Besuch des Hallenbads wird für geboosterte Personen einfacher

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Donnerstag, 13. Januar, für geboosterte Personen erleichtert. Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind und dies per App oder Impfnachweis darlegen können. Die Ausnahme gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Für Personen ohne Auffrischungsimpfung gilt weiterhin die 2G-Plus Vorschrift, wonach der Zutritt ist nur noch für vollständig immunisierte Personen möglich ist, die zusätzlich ein negatives Testergebnis (max. 24 Std. alter Schnelltest bzw. max. 48 Std. alter PCR-Test) vorlegen können.

Die GSW werden keine Selbsttests unter Aufsicht durch das Kassenpersonal durchführen lassen. Alle Gäste, die der Testpflicht unterliegen, werden gebeten, weiterhin das Ergebnis einer zertifizierten Teststelle vorzulegen.