Bürgermeister lobt Bürger: Bergkamener Verhalten sich vorbildlich

Roland Schäfer an seinem Arbeitsplatz. Der Schreibtisch, den er nutzt, gehört übrigens zur Erstausstattung des 1976 eingeweihten Bergkamener Rathauses.

„Das bisherige Verhalten der Bergkamenerinnen und Bergkamener ist vorbildlich“, so Bürgermeister Roland Schäfer am heutigen Tag. „Bei Anfragen und Terminwünschen für die öffentlichen Einrichtungen beschränken sich unsere Bürgerinnen und Bürger auf wirklich dringende Angelegenheiten. Damit leistet jeder seinen persönlichen Beitrag, wofür ich mich bedanke.“

Das Bürgerbüro möchte an diese Stelle aufgrund vermehrter Nachfragen darauf hinweisen, dass die Freischaltung der ID-Funktion auf dem Personalausweis keine dringliche Angelegenheit ist.

Neue Allgemeinverfügung vom 18.03.2020

Da das Land NRW am gestrigen Abend einen neuen Erlass heraus gegeben hat, musste auch die Allgemeinverfügung der Stadt Bergkamen angepasst werden. Diese ist auf der Homepage der Stadt Bergkamen unter www.bergkamen.de einsehbar. Zu den wesentlichen Regelungen gehört die sofortige Schließung von Spiel- und Bolzplätzen.

Geöffnet bleiben der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Erstattung der Elternbeiträge

Die Frage einer möglichen generellen Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und die Offene Ganztagsschule wird derzeit durch die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land verhandelt. Die Stadtverwaltung hofft hier auf eine einheitliche Regelung für alle betroffenen Eltern.
Eltern, die ihre Kinder nicht mehr in die Einrichtung oder OGS-Betreuung an den Schulen bringen dürfen, können beim Jugendamt bzw. Schulverwaltungsamt einen Stundungsantrag bis 30.06.2020 stellen. Damit wird die Zahlung erstmal nicht fällig. Auf die Verzinsung des gestundeten Betrages wird in diesem Fall verzichtet. Den Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an das Jugendamt (jugendamt@bergkamen.de) bzw. Schulverwaltungsamt (schulverwaltungsamt@bergkamen.de) schicken. Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer an.

KFZ-Abmeldungen

Dieser bisher freiwillig für den Kreis Unna übernommene Service entfällt zunächst. Hier sind Anfragen an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, Kreis Unna, zu richten.