Bergkamener Wochenmarkt während des Lockdowns
Die ab Mittwoch, 16. Dezember, geltenden Lockdown-Regelungen haben auch Einfluss auf den Bergkamener Donnerstagsmarkt.
Auf diesem sind ab dem kommenden Donnerstag zunächst bis einschließlich der ersten Januarwoche nur noch Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs (bspw. Drogerieartikel) zugelassen.
Nicht zulässig ist dagegen der Verkauf anderer Artikel wie z. B. Kleidung und Textilien.