Betrug aus Nachlässigkeit: Geldstrafe

von Andreas Milk

Nachlässigkeit kann einen zum Betrüger machen: So war es im Fall des 27-jährigen Bergkameners Amir U. (Name geändert). Der bezog von Mai bis Juli vorigen Jahres Geld vom Jobcenter: insgesamt 2.364 Euro. Dieses Geld floss, obwohl er selbst genug Geld zum Leben verdiente. Aber „das Amt“ wusste das nicht.

Das lag wohl – wie sich jetzt vor dem Amtsgericht in Kamen zeigte – daran, dass ein Umzug U.s nach Bottrop den Schriftverkehr mit der Behörde ausbremste. U. jedenfalls erklärte, er habe bei einem Brief ans Jobcenter eine falsche Adresse benutzt. Folge: Die Post sandte das Schreiben wieder zu ihm nach Hause. Aber da war er schon nicht mehr; der Brief blieb erst einmal liegen. Und irgendwie flog erst in der Folgezeit auf, dass U. eben längst keine Leistungen mehr hätte beziehen dürfen.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro wegen Betrugs. Der Neu-Bottroper zeigte sich einsichtig. Er sah ein: Irgendwie hätte er sich bemerkbar machen müssen – und zwar flott -, als er merkte, dass es das Jobcenter etwas zu gut mit ihm meinte.