Bezirksregierung hebt Verzehrempfehlung für Blattgemüse für zwei Bergkamener Bereiche auf

Untersuchungen des Landesumweltamtes haben ergeben, dass die Schadstoffbelastung mit PCB aus den Beprobungen von Löwenzahn im Frühjahr 2020 durch die aktuell vorgelegten Ergebnisse der Beprobung von Grünkohlpflanzen nicht bestätigt wurden. Die Ergebnisse liegen im Bereich der Hintergrundbelastung für Nordrhein-Westfalen.

Die für zwei Bereiche im Stadtgebiet Bergkamen ausgesprochene vorsorgliche Verzehrempfehlung für Blattgemüse wird daher aufgehoben. Die Bezirksregierung Arnsberg wird die Werte gemeinsam mit dem Landesumweltamt im Jahr 2021 an ausgewählten Messpunkten weiter überprüfen.

Auf Veranlassung der Bezirksregierung Arnsberg hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Umfeld der Industriegebiete nördlich der Erich-Ollenhauer-Straße in Bergkamen Grünkohlpflanzen auf Einträge von polychlorierten Biphenylen (PCB), dioxinähnlichen PCB (dl-PCB) und Dioxinen und Furanen (PCDD/F) untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass an allen Messpunkten die Werte im Bereich der Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die im Sommer 2020 ausgesprochene vorsorgliche Empfehlung, bis auf weiteres auf den Verzehr selbst angebauten Blattgemüses zu verzichten, wird daher aufgehoben.

Grund für die damalige Empfehlung der Bezirksregierung waren erhöhte Gehalte an PCB und dl-PCB in vor Ort genommenen Löwenzahnproben. Die Ergebnisse der daraufhin veranlassten detaillierten Untersuchungen an Nahrungspflanzen konnten keinen immissionsbedingten Eintrag von PCB, dl-PCB oder Dioxinen und Furanen in Blattgemüse (Grünkohl) nachweisen. Eine gesundheitliche Bewertung durch das LANUV war daher nicht erforderlich.

Zeitgleich zu den Nahrungspflanzenuntersuchungen wurden durch die Bezirksregierung mögliche Emissionsquellen für PCB im Umfeld untersucht. In einem ansässigen Recyclingunternehmen wurden in Abstimmung mit der Betreiberin umfangreiche Untersuchungen und zusätzliche Emissionsminderungsmaßnahmen umgesetzt.

Die Untersuchungen im Bereich Ursachenanalyse und die Erarbeitung von möglichen weitergehenden Emissionsminderungsmaßnahmen werden auch im Jahr 2021 in Abstimmung mit der Betreiberin und dem LANUV fortgeführt. Ebenso ist im Jahr 2021 für ausgewählte Messpunkte eine Überprüfung der gewonnenen Erkenntnisse aus der Nahrungspflanzenuntersuchung durch das LANUV vorgesehen.