Cannabis-Prozess: Angeklagtem droht nun der Jobverlust

von Andreas Milk
Wiedersehen zweier junger Bergkamener vorm Kamener Jugendrichter: Es ging um Cannabishandel. Und einer der beiden muss nun auf Milde des Landgerichts in Dortmund hoffen: Hat das Kamener Urteil Bestand, droht Jobverlust. Denn der heute 24-Jährige ist ausgerechnet im Bereich der Jugendhilfe tätig.

Seine Taten liegen lange zurück: Zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 verkaufte er Stoff an drei Bekannte. Unter ihnen war auch der zweite Angeklagte. 29 Mal wechselte Cannabis den Besitzer, insgesamt 90 Gramm, Preis pro Gramm: ein Zehner. Das sei auch sein Einkaufspreis gewesen, sagte der 24-Jährige. Verdient habe er also nichts dran. Aber noch wichtiger: Er rühre das Zeug nicht mehr an, seit er aufgeflogen sei. Er habe damals einfach eine schwere Zeit durchgemacht und es genossen, gemeinsam mit den drei „Kunden“ abzuhängen. Also: Verfahren einstellen und fertig? Die lange Zeit seit Februar 2022 sprach dafür, das leere Vorstrafenregister ebenso. Aber: Die Vielzahl der einzelnen Taten sprach dagegen. Wegen unerlaubter Cannabisabgabe wurde der junge Mann zu einer Geldstrafe verurteilt: 60 Tagessätze à 40 Euro. Außerdem soll der Verkaufserlös eingezogen werden, also 900 Euro. „Manchmal verfolgen einen die Geister der Vergangenheit“, so der Richter.

Weit besser steht der ebenfalls angeklagte Kunde des 24-Jährigen da. Er ist heute 22 Jahre alt, Azubi im Handwerk und hatte im Frühjahr und Sommer 2024 vier Mal Cannabis vertickt: Erst 20 Gramm, dann vier, dann fünf, dann nochmal drei. An „meine besten Freunde“ sei das Zeug gegangen, und auch er habe daran keinen Cent verdient. Mitte Mai 2025 stand früh morgens die Polizei bei ihm vor der Tür: Wohnungsdurchsuchung. Er lebt bei den Eltern. „Schockierend“ sei das alles für ihn gewesen, erinnert er sich. Gezittert habe er. „Das hör‘ ich gerne“, antwortete der Richter – nicht aus Schadenfreude über nervliches und körperliches Leid, sondern, weil der Einsatz der Beamten offenbar mächtig Eindruck gemacht habe. Das Verfahren wird eingestellt, sobald der 22-jährige Azubi 200 Euro an die Suchthilfe im Kreis Unna gezahlt hat.