BMW-Fahrer zu schnell: Verletzte Frau Heiligabend im Krankenhaus

von Andreas Milk
Mateo K. (Namen geändert) in seinem BMW hatte es viel zu eilig am späten Abend des 23. Dezember 2023 auf der Erich-Ollenhauer-Straße. Die Folge: Leyla M. verbrachte Heiligabend im Krankenhaus. Am 25. Dezember wurde sie nach Hause geschickt. Der Fall beschäftigte jetzt den Strafrichter am Kamener Amtsgericht. Am Ende stand ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung in Folge missachteter Vorfahrt – und die Erkenntnis: Das hätte weit schlimmer enden können.

Fest steht: Mateo K. war mit mehr als den erlaubten 50 Kilometern pro Stunde in Fahrtrichtung Oberaden auf der „Ollenhauer“ unterwegs. Wie viel mehr genau – das bleibt offen. Im Kreisverkehr kam es zum Zusammenstoß mit dem Auto, das von Leyla M.s Mann gelenkt wurde. Mit an Bord: die drei kleinen Kinder des Paars. Die Familie hatte gerade eine Cousine besucht. K. sah den Wagen der M.s im Kreisel zu spät. Sein BMW krachte in die Seite des anderen Fahrzeugs. Die Aufprallgeschwindigkeit muss laut einem Gutachter bei etwa 45 km/h gelegen haben.

Eine Zeugin – selbst an dem Abend im Auto unterwegs – kümmerte sich um die Unfallgeschädigten. Das sei doch selbstverständlich gewesen, erwiderte die examinierte Krankenschwester jetzt im Prozess auf die lobenden Worte des Richters. Leyla M. hatte es  am Kopf erwischt. Ein Auge war geschwollen, bis heute hat sie Kopfschmerzen. Eins der Kinder musste sich übergeben. Die beiden übrigen und der Vater blieben unversehrt. Das Auto war hinüber – was auch für den BMW von Mateo K. galt.

Der entschuldigte sich bei der Familie und zeigte sich zerknirscht. An jenem Abend sei er gerade von einer Notdienstapotheke gekommen. Er habe Medizin für seinen schwerkranken Vater geholt. Daneben habe er Stress mit der Freundin und im Job gehabt. Keine Spur also von vorweihnachtlicher Freude.

Inzwischen hat K. eine verkehrspsychologische Beratung absolviert. Schon in der Vergangenheit gab es Tempoverstöße. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Dazu kommt ein dreimonatiges Fahrverbot.