Blockierte Geh- und Radwege durch Baustellen im Visier der Straßenverkehrsbehörden
Baustellen im Straßenverkehr. Die kosten nicht nur viele Autofahrer Nerven, sondern sind für die schwächsten Verkehrsteilnehmer mitunter richtig gefährlich. Denn Baustellen befinden sich oft auch auf dem Gehweg. Darauf, dass Fußgänger diese sicher passieren können, legen die Straßenverkehrsbehörden im Kreis Unna jetzt verstärkt ihr Augenmerk.
„Fußgänger und Radfahrer werden bei der Planung und Ausführung von Arbeiten im Straßenraum schnell mal vergessen“, erklärt Michael Arnold, der in der Straßenverkehrsbehörde des Kreises für die Verkehrssicherung zuständig ist. Da werden Gehwege gesperrt, ohne dem Fußgängerverkehr eine sichere Ausweichmöglichkeiten anzubieten. „Häufig finden sich Fußgänger und Rad fahrende Kinder ungeschützt auf der Straße wieder“, wissen Arnold und seine Kolleginnen und Kollegen der Straßenverkehrsbehörden im Kreis Unna.
Diese Missstände waren ein Hauptthema auf der alljährlich stattfindenden gemeinsamen Dienstbesprechung der Vertreter der Straßenverkehrsbehörden im Kreis, zu der der Kreis jetzt eingeladen hatte. Vertreter aller zehn Kommunen im Kreisgebiet debattierten über Möglichkeiten, den Rechten der schwächeren Verkehrsteilnehmer noch mehr Gewicht zukommen zu lassen.
Engmaschige Kontrollen
Ob der Gehweg aufgemacht werden muss, weil Leitungen erneuert werden, Kräne für Privatbaustellen mitten im Weg stehen oder Platz für einen Lastenaufzug benötigt wird: Man war sich darüber einig, dass Baustellen im Fuß- und Radverkehrsbereich einer engmaschigen Kontrolle bedürfen. Auch sollen den Baufirmen Auflagen gemacht werden, die mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung eventueller Notwege erleichtern sollen. Das kann beispielsweise durch Rampen an Bordsteinkanten geschehen.
„Das erforderliche Queren einer Fahrbahn sollte immer die letzte Lösung sein“, berichtet Michael Arnold, worüber sich alle einig waren. „Und dann müssen Ampeln, Überwege oder zumindest eine Geschwindigkeitsreduzierung die Baustelle absichern.“ Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Missstände bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden anzuzeigen.