Praxis-Workshop des Umweltzentrums für Erwachsene: Waldbaden spezial – Waldbaden in der Dämmerung

Wir starten mit dem Sonnenuntergang und erleben die Waldatmosphäre in der Dämmerung und Dunkelheit. Dabei schauen wir auf den Wandel der Farben, die Veränderung der Geräusche und Gerüche und spüren die besondere Stimmung, wenn der Tag zu Ende geht. Vielleicht empfängt die Teilnehmer am Waldrand ein klarer Sternenhimmel oder sie hören den Ruf der Eule.

Mitzubringen sind warme, wettergerechte Kleidung, eine Sitzunterlage und die Bereitschaft sich auf den Wald im Dunkeln einzulassen.

Der Treffpunkt wird rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben. Der Spezial-Waldbaden-Kurs wird am Freitag, 18. November 2022 in der Zeit von 17.00 – 19.00 Uhr angeboten.

Hinweis: Bei Unwetterwarnung, Sturm oder Starkregen muss der Termin eventuell kurzfristig abgesagt oder auf das Gelände der Ökologiestation verlegt werden.

Durchgeführt wird der Praxis-Workshop von der Wildnispädagogin Sandra Bille

Die Kosten für diesen Kurs betragen 15 Euro je Teilnehmer

Teilnehmen können maximal 15 Personen.

Anmeldung noch bis 3. November 2022 bei Dorothee Weber-Köhling (02389-980913) oder umweltzentrum_westfalen@t-online.de.




Bürgermeister übergibt fertiggestellten Kunstrasenplatz und Leichtathletikanlagen des Römerbergstadions an Sportvereine

Bürgermeister Bernd Schäfer.

Bergkamens Bürgermeister Bernd Schäfer wird am Samstag, 29. Oktober 2022, 13.30 Uhr, den fertiggestellten Kunstrasenplatz und am Sonntag, 30. Oktober 2022, 11.00 Uhr, die leichtathletischen Anlagen im Oberadener Römerbergstadion, an die heimischen Sportler übergeben.

Seit dem 12. September waren die Fußballer des SuS auf andere Sportanlagen im Stadtgebiet verteilt und haben dort ihren Trainings- und Spielbetrieb durchgeführt. In Oberaden erwartet sie jetzt ein mit Sand verfüllter Kunstrasenbelag auf dem das reguläre Großspielfeld und 16-m-Räume für Spiele auf einer Platzhälfte aufgebracht worden sind.

Die Leichtathleten des SuS haben ihr Training bereits seit Mitte Juli im Nordbergstadion durchgeführt und können sich nun über einen kompletten Austausch der Kunststoffflächen der Laufbahn und anderer Sportflächen freuen. Neu geschaffen wurden eine zweite Anlaufbahn für den Speerwurf, Sprungbalken für den Dreisprung und ein Einstichkasten für den Stabhochsprung. Auch optisch unterscheidet sich die neue Laufbahn von ihrer Vorgängerin. Die Bahn verfügt jetzt über farbig unterlegte Wechselzonen, die insbesondere für Staffelläufe aufgebracht worden sind.

Bürgermeister Bernd Schäfer bedankt sich insbesondere bei den Bergkamener Vereinen, die Einschränkungen auf den Platzanlagen mitgetragen haben, um den Oberadener Sportlern Trainings- und Spielmöglichkeiten während den Bauphasen zu ermöglichen. Betroffen davon waren u.a. bis zu 300 Kinder und Jugendliche des SuS.

Die Stadt Bergkamen hat zur Umsetzung der Baumaßnahmen bis zu 800.000,00 € in die Hand genommen. Ein endgültiges Rechnungsergebnis liegt erst nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnungen vor.




Kreis appelliert an Pilzsammler: Wildtiere nicht stören und Regeln beachten

Im Spätsommer und Herbst schießen die Pilze aus dem Boden. Sammler haben also Saison. Wichtig ist dabei, auf das Ökosystem und die Regeln im Wald zu achten. Denn: Das Sammeln von Pilzen im Wald ist für Privatpersonen grundsätzlich erlaubt, allerdings nur für den Eigenbedarf (maximal 2 Kilogramm). Und in Naturschutzgebieten gilt: Betreten des Waldes abseits der Wege verboten!

„Professionelle“ Pilzsammler müssen laut Hinweis des Landesbetriebs Wald und Holz NRW mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, wenn sie ertappt werden. Problematisch ist die Angewohnheit einiger Pilzsammler, erst zuzugreifen und später die essbaren Pilze auszusortieren oder aber unbekannte, giftige bzw. ungenießbare Pilze zu zertreten. Vielfach geschieht dies in der Absicht, andere Waldbesucher vor der „Gefahr“ zu schützen.

Ökosystem Wald

Zahlreiche, teilweise für den menschlichen Verzehr nicht geeignete Arten spielen allerdings im Ökosystem Wald eine wichtige Rolle als Nahrung für Tiere. So stehen Pilze im Winter, wenn das übrige Angebot eingeschränkt ist, auf dem tierischen Speiseplan weit oben. Deshalb sollten folgende wichtige Regeln beachtet werden, wie die Untere Naturschutzbehörde appelliert:

  • In Naturschutzgebieten, Aufforstungen und für das Dickicht gilt: Betreten verboten!
  • Bitte auf Waldwegen bleiben
  • Autos nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen
  • Nicht am frühen Morgen und in der Dämmerung sammeln, da dann viele Wildtiere unterwegs sind.

– Max Rolke / Kreis Unna –




Coronaverordnungen verlängert – Um vier Wochen

Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um weitere vier Wochen. Dabei verzichtet das Land aufgrund des aktuell in seiner Dynamik nachlassenden Infektionsgeschehen auf die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen. Die Regelungen gelten vorbehaltlich eines weiterhin beherrschbaren Infektionsgeschehen zunächst bis zum 30. November 2022.

Ergänzend zu den Bundesregelungen gelten damit weiterhin folgende Regelungen:

  • In Innenräumen gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
  • Die Maskenpflicht im ÖPNV (medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten.
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen, in denen der Bund für Besucherinnen und Besucher eine bundesweite FFP-2-Maskenpflicht vorschreibt (Arztpraxen und ähnliche medizinische Behandlungseinrichtungen). Auch dies entspricht den bisherigen Landesregelungen.
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen bestehen.
  • In allen Fällen, in denen sich die Maskenpflicht aus der Landesverordnung ergibt, ist demnach weiterhin eine medizinische Maske ausreichend. Auch die bekannten Ausnahmen für Kinder und in bestimmten Situationen (notwendige Nahrungsaufnahme, Einsatzsituationen, Gehörlosenkommunikation etc.) bleiben bestehen.

Test-und-Quarantäneverordnung ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert

Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert über 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.




Polizei warnt vor unangemessenen Handlungen an Halloween: Kleine Streiche können schnell in Straftaten enden

Bald ist es wieder soweit – in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures“. Wer nicht die Tür öffnet oder vielleicht auch gar nicht zu Hause ist, staunt dann oftmals am nächsten Tag nicht schlecht, wenn durch einen vermeintlichen „Streich“ zum Ausdruck gebracht werden soll, dass es nichts Süßes gab.

Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt, mit rohen Eiern aufs Haus wirft oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst.

Schnell ist aus der als Scherz gemeinten Aktion eine Sachbeschädigung geworden, die strafrechtlich verfolgt wird. Bei Vandalismus an Gemeineigentum, zum Beispiel an Parkbänken oder Haltestellenhäuschen, können bei einer sog. Gemeinschädlichen Sachbeschädigung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen drohen.

Zu Halloween ist es also besser, seine Energie und Kreativität in Kostüme oder Dekoration zu stecken und nicht in sinnlose Streiche!

Eltern sollten mit ihren Kinder über mögliche geplante Späße sprechen und ihnen die Folgen bei überzogenen Streichen oder auch übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Jüngere Kindern sollten durch einen Erwachsen auf der „Süßes oder Saures-Tour“ begleitet werden.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streichespielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.

Damit das auch so bleibt, wird die Polizei Unna in dieser Nacht mit einem verstärkten Kräfteaufgebot in ihrem Zuständigkeitsbereich unterwegs sein.

Sollten Sie dennoch Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.




Immer wieder ohne Führerschein: Mofa-Touren kosten 900 Euro

von Andreas Milk
Zwei Mal innerhalb von knapp drei Wochen fiel der Bergkamener Felix M. (34, Name geändert) der Polizei auf: Am 31. März in Bergkamen auf der Erich-Ollenhauer-Straße, am 17. April in Kamen auf der Westicker Straße. Das Problem: M.s Mofa fuhr schneller als 25 Kilometer pro Stunde, ohne dass M. dafür die nötige Erlaubnis gehabt hätte. Weiteres Problem: die elf Einträge in seinem Vorstrafenregister.

Seit 2005 hat Felix M. mit der Justiz zu tun. Es ging um gefährliche Körperverletzung – 27 Monate Jugendstrafe -, um Diebstahl und immer wieder um Verkehrsdelikte. Auch wegen Fahrens ohne Führerschein saß M. schon mal in der JVA. Zuletzt hatte er dann Geldstrafen bekommen. Die vergangenen zwei Jahre war Ruhe.

In der Verhandlung vor der Kamener Strafrichterin redete M. nicht drumrum: Die Anklagevorwürfe gab er zu. Der Tacho sei kaputt gewesen – „ich habe nicht gemerkt, dass ich so schnell bin“. Eigentlich sei die Geschwindigkeit seines Mofas gedrosselt gewesen.

Das Urteil: 90 Tagessätze à 10 Euro soll M. als Geldstrafe zahlen. Der ledige Vater und Hartz-IV-Bezieher kann das in monatlichen Raten zu 25 Euro tun, um nicht dem Risiko einer Ersatzfreiheitsstrafe ausgesetzt zu sein. Denn das hieße wieder: Knast.

Die Richterin verhängte außerdem eine zweijährige Führerscheinsperre. Daneben darf M. nach Rechtskraft des Urteils sechs Monate kein Kraftfahrzeug – auch kein führerscheinfreies – steuern.




Bergkamener wählt missbräuchlich 14-mal den Notruf 112: Polizei leitet Strafverfahren ein

Ein Bergkamener hat seit Mittwochabendum 22.04 Uhr insgesamt 14-mal den Notruf 112 gewählt – nur um sich zu erkundigen, in welchem Krankenhaus sich sein Bekannter befindet.

Obwohl ihm ein Sachbearbeiter der Rettungsleitstelle des Kreises Unna wiederholt mitteilte, dass er ihm diese Frage nicht beantworten kann und darf, rief der Mann weiterhin an. Daher verständigte die Rettungsleitstelle die Leitstelle der Polizei.

Ermittlungen führten zu einem 45-jährigen Bergkamener. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauch von Notrufen eingeleitet.

Die Polizei weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Notrufe 110 und 112 nur für Notfälle bestimmt sind – nicht für Auskünfte.




Mit dem Bus zum Lichtermarkt: Nur 1 Euro für die Fahrt innerhalb Bergkamens

Am Freitag, den 28.10.2022, ist Lichtermarkt in Bergkamen. Fahrgäste haben an diesem Tag attraktive Hin- und Rückfahrmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet Bergkamen.

Die VKU hat einen Sonderfahrplan für Ihre Buslinie R81 aufgestellt.

Außerdem wird zur Veranstaltung extra die Linie R11/12 zwischen Oberaden und dem Lichtermarkt eingerichtet. So erhalten Fahrgäste regionale Zusatzfahrten aus, bzw. in Richtung Kamen und Werne.
Besonders attraktiv an dem Angebot: Ab 17 Uhr fahren Fahrgäste am Tag des Lichtermarktes zum Sonderpreis pro Person und Fahrt in Höhe von 1 Euro innerhalb Bergkamens.

Den Sonderfahrplan finden Interessierte auf der Webseite der VKU unter www.vku-online.de.




Sanitäter angegriffen und beschimpft: Geldstrafe für Rentner

von Andreas Milk
Feuerwehr, Polizei, Notfallsanitäter: Ein üppiges Aufgebot versammelte sich am Morgen des 18. April gegen 6 Uhr in der Wohnung des Bergkameners Stefan K. (64, Name geändert). Nachbarn hatten angerufen, weil ihnen K.s Geschrei auf die Nerven ging. Jetzt saß der Rentner wegen Körperverletzung und Beleidigung auf der Anklagebank im Kamener Amtsgericht. Denn für einen Sanitäter endete der Einsatz seinerzeit mit einer Rippenprellung. Außerdem hatte er sich von K. – unter anderem – „dummes Arschloch“ und „Idiot“ nennen lassen müssen.

Als die Einsatzkräfte an jenem Tag in K.s Wohnung eingedrungen waren, fanden sie ihn scheinbar hilflos am Boden liegend vor: ohne Hose und schwer betrunken. Ein Alkoholtest ergab später fast drei Promille. Ihn aus der Wohnung zu bugsieren und für eine Untersuchung ins Kamener Krankenhaus zu schaffen, habe noch vergleichsweise gut geklappt, erinnerte sich ein beteiligter Polizist. In der Notaufnahme des Hellmig-Krankenhauses müsse K. dann aber nochmal „aufgedreht“ haben – jedenfalls mussten der Beamte und eine Kollegin dort kurz darauf ihren zweiten Einsatz in Sachen Stefan K. hinter sich bringen, diesmal eben wegen dessen Attacke auf den Sanitäter. Von der Krankenliege aus soll K. gezielt getreten haben. Der Sani hatte danach vier Tage einen Krankenschein. K. kam zum Ausnüchtern ins Polizeigewahrsam.

Eigentlich hätte der Fall längst erledigt sein können. Denn die Staatsanwaltschaft hatte gegen K. einen Strafbefehl erwirkt: 70 Tagessätze à 15 Euro. Statt zu zahlen, legte K. Einspruch ein, sodass nun öffentlich verhandelt wurde. Statt konkret etwas zu den Geschehnissen am 18. April zu sagen, ließ sich K. weitschweifig über eigene Verletzungen aus. Sie sollen mit einem Unfall auf einer Baustelle vor seiner Haustür zusammenhängen. Auch von epileptischen Anfällen sprach er. Der verletzte Notfallsanitäter sagte vor Gericht: Zumindest äußerlich sei K. bei dem frühmorgendlichen Einsatz intakt gewesen. K. hält dagegen: Für ihn „war es schrecklich“; er sei froh, lebend aus der Polizeizelle gekommen zu sein.

K. ist sechsfach vorbestraft – ausnahmslos wegen Delikten in Zusammenhang mit (zu viel) Alkohol. Für den Ausraster im Kamener Krankenhaus soll er laut Urteil des Richters jetzt 350 Euro mehr bezahlen als im Strafbefehl ausgewiesen: Der Richter hob die Tagessatzhöhe von 15 auf 20 Euro an, bei der Zahl von 70 Tagessätzen bleibt es. Das letzte Wort ist das womöglich noch nicht. Stefan K. will einen Anwalt konsultieren. Er hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen. Die Akte würde in diesem Fall ans Landgericht Dortmund weitergereicht.

 




Lernen für die Zukunft: Digitale Angebotsreihe

Das Regionale Bildungsbüro bietet in Kooperation mit dem MediaLab am Donnerstag, 3. November um 17 Uhr per Videokonferenz ein weiteres digitales Bildungsangebot der Reihe „Digital unterwegs“ an. Diesmal steht die Veranstaltung unter dem Motto „Lernen für die Zukunft – Podiumsdiskussion“ und richtet sich an pädagogische Fachkräfte und alle Interessierten.

Dabei gehen die Teilnehmenden unter Moderation von Antenne Unna-Moderatorin Babette Horschler den Fragen nach: Was brauchen Kinder und Jugendliche, um ihre eigene Zukunft selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten? Welche Kompetenzen sollten sie entwickeln? Welche Lernsettings sind dabei förderlich und wie sieht die Lehrendenrolle für zukünftige Schülerschaften aus? Und nicht zuletzt: Welche Rolle spielt die Digitalisierung dabei?

Hochkarätige Teilnehmer

Mit dabei sind unter anderem Wissenschaftler, die zu diesen Fragebereichen forschen: Prof. Dr. Timm Albers (Professor für frühkindliche Bildung, Universität Paderborn), Prof. Dr. Olaf-Axel Burow (Professor für Allgemeine Pädagogik am IF-Institute for Future-Design), Timo Erdmann (ehem. Vorsitzender der Bezirksschülervertretung Kreis Unna), Dr. Birte Güting (Dezernentin Bezirksregierung Arnsberg für Digitale Transformation), Christine Raunser (Schulamtsdirektorin für den Kreis Unna, Generalistin Digitalisierung), Sabine Stahl (Dezernentin und fachliche Leitung der Landesstelle für Schulpsychologie NRW (LaSP) und die Leitung der Landesstelle Schulische Integration Frank Wagner (Schulleitung Gebrüder-Grimm-Schule Hamm, Gewinner des Dt. Schulpreises 2019).

Die Veranstaltung ist kostenlos. Einzige Voraussetzung ist ein digitales Endgerät und Grundkenntnisse mit Videokonferenzen. Eine Anmeldung vorab ist nicht erforderlich. Die Zugangsdaten sind unter www.un.rbn.nrw.de im Bereich „Aktuelles“ zu finden. Für Fragen stehen Sabine Fischer per Tel. 0 23 03 /27-25 40 oder per E-Mail sabine.fischer@kreis-unna.de sowie Andrea Kunzner per E-Mail andrea.kunzner@kreis-unna.de vom Regionalen Bildungsbüro Kreis Unna zur Verfügung.

– Max Rolke –




Langjähriger Vorsitzender des Blauen Kreuzes Walter Beier mit der Ehrenmedaille der Stadt Bergkamen ausgezeichnet

Bürgermeister Bernd Schäfer zeichnete am Dienstag Walter Beier wegen seiner Verdienste für Bergkamen mit der Ehrenmedaille der Stadt Bergkamen aus.

Der langjährige Vorsitzende des Stadtverbands und des Landesverbands des Blauen Kreuzes Walter Beier ist am Dienstagabend im Rahmen einer Feierstunde von Bürgermeister Bernd Schäfer wegen seiner großen Verdienste mit der Ehrenmedaille der Stadt Bergkamen ausgezeichnet worden. Hierbei handelt es sich um die höchste Auszeichnung der Stadt für engagierte Bürgerinnen und Bürger. Die Verleihung ist im September durch den Stadtrat einstimmig beschlossen worden. Bei der Verleihung waren die Spitzen der Bergkamener Ratsfraktionen und auch die Ehefrau Gabriela Beier anwesend.

In der Begründung zum Ratsbeschluss heißt es unter anderem:

Mit besonderem persönlichen Einsatz engagiert Herrn Walter Beier, geb. am 24.11.1941, sich seit vielen Jahren im Blauen Kreuz, unter anderem:
– 1979 – 1981: Ausbildung als Suchtkrankenhelfer
– 1980: Gründung einer Selbsthilfegruppe des Blauen Kreuzes in Oberaden. Walter Beier wird 2. Vorsitzender.
– 1981 – 1984: 1. Vorsitzender des Vereins in Oberaden. Auf Initiative von Herrn Walter Beier werden weitere Selbsthilfegruppen in Oberaden, Weddinghofen, Overberge und Rünthe und ein Stadtverband für Bergkamen gebildet, dessen Vorsitz Herr Walter Beier übernimmt.
– 1983: Gründung und Leitung des „Helferkreises Ruhr-Ost“; Einrichtung des „Bergkamener Tag“, eines Helfertages auf NRW-Ebene
– 1984 – 1987: Beisitzer im Vorstand des Landesverbandes NRW
– 1987 – 1989: Beisitzer im Bundesverband
– 1989 – 1993: stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes NRW
– 1993 – 1996: Vorsitzender des Landesverbands NRW
– 1997: Ernennung durch den Landesverband NRW zum Ehrenvorsitzenden des Landesverbands Suchtselbsthilfe BKE auf Lebenszeit. Gleichzeitig wurde Walter Beier Berater des Landesverbandes NRW für Bundesangelegenheiten
– Über sein Wirken als Suchtkrankenhelfer mit Referententätigkeiten hinaus war Walter Beier jahrzehntelang auch auf internationaler Ebene tätig:

  • Ab 2001: Als Mitglied im Arbeitskreis Osteuropa beim Evangelischen Kirchenkreis Unna hat Walter Beier jährlich zwei bis drei Wochen lang täglich Gruppenstunden beim Blauen Kreuz in Rumänien durchgeführt und Selbsthilfegruppen gegründet.
  • Eine Sammlung von Bekleidung, Spielsachen etc. für die Ärmsten in umliegenden Dörfern konnte von ihm einmal im Jahr auf den Weg dorthin gebracht werden.
  • Walter Beier hat sich u. a. für Kinderprojekte und ein Obdachlosenheim für Männer in Sibiu eingesetzt.

– Bis heute begleitet Herr Beier die Suchtselbsthilfe BKE als wichtiger Ansprechpartner und Ratgeber.
2001 ist er für sein langjähriges Engagement mit der Silbermedaille der Stadt Bergkamen ausgezeichnet worden.