Brücke statt Bahnübergang an Jahnstraße rückt ein Stück näher

Der höhengleiche Bahnübergang an der Jahnstraße (L 821) in Bergkamen-Heil soll einer neuen Brücke weichen – mit entsprechend positiven Effekten für den Verkehrsfluss. Im Rahmen des dazugehörigen Planfeststellungsverfahrens hat die Bezirksregierung Arnsberg jetzt den Erörterungstermin auf den 28. Januar festgesetzt.

Hamm-Osterfelder-Bahnlinie in Heil.
Der Bahnübergang an der Jahnstraße soll einer Brücke weichen. Falls die Bezirksregierung den Bau genehmigt, gehört dieses Bild der Vergangenheit an

Die geplante neue Brücke an der Jahnstraße (L 821) führt über die Strecke Oberhausen-Hamm der Deutschen Bahn und ist mit dem Bau eines Kreisverkehrsplatzes verbunden. Das Vorhaben dient der Anbindung der Hauptzufahrten zur Halde Großes Holz sowie zur geplanten Wasserstadt Aden. Die Erörterung hierzu findet im Ratssaal der Stadt Bergkamen (Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen) statt. Beginn des nicht-öffentlichen Termins ist um 10:00 Uhr. Teilnehmen können die Einwender/innen, Betroffene sowie die Träger öffentlicher Belange.

Die Bezirksregierung führt das Verfahren auf Antrag des Landesbetriebs Straßen.NRW durch. Die Pläne lagen vom 18.02. bis 17.03.2014 in der Stadt Bergkamen zur allgemeinen Einsicht aus. Jedermann konnte bis spätestens 31.03.2014 bei der Bezirksregierung Arnsberg oder der Stadt Bergkamen Einwendungen gegen den Plan erheben. Eingereicht wurden nur wenige private Einwendungen, darunter allerdings eine mitsamt einer Unterschriftenliste mit rund 60 Unterzeichnern. Zudem nahmen die Träger öffentlicher Belange (Behörden und Versorgungsträger) Stellung.

Abwägung aller Interessen

In dem bevorstehenden Termin am 28.01. werden nun zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Anschließend haben die Einwender/innen Gelegenheit, ihre bereits schriftlich erhobenen Einwendungen mit Straßen.NRW zu erörtern – moderiert von der Bezirksregierung. Das Ergebnis der Diskussion wird in einer Niederschrift festgehalten. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Bezirksregierung dann – nach sorgfältiger Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen – über den Antrag des Landesbetriebs Straßen.NRW entscheiden.