Bürgermeister unterschreibt Brandbrief – Lage in Bergkamen aber nicht so dramatisch

Auch Bürgermeister Roland Schäfer gehört zu den Unterzeichnern des Brandbriefs an Bundeskanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zur Flüchtlingslage. Dies wohl aus Solidarität und weil er Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist. Denn die Situation in Bergkamen sei längst nicht so dramatisch wie in anderen Kommunen, erklärte Schäfer in einem Beitrag in der  Bergkamener Facebook-Gruppe.

Bürgermeister Roland Schäfer
Bürgermeister Roland Schäfer

Hauptgrund für die noch relativ entspannte Lage: Wegen des Bevölkerungsrückgangs gibt es immer noch ausreichend viele leerstehende Wohnungen. Das sieht jeder, der zum Beispiel mit offenen Augen die „Bergkamener City“ geht. Probleme gibt es hier, leerstehende Wohnungen für die neuen Bewohner herzurichten. Betten zu einem tragbaren Preis sind zum Beispiel kaum zu bekommen. Deshalb leben immer noch Flüchtlinge in der Notunterkunft in der Turnhalle am Nordbergstadion.

Ein anderer Grund ist die Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes auf dem Wellenbadparkplatz. Mit der Aufnahme der ersten Flüchtlinge dort, werden der Stadt Bergkamen keine weiteren Flüchtlinge zugewiesen. Zurzeit hat die Stadt rund 600 Flüchtlinge aufgenommen. In der Zeltstadt können weitere 600 Flüchtlinge leben.

Eine erhebliche Entlastung der städtischen Mitarbeiter, die mit der Flüchtlingsbetreuung betraut sind, kommt von den etwa 170 Bergkamener Flüchtlingshelfer. Sie kooperieren auch mit den Johannitern, die die Zeltstadt im Auftrag der Bezirksregierung betreibt. Bekanntlich hat die Friedenskirchengemeinde ihr Martin-Luther-Haus in Weddinghofen für Flüchtlinge geöffnet.

Immerhin einen Erfolg hat der „Brandbrief“: Das Land hat am Mittwoch angekündigt, die vom Bund zugesagten Mittel auf 10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr aufzustocken. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Diese Geld geht nicht an die Flüchtlinge, sondern an die Städte und Gemeinden für die Kosten der Unterkunft, ärztliche Versorgung, Personalkosten etc.

Hier nun der Brief an Bundeskanzlerin Merkel im Wortlaut:

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angekommen bei der Unterbringung von Flüchtlingen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

wir wenden uns in großer Sorge um unser Land, aber auch um die von uns vertretenen Städte bzw. Gemeinden an Sie. Anlass ist der massive und in erheblichem Umfang auch unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland und in unsere Städte und Gemeinden.

Die am 15.10.2015 vom Bundestag verabschiedeten Regelungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn das Gesetz verfolgt u.a. das Ziel, den Zustrom spürbar zu verringern, aber auch die vorhandenen kommunalen Ressourcen für die Unterbringung und Integration zu Gunsten derjenigen Flüchtlinge einzusetzen, welche sich erfolgreich auf das Grundrecht auf Asyl berufen können. Ob diese Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeitnah entfalten, ist zweifelhaft. Es ist zu befürchten, dass Deutschland trotz des Asylpaketes weiterhin attraktiv für viele Flüchtlinge sein wird. Da die vielfältigen Krisenherde der Erde eher zu- als abnehmen, ist anzunehmen, dass der Zustrom der Flüchtlinge auf hohem Niveau verharren wird.

Der bisherige massive Zustrom von Flüchtlingen in unsere Städte und Gemeinden hat dazu geführt, dass so gut wie alle verfügbaren Unterbringungsmöglichkeiten mittlerweile erschöpft sind. Selbst die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten sowie Wohncontainern ist kaum noch zu bewerkstelligen. Der Betrieb der kommunalen Unterbringungseinrichtungen bindet in ganz erheblichem Umfang kommunales Personal. Dies führt dazu, dass wir viele andere kommunale Pflichtaufgaben nicht oder nur noch sehr eingeschränkt erfüllen können.

Wir begrüßen, dass Sie sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Bekämpfung der Fluchtursachen sowie eine faire Verteilung der Flüchtlinge einsetzen. Uns ist bekannt, dass hierzu langwierige Verhandlungen notwendig sind. Sie sind da-her kaum geeignet, den zu hohen Zustrom von Flüchtlingen zeitnah und spürbar zu begrenzen. Deshalb sind über die in dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen noch weitere Schritte notwendig.

Von daher möchten wir Sie bitten, die in dem als Anlage beigefügten Forderungskatalog aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.

Wir haben uns mit gleichlautendem Schreiben auch an den Vizekanzler Herrn Gabriel und mit ähnlichen Schreiben an die Ministerpräsidentin Frau Kraft sowie die stellvertretende Ministerpräsidentin Frau Löhrmann gewandt.

Am 19.10.2015 hat das Präsidium des StGB NRW in seiner Sondersitzung einstimmig den Forderungskatalog beschlossen

FORDERUNGSKATALOG

  1. Der Bund muss in Umsetzung des Dublin-Verfahrens wieder geltendes Asylverfahrensrecht anwenden, d.h. Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dazu sind die bestehenden Grenzkontrollen auszuweiten und zu intensivieren, um die Zahl der unkontrolliert nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge zu minimieren.
  2. Das Asylverfahrensrecht für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern muss geändert werden. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern dürfen nicht mehr einreisen und müssen ihr Asylverfahren in ihrem Herkunftsstaat betreiben.
  3. Die derzeitige Flüchtlingskrise kann nur auf europäischer Ebene gelöst und in national verkraftbare Dimensionen gelenkt werden. Neben einem wirksamen Schutz der Schengen-Außengrenzen ist hierzu vor allem notwendig, dass die nationalen Asylgesetze der Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene harmonisiert werden mit einheitlichen Standards und Leistungsvorgaben. Gleichzeitig müssen auf EU-Ebene Verteilungsquoten vereinbart werden, die für jeden Mitgliedsstaat verpflichtend, aber auch planbar und steuerbar sind. Dies setzt zwingend voraus, dass der Zustrom nach Europa Obergrenzen kennt, die im Rahmen von jährlichen Kontingenten durch die EU festgelegt werden. An diese Kontingente müssen sich alle Mitgliedstaaten, auch Deutschland, halten.
  4. Eine europaweite Lösung ohne steuer- und planbare Quoten und ohne Ober-grenzen wird es nicht geben. Es müssen Verteilzentren (Hot-Spots) in den Grenzstaaten eingerichtet werden, in denen ankommende Flüchtlinge registriert und in denen deren Asylbegehren geprüft wird. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, die ebenfalls von der EU festzulegen sind, werden in diesen Hot-Spots untergebracht und in kurzer Zeit nach einem negativen Bescheid in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Diejenigen Flüchtlinge, deren Antrag Aus-sicht auf Erfolg hat, müssen sich in den Staat begeben, dem sie zugewiesen werden. In diesem Staat müssen sie untergebracht, versorgt und auch betreut werden. Verlassen Flüchtlinge den ihnen zugewiesenen Staat, haben sie keine Ansprüche auf Leistungen in anderen Staaten der EU.
  5. Die EU muss dafür sorgen, dass möglichst schnell und umfassend die Lebens-bedingungen in den Flüchtlingslagern in der Türkei verbessert werden. Gleich-zeitig muss auf die Türkei eingewirkt werden, damit sie ihre Asylgesetze so liberalisiert, dass auch Nichteuropäer berechtigt sind, einen Asylantrag zu stellen.
  6. Der Bund muss eigene Erstaufnahmezentren einrichten, in denen alle Flüchtlinge registriert werden, bevor sie auf eigene Einrichtungen des Bundes und die Bundesländer verteilt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen unterbunden wird.
  7. Der Bund muss viel stärker als bisher geplant und langfristiger operativ in die Betreuung einsteigen und mindestens die Hälfte aller Flüchtlinge aufnehmen, betreuen und bei negativem Ausgang in ihre Heimatländer zurückführen.
  8. Darüber hinaus sollte zeitnah ein Einwanderungsgesetz diskutiert und geprüft werden.