Betrunkener Kamener wählt 19 Mal die 110 – Polizei nimmt ihm das Handy weg
Insgesamt 19 Mal wählte ein betrunkener 27-jähriger Mann aus Kamen am Montagmorgen den Polizeinotruf. Seine Begründung: „Im Bahnhof sollte sich eine Gruppe Osteuropäer aufhalten, welche der deutschen Sprache nicht mächtig waren“.
Gegen 04:00 Uhr informierte die Essener Polizei die Bundespolizei über eine Person die sich im Essener Hauptbahnhof aufhielt und insgesamt 19 Mal den Polizeinotruf betätigt hatte. In einer Notlage befand sich der Mann jedoch nicht. Im Gegenteil, der 27-jährige Kamener beschwerte sich über eine Gruppe von Männer, die sich nicht in deutscher Sprache unterhielten.
Trotz mehrfacher telefonsicher Belehrungen, den Notruf nur in Notfällen zu wählen und den Hinweis auf ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen, wählte der Kamener erneut die 110.
Eine Streife der Bundespolizei ermittelte den 27-Jährigen daraufhin im Personentunnel des Hauptbahnhofs und stellte sein Mobiltelefon zur Beendigung der anhaltenden Störung sicher. Ein Atemalkoholtest auf der Bundespolizeiwache ergab einen Wert von 1,4 Promille. Nach einer erneuten Belehrung und ohne sein Mobiltelefon, verließ er später die Wache.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Essen darauf hin, dass der Missbrauch von Notrufen kein Spaß ist. Wer über Notruf Sachverhalte vortäuscht, die zu Einsätzen von Rettungskräften führen, begeht eine Straftat.
Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zudem können die Kosten für den Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.
Der Missbrauch von Notrufen kann sich unter Umständen negativ auf die Bearbeitung von eingehenden, tatsächlichen Notfällen auswirken. Jemandem, der tatsächlich Hilfe bedarf, können unter Umständen durch einen Missbrauch des Notrufes große Nachteile entstehen, weil Rettungskräfte durch den vorgetäuschten Einsatz gebunden sind.
Aber: Wer sich oder andere in Not sieht, wer die Polizei vor Ort benötigt, wer etwas Verdächtiges beobachtet, einen eigenartigen Anruf bekommen hat oder unsicher ist, weil ein unbekannter Besucher vor der Tür steht, sollte sich nicht scheuen, den Notruf 110 zu wählen. Hier gilt in jedem Fall: „Lieber einmal zu viel 110 wählen als einmal zu wenig“