Bildungs- und Teilhabepaket: Leistungen zum neuen Schuljahr jetzt beantragen
Ob für Schulmaterial, eine Klassenfahrt oder das Mittagessen in der Kita: Kinder aus einkommensschwachen Familien können zum neuen Schuljahr finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Der Kreis rät, die Anträge rechtzeitig zu stellen.
Zum 1. August können Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner, usw.) eine Geldleistung in Höhe von 70 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Wer bekommt Unterstützung?
Wer SGB II-Leistungen (Hartz IV), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bekommt diese Leistung automatisch zum 1. August ausgezahlt. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen hierfür jedoch einen Antrag stellen. Diese Leistungen sollten rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres beantragt werden.
„Auch für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen kann ein Kostenbeitrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beansprucht werden“, rät Janina Schölzel, Sachgebietsleiterin Teilhabe- und Förderleistungen. Hierzu ist auf jeden Fall für das Schul- bzw. Kindergartenjahr 2018/19 ein Antrag mit einem aktuellen Kostennachweis zu stellen.
Welche Leistungen gibt es noch?
Neben den Leistungen für den Schulbedarf und die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch Leistungen für Klassenfahrten und Tagesausflüge, Lernförderung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikschulen, Ferienfreizeiten) in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, zum Antragsverfahren und die Antragsvordrucke finden Sie auf der Homepage des Kreises Unna unter www.bildungspaket.kreis-unna.de. PK | PKU