Stadtbibliothek schließt bis zum 10. Januar 2021

Die Stadtbibliothek Bergkamen bleibt aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab dem 16.Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 geschlossen.

Das Team der Stadtbibliothek arbeitet gerade an einem Online-Angebot, welches mit einem gültigen Bibliotheksausweis von zu Hause und unterwegs genutzt werden kann. Dieses Angebot wird zum kommenden Montag 21.12. an den Start gehen. Weitere Informationen folgen.

Zusätzlich nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Schließungszeit, den Medienbestand weiter zu überarbeiten und die Medienpräsentation zu aktualisieren, damit der Bestand nach der Wiedereröffnung noch attraktiver präsentiert wird. Parallel arbeitet die Stadtbibliothek an Konzepten, die Online-Angebote über die Homepage der Stadtbibliothek zu vermitteln.




„Wir zeigen unsere Schule“ – Drehtag am Gymnasium für Filmvorstellung

Filmemacher Ulf Preising bei den Dreharbeiten im SGB – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen. Foto: von dem Berge/SGB

Der traditionelle Tag der Offenen Tür muss Anfang des Jahres pandemiebedingt ausfallen – dennoch wird sich das Städtische Gymnasium Bergkamen den Viertklässlerinnen und Viertklässlern und ihren Eltern vorstellen – in Form eines kleinen Films.

Am Montag ließ sich Filmemacher Ulf Preising, der im Auftrag der Stadt Bergkamen über alle weiterführenden Schulen Beiträge produzieren wird, von Schülerinnen und Schülern das Gymnasium zeigen – immer begleitet von Kamera und Drohne. Gemeinsam mit Klemens aus der Klasse 5, Sina aus der Klasse 8 und Elias aus dem Jahrgang Q2 besuchte er Fachunterricht, die Proben der Orchesterklasse, AG-Angebote, die Mensa und vieles mehr. Das Filmteam jedenfalls hatte großen Spaß bei den Vorbereitungen und den Dreharbeiten. Man darf also gespannt sein, wenn der Film Anfang des Jahres veröffentlicht wird.




Lieferroboter übernehmen am Bayer-Standort Bergkamen Transportleistungen: Keine Kollegen wie alle anderen

Bei Bayer mittlerweile ein gewohnter und vertrauter Anblick: Ein Lieferroboter transportiert Proben zur Qualitätskontrolle.

Wo sie aufkreuzen, sind ihnen Aufmerksamkeit und ungläubiges Staunen sicher. Doch die knuffige Figur, die runden Linien, die niedlichen Räder, die ruckelige, etwas unbeholfen wirkende Art der Fortbewegung und die lange Antenne mit dem blinkenden LED-Fähnchen lösen neben Überraschung auch Sympathie aus. Denn selbst wenn die neuen Kollegen am Bergkamener Bayer-Standort randvoll mit Technik stecken, verfügen sie über ein einnehmendes Äußeres. Angeschafft wurden sie, um Proben und Dokumente zu jeder beliebigen Zeit transportieren zu können. Es sind daher auch keine „richtigen“ Kollegen, sondern Roboter. Genauer: Lieferroboter.

Früher waren innerbetriebliche Transporte unterschiedlich geregelt. Mal erledigten das Bayer-Mitarbeiter, mal externe Dienstleister – die aber nur zu bestimmten Zeiten verfügbar waren. Darunter litten Schnelligkeit und Flexibilität. Wartezeiten waren die Folge. Ziel war es, solche negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit durch einen einheitlichen Standard abzustellen. „Bei der Suche nach effizienten Lösungen sind wir innovativen Technologien gegenüber besonders aufgeschlossen – auf ihnen beruht schließlich unser Geschäftsmodell“, erklärt Standortleiter Dr. Dieter Heinz, warum schließlich die Lieferroboter ins Spiel kamen.

Einschließlich der einjährigen Pilotphase haben die Lieferroboter mittlerweile mehr als 4.600 Transporte absolviert. Dabei machte das Projektteam die Erfahrung, dass es einfachere Aufgaben gibt, als Roboter auf die Straße zu bringen. Bevor die erste Fahrt erfolgen konnte, waren zunächst fast 20 Einzelmaßnahmen abzuarbeiten. Von der Verbesserung des WLAN-Zugangs über die Installation der Ladestationen bis hin zur Schulung der Pilotteilnehmer. Wie so oft steckte der Teufel im Detail. Zumal die Roboter für Bayer eine Premiere bedeuten. Nirgendwo sonst im Konzern gibt es ein vergleichbares Projekt. Erfahrungswerte fehlten daher komplett.

Die Roboter können eine Nutzlast von 10 kg transportieren und sind erstaunlich wendig. Sie können sich auf der Stelle drehen und 10 Zentimeter hohe Bordsteine erklimmen. Kameras und Ultraschallsensoren sorgen dafür, dass es keine Zusammenstöße mit Hindernissen – beispielsweise Fußgängern – gibt. Ihr Ziel finden sie mit Hilfe von GPS. Die Roboter sind weitgehend autonom unterwegs. Nur in potenziell gefährlichen Situationen werden sie von Menschen überwacht und per Hand gesteuert. In der aktuellen Pandemie können sie einen speziellen Vorteil ausspielen: Die Transporte erfolgen völlig kontaktlos, Menschen begegnen sich dabei nicht mehr – null Infektionsrisiko.




Digitale Titel der Onleihe24 nun auch im Katalog der Stadtbibliothek Bergkamen zu finden

Wer sich nicht am heutigen Dienstag in der Stadtbibliothek mit Lektüre und Medien über die Feiertage eingedeckt hat, hat Pech gehabt. Denn ab Mittwoch dürfen dort laut neuer Coronaschutzverordnung des Landes NRW nur noch Medien herausgegeben werden, die zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen dienen. Wer über einen eBook-Reader verfügt, kann ab sofort den verbesserten Online-Katalog auf der Homepage der Stadtbibliothek nutzen https://bibliothek.bergkamen.de/.

Die Stadtbibliothek Bergkamen ist seit 2012 Mitglied in der Onleihe24, einem Verbund von 40 Öffentlichen Stadtbibliotheken im Regierungsbezirk Arnsberg. Der Verbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, den teilnehmenden Stadtbibliotheken eine gemeinsame Plattform zu bieten, um  ihren Nutzern über die gemeinsame Internetadresse www.onleihe24.de den Zugang zu eBooks, digitalen Zeitungen und Zeitschriften, Hörbüchern und Onlinekursen zu ermöglichen.

Mit einem gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Bergkamen ermöglicht die Onleihe24 somit Zugriff auf fast 18.000 digitale Medien, die den klassischen Bestand der Stadtbibliothek ergänzen.

Die Onleihe24 kann dabei ganz einfach auf den meisten Endgeräten genutzt werden: auf Smartphones und Tablets mit der kostenlosen Onleihe-App, auf dem eReader mit der eReader-Onleihe, auf dem PC mit dem Browser – online und offline.

Für den schnellen Überblick wurden alle Daten der Onleihe24 nun auch in den Katalog der Stadtbibliothek importiert. Auf diese Weise ist es den Nutzern möglich, auf einen Blick zu erkennen, ob z.B. ein gewünschtes Buch als klassisches „physisches“ Medium in der Stadtbibliothek Am Stadtmarkt vorhanden ist, oder ob es auch den Titel in der Onleihe24 gibt.

Unter der Internetadresse https://bibliothek.bergkamen.de/ bekommt man nun bei der Mediensuche direkt angezeigt, ob ein Titel als physisches Medium und/oder als eMedium vorhanden ist. Schon bei der Suche kann man eingrenzen, ob man als Ergebnisse alle Medien angezeigt bekommen will, oder ob man sich nur auf die klassischen Medien oder die eMedien beschränken möchte. Selbstverständlich stehen alle erweiterten Suchmöglichkeiten nun auch für die eMedien zur Verfügung.  Der Katalog der Stadtbibliothek zeigt außerdem sowohl für physische als auch digitale Medien sofort an, ob beispielsweise das eBook gerade in der Onleihe24 verfügbar ist oder wann es wieder zur Ausleihe  zur Verfügung stehen würde. Mit einem Klick und dem Anmelden mit den persönlichen Benutzerdaten wechselt man dann in die Onleihe24 und kann dort das Medium entleihen bzw. vormerken. Und dies alles kostenfrei!

Zusätzlich findet man im Benutzerkonto nun neben den „Registern“ für die ausgeliehenen und vorbestellten physischen Medien auch ein Register „Online“ mit einer Übersicht der entliehenen und vorbestellten Medien aus der Onleihe24.

Auf der Seite der Stadtbibliothek finden sich auch viele weiterführende Infos und Links zur Onleihe24. So gibt es Links zu Video-Tutorials zur Nutzung, zu den herunterladbaren Apps in GooglePlay und im AppStore sowie zu den Hilfeseiten und dem UserForum.

Bei weiterführenden Fragen steht das Team der Stadtbibliothek gerne zur Verfügung.




Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Lions Club öffnet das 15. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Dienstag, 15. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen.

Hier nun die Gewinnnummern:

15. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
Nova, Mode & Accessoires Warengutschein im Wert von 50,00 EUR 183
A. Wegmann, Garten- u. Landschaftsbau Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1021
A. Wegmann, Garten- u. Landschaftsbau Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 966
Reiselädchen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 3298
Reiselädchen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 184
Reiselädchen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 2460
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2031
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2516
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 449
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 824
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1894
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3300



Freiherr-vom-Stein-Realschule: Weihnachtliche Pixel-Computer-Kunstaktion im Internet

„Für eine besondere Kunstaktion suchen wir DEIN Pixelbild!“ – mit diesem Appell an alle Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein Realschule rief die Fachschaft Informatik Anfang Dezember zu einer digitalen Kunstaktion auf. Statt des üblichen Slogans „Call for Entries“ (Kunst) bzw. „Call for Papers“ (Wissenschaft) wurde die Aktion unter dem Titel „Call for Pixel“ ins Leben gerufen. Der thematische Rahmen zu den Schlagwörtern „Winter, Weihnachten, Neues Jahr, Hoffnung, Liebe“ konnte frei und kreativ in digitaler Kunstform umgesetzt werden.

Eine Anleitung zum frei verfügbaren Online-Pixel-Bildeditor „piskel“ (www.piskelapp.com) ermöglichte auch unerfahrenen Schüler*innen die Teilnahme. Über die schulweit genutzte Digitalplattform „IServ“ wurde die Aktion beworben und die Teilnehmer*innen konnten ihre Kunstwerke per IServ-E-Mail einsenden. Mehr als 30 Einsendungen sind bis zur Abgabefrist am 11.12. eingereicht worden – ein toller Erfolg für diese zum ersten Mal durchgeführte Aktion!

Neben der künstlerisch-gestalterischen Anwendung von digitalen Medien lernten die Teilnehmer*innen auch nebenbei noch Bildbearbeitung am PC und was so ein „Pixel“ – das kleinste Element eines digitalen Bildes – überhaupt ist.

Die digitalen Kunstwerke sind ab sofort auch im Internet zu bestaunen: unter der Adresse https://t1p.de/CallForPixel2020 findet man eine Galerie und auch einen Link auf eine YouTube-Playlist, in der die Animationen noch durch passende weihnachtliche „Chiptune“-Musik unterlegt wurden.

Eigentlich sollte eine Art „Vernissage“ live an den letzten Schultagen vor den Ferien im frühen Morgengrauen als Überraschung für alle stattfinden. Über einen Beamer würden die Pixelbilder von außen auf das Schulgebäude projiziert werden, und so eine aufheiternde Abwechslung schon vor der ersten Unterrichtstunde bringen.

Doch spätestens seit Freitagnachmittag ist klar: Mindestens die Hälfte der Schüler*innen wird in dieser Woche gar nicht mehr zum Präsenzunterricht erscheinen, da sie sinnvollerweise zur Infektionsprävention vor den Festtagen im Homeschooling sind.

Die wertschätzende Präsentation der Digitalkunst erfolgt nun dementsprechend auch „online und digital“: eine Bilder-Galerie und YouTube-Videos mit passender Musik machen es möglich (https://t1p.de/CallForPixel2020).

Die Sachpreise, welche unter allen Einsendungen verlost werden, können dann erst im neuen Jahr überreicht werden. Es handelt sich dabei um in Bilderrahmen gefasste „analoge“ Exemplare der digitalen Kunstwerke

Die digitalen Kunstwerke sind hier in einer Online-Galerie zu bestaunen und wurden bei YouTube mit passender „Chiptune“-Musik unterlegt.




Coronavirus: Neun Todesfälle übers Wochenende im Kreis Unna – darunter ein 74-jähriger Bergkamener

Es gibt neun weitere Todesfälle im Kreis Unna. Darunter befindet sich auch ein 74-jähriger Bergkamener, der am 11. Dezember verstorben. Im Zusammenhang mit Corona sind damit insgesamt 147 Menschen aus dem Kreisgebiet verstorben. Geklettert ist seit Freitag der Inzidezwert auf aktuell 213,5.

Samstag, Sonntag und heute sind insgesamt 250 neue Fälle gemeldet worden, 30 in Bergkamen. Damit haben sich im Kreis Unna insgesamt 8.087 Personen mit dem Virus infiziert, 1117 in Bergkamen. 315 Personen mehr als Freitag gelten als wieder genesen, 42 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 1.662, in Bergkamen sind es 196. Stationär behandelt werden 164 Personen, sechs mehr als am vergangenen Freitag.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Im Kreis Unna liegt er mit 213,5 deutlich über dem Landesdurchschnitt (167,7). Möglich wären im Kreis Unna zusätzliche Einschränkungen zu denen, die am Sonntag vom Bund und den Ländern vereinbart wurden. Denkbar wäre zum Beispiel eine nächtliche Ausgangsprerre.




Förderkreis unterstützt Stadtbibliothek mit Tannenbaum und englischsprachigen Tonies

Der Förderkreis der Stadtbibliothek Bergkamen e.V. unterstützt die Stadtbibliothek regelmäßig z.B. bei der Beschaffung von Medien und bei der Ausgestaltung der Stadtbibliothek.

Dieses Jahr hat der Förderkreis zu Weihnachten den Tannenbaum in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek gesponsert, sowie weitere Tonie-Figuren. Tonie-Figuren hat die Stadtbibliothek seit gut einem Monat im Bestand und erfährt damit eine große Nachfrage. Tonie-Figuren sind kleine Figuren zu Büchern, die mit Hilfe der Toniebox ein zugeordnetes Hörbuch wiedergeben. Durch die einfache Bedienung der Toniebox ist diese gerade auch für kleinere Kinder geeignet.

Der Förderkreis schenkt der Stadtbibliothek nun vor Weihnachten zehn englischsprachige Tonies für den Bestand zur Ausleihe. Darunter sind Titel wie „The Gruffalo“ (dt: Der Grüffelo), „Bedtime songs and lullabies“ (Schlaflieder) oder „Little red riding hood and other fairy tales“ (Märchen).

In den nächsten Wochen plant die Stadtbibliothek zusammen mit dem Förderkreis noch weitere Aktionen.




Bergkamens Siozialdezernentin Christine Busch bleibt Vorsitzende des Jobcenter-Beirats

Wiedergewählt (v. l.): Christine Busch, Uwe Ringelsiep und Jutta Reiter.

Bergkamens Beigeordnete für das Sozialwesen Christine Busch ist bereits seit 2016 Vorsitzende des Jobcenter-Beirats. Mit der Sitzung des Beirats am vergangenen Donnerstag wurde sie für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren wiedergewählt.

„Ich freue mich sehr darüber, weiterhin an der arbeitsmarktpolitischen Planung des Jobcenters aktiv mitwirken zu können“, so Christine Busch. „Ich bedanke mich herzlich für die Wiederwahl und das Vertrauen in mich.“ Die Sozialdezernentin der Stadt Bergkamen bringt aufgrund ihrer Tätigkeit wichtiges Hintergrundwissen mit und kann damit die notwendige fachliche Unterstützung leisten. Jobcenter-Geschäftsführer Uwe Ringelsiep freut sich mit der Vorsitzenden: „Christine Busch hat die erfolgreichen Jahre, die hinter uns liegen, maßgeblich mitgeprägt, deshalb freue ich mich umso mehr, dass Sie uns als Vorsitzende des Beirats erhalten bleibt.“ Die Aufgabe als stellvertretende Vorsitzende übernimmt erstmalig Jutta Reiter, Geschäftsführerin der DGB – Region Dortmund-Hellweg.

Hintergrund

Die 13 Mitglieder des Beirats werden in der Regel unbefristet von der Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Unna berufen. Der Beirat setzt sich u.a. aus Vertretern der Kreisverwaltung sowie der Kommunen des Kreises Unna, WfG, AWO, DGB, den Kammern sowie der Agentur für Arbeit zusammen. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Ämter enden nach Ablauf von längstens fünf Jahren nach der Wahl.




Lions Club öffnet das 14. Fenster des Weihnachtskalenders 2020

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Montag, 14. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle 3.333 Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen.

Hier nun die Gewinnnummern:

 

14. Dezember 2020 Gewinn Los-Nummer
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2985
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1146
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 659
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 538
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1501
POCO Einrichtungsmärkte Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3161
Westentor-Apotheke, Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2565
Westentor-Apotheke, Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1088
Fleischer-Fachgeschäft Kralemann Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 576
IKEA RASKOG Servierwagen im Wert von 30,00 EUR 1718