Bär und ein kleiner Tiger, die lebten unten am Fluss. Dort, wo der Rauch aufsteigt, neben dem großen Baum. Und sie hatten auch ein Boot. Sie wohnten in einem kleinen, gemütlichen Haus mit Schornstein. „Uns geht es gut“, sagte der kleine Tiger, „denn wir haben alles, was das Herz begehrt, und wir brauchen uns vor nichts zu fürchten. Weil wir nämlich auch noch stark sind. Ist das wahr, Bär?“ „Jawohl“, sagte der kleine Bär, „ich bin stark wie ein Bär und du bist stark wie ein Tiger. Das reicht.“ Doch eines Tages findet der kleine Bär beim Angeln im Fluss eine Kiste. „Pa-na-ma“, las der kleine Bär. „Die Kiste kommt aus Panama und Panama riecht nach Bananen. Oh, Panama ist das Land meiner Träume“, sagte der kleine Bär. Er lief nach Hause und erzählte dem kleinen Tiger bis spät in die Nacht hinein von Panama. „Wir müssen sofort morgen nach Panama, was sagst du, Tiger?“ „Sofort morgen“, sagte der kleine Tiger, „denn wir brauchen uns doch vor nichts zu fürchten, Bär. Aber die Tiger-Ente muss auch mit.“ All die großen und kleinen Abenteuer auf dem Weg nach Panama können die Zuschauer auf der Bühne des studio theaters erleben.

Beginn ist um 15.00 Uhr, die Aufführung dauert etwa eine Stunde. Eintrittskarten zum Preis von 3 € (Gruppen ab 10 Personen: 2,50 €) sind im Kinder- und Jugendbüro (Rathaus, Zimmer 305) erhältlich. Weitere Informationen gibt es dort unter 02307/965381.

Die Saison der Theaterreihe des Jugendamtes für Kinder ab 3 Jahren endet dann am 20.02.2018 mit der Aufführung „Das kleine Gespenst“ des Wittener Kinder- und Jugendthea-ters.




Arbeiten beginnen für die Beseitigung des Bahnübergangs Jahnstraße in Bergkamen-Heil

Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr beginnt in dieser Woche mit Fäll- und Rodungsarbeiten an der L821 Jahnstraße in Bergkamen-Heil. In der nächsten Woche ab Montag (15.1.) beginnt der Abriss des Wohngebäudes Jahnstr. 151.

Dies sind notwendige Vorarbeiten um den vorhandenen Bahnübergang der L821 Jahnstraße zu beseitigen. Der höhengleiche Bahnübergang wird durch eine Brücke über die Bahnlinie – Oberhausen – Hamm (Westfalen) ersetzt. Die Brückenbauarbeiten starten Ende März 2018.

Alle erforderlichen Arbeiten und Sperrpausen im Bahnverlauf, sind im Vorfeld mit der Deutschen Bahn abgestimmt worden.

Die geplante Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Ende August 2019 vorgesehen.




Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek ruft ehrenamtlich Tätige zur Teilnahme am Otto-Wels-Preis auf

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek fordert bürgerschaftlich Engagierte aus dem Kreis Unna auf, sich für den „Otto-Wels-Preis für Demokratie 2018“ zu bewerben. Mit dem Preis zeichnet die SPD-Bundestagsfraktion Projekte und Initiativen aus, die sich für ein nachbarschaftliches Gemeindeleben, für soziale Integration in der Kommune oder ein lebendiges Miteinander im Stadtquartier einsetzen.

„Wir suchen kreative Ideen und Konzepte, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger für Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt in ihrer Gemeinde engagieren“, sagt Kaczmarek. Der Abgeordnete ist überzeugt: „Wenn sich Menschen zusammentun, um ganz praktisch für andere da zu sein oder ihr gemeinsames Lebensumfeld noch lebenswerter zu machen, stärken sie die Solidarität unserer Gesellschaft und letztlich unsere Demokratie.“

Um den „Otto-Wels-Preis 2018“ können sich nicht-kommerzielle, gemeinnützige Initiativen, Vereine und Projekte bewerben, in denen bürgerschaftliches Engagement eine maßgebliche Rolle spielt. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 14. Februar 2018.

„Die Preisträgerinnen und Preisträger laden wir zur Preisverleihung nach Berlin ein“, kündigt Kaczmarek an. Den ausgezeichneten Projekten winken attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden. Die Gewinner werden außerdem für den Deutschen Engagementpreis nominiert.

Die SPD-Bundestagsfraktion verleiht den „Otto-Wels-Preis“ 2018 bereits zum sechsten Mal. Anliegen des Preises ist es, die Erinnerung an die Schrecken der Nazi-Herrschaft wachzuhalten und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer wieder erneuert und gefestigt werden müssen.




Was wird aus unsere Weihnachtsbäumen?

In diesen Tagen werden die Weihnachtsbäume abgeschmückt und zur Abholung an die Straße gelegt. Die konkreten Abholtermine sind in den einzelnen kreisangehörigen Städten und Gemeinden unterschiedlich und dem jeweiligen Abfallkalender und der Tagespresse zu entnehmen. Die GWA-Abfallberatung weist darauf hin, dass die Bäume am Abholtag spätestens ab 6 Uhr morgens gut sichtbar und ohne Baumschmuck bereit liegen müssen.

Schredderanlage in Ostbühren. Foto: GWA

„Was wird eigentlich aus meinem Weihnachtsbaum, wenn er abgeholt worden ist?“ Diese Frage haben sich viele Bürgerinnen und Bürger sicher schon mal gestellt. Für die Verwertung der Weihnachtsbäume im Kreisgebiet sorgt die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH. Die ausgedienten Bäume werden von der Müllabfuhr eingesammelt und zum GWA-Kompostwerk in Fröndenberg-Ostbüren gebracht. Dort werden sie dann zu gütegeprüftem Kompost verarbeitet. Erste Bäume sind schon eingetroffen.

Nicht nur alle Jahre wieder, sondern das ganze Jahr hindurch wird am GWA-Kompostwerk aus Baum- und Strauchschnitt hochwertiger Kompost hergestellt.

„Da ausgediente Weihnachtsbäume nun eben nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt angeliefert werden, sondern als „Saisonartikel“ in großen Mengen im Januar eintreffen, sind sie für eine alleinige Kompostierung als „Monocharge“ nicht ideal“, weiß Kompostwerksleiter Hans Schwarz. Deshalb werden sie nach ihrer Anlieferung auf dem Grünschnittkompostplatz zunächst zweimal geschreddert und anschließend der Bioabfallkompostierung als Strukturmaterial zugeführt. So wird mit Hilfe der ausgedienten Tannenbäume wertvoller Kompost mit RAL-Gütesiegel hergestellt, der wiederum als fruchtbarer Bodenverbesserer zum Einsatz kommt: Der Kreislauf schließt sich.

Wer den Abholtermin für den Weihnachtsbaum verpasst hat, muss sich selbst um die Entsorgung kümmern. Dann bleibt in der Regel nur der Weg zum Wertstoffhof. Im Rahmen der Grünschnittannahme ist die Abgabe meist kostenpflichtig. Gartenbesitzer können den Tannenbaum aber auch häckseln.

Hilfe bei Entsorgungsfragen gibt es bei der GWA-Abfallberatung am Infotelefon unter
0 800 400 1 400 und im Internet unter www.gwa-online.de.




Tierheim bedankt sich: „Unglaublich viele Spenden“

Ein neues Bettchen, eine Feder am Band oder einige Kräuter zum Knabbern – es sind die kleinen Sachen, über die sich die Bewohner des Tierheims zu Weihnachten freuen konnten. Zahlreiche Spender machten im vergangenen Jahr und besonders um die Weihnachtszeit den Tieren und damit auch den Mitarbeitern eine Freude.

Auch in einem Bergkamener Heimtiermarkt stand ein Weihnachtsbaum, unter den Tierfreunde ihre Spenden für das Tierheim des Kreises Unna legen konnten.

„Uns haben unglaublich viele Spenden erreicht“, sagt Christian Winter vom Tierheim des Kreises Unna. „Und wir möchten uns auch im Namen aller Tierheimbewohner bedanken. Jedes Tier hat nämlich dank der Spenden zu Weihnachten ein Geschenk bekommen.“

Große Spendenbereitschaft
In zwei Heimtiermärkten in Bergkamen und Lünen konnten Spender etwas unter einen extra für das Kreis-Tierheim aufgestellten Weihnachtsbaum legen. Wie viele der Tierbesitzer das gemacht haben, hat die Pfleger und Mitarbeiter überrascht: Ein großer Berg aus Kauknochen, Spielzeug, Leckerchen, Futter, Körbchen, Heu und Kräutern stapelte sich in den Märkten.

„Dann gab es natürlich sofort eine Bescherung für die Tiere: Die Hunde knabberten in ihren neuen Betten an Kauknochen, die Katzen ließen sich die Leckerchen schmecken und spielten mit ihrem neuen Spielzeug und die Kaninchen machten sich sofort aufgeregt über die Heu-Häuschen und Kräuter her“, beschreibt Winter vom Tierheim die tumultartigen Szenen im Tierheim. PK | PKU




Zu den Präriehühnern nach Colorado: Vortrag von Bernd Margenburg vom NABU

Am Montag, 15. Januar, berichtet Bernd Margenburg vom NABU in der Ökologiestation in Bergkamen-Heil von seiner Reise nach Colorado.

Balzende Colorado-Präriehühner. Foto: Bernd Margenburg

Allein sieben Arten Rauhfußhühner brüten dort und der eindrucksvolle Balz der Präriehühner ist zu beobachten. Neben dem deutlich größeren Beifußhuhn waren in 3.500 m Höhe das Weißschwanz-Schneehuhn und das Felsengebirgshuhn im Gunnison Nationalpark weitere Höhepunkte dieser ornithologischen Reise, die auch in die noch winterlichen Rocky Mountains führte. Beginn ist um 19.30 Uhr.

 




Ohne gültigen Führerschein erwischt – Gericht: „Bei neuen Dummheiten geht’s in den Bau“

von Andreas Milk

„Bei neuen Dummheiten geht’s in den Bau“ – klare Ansage des Amtsrichters Christoph Hommel an den Angeklagten. Das Urteil für heute: Fünf Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Der 42-jährige Murat F. (Name geändert) war am späten Abend des 3. Oktober in einem Peugeot auf der Bergkamener Ebertstraße von Polizisten gestoppt worden. Einen Führerschein besaß er zwar – aber irgendwie auch wieder nicht. Es war ein türkischer. Und der galt nicht, weil F. sich an jenem Tag schon länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hatte.

Ein Versehen, könnte man meinen. Und F. selbst erklärte denn auch beim Prozess im Kamener Amtsgericht, er habe angenommen, alles sei okay gewesen. Bloß: Derselbe Richter hatte ihn schon 2009, 2011 und 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, jeweils zu einer Geldstrafe. Die Behauptung, ahnungslos gewesen zu sein, zog da nicht mehr.

„Sie sind dreist“, fand Richter Hommel. Er riet Murat F., sich um einen Führerschein zu kümmern, der ihn auch tatsächlich zum Fahren in Deutschland berechtigt. Das erfordert allerdings Geduld: Neben der Bewährungsstrafe wurde eine zweijährige Sperre verhängt. Wenigstens eine Geld- oder Arbeitsauflage bleibt Murat F. aber erspart.