Beim Autoverkauf: Fahrzeug besser selbst abmelden

Wer sein Auto verkauft, muss vieles bedenken. „Zu den Überlegungen sollte auch die Frage gehören, den Wagen vor der Übergabe an den Käufer abzumelden“, rät Christian Bornemann als Leiter der Kfz-Zulassungsstelle beim Kreis Unna. Ansonsten drohen dem Verkäufer Kosten.

„Wenn der Käufer das Fahrzeug nämlich nicht vereinbarungsgemäß innerhalb weniger Tage um- oder abmeldet, zahlt der alte Besitzer unter Umständen weiterhin die Steuer und auch die Kosten für die Versicherung“, erläutert Bornemann. Ein dann in Gang gesetztes Verfahren zur Außerbetriebsetzung von Amtswegen ist nicht nur langwierig – insbesondere wenn der Käufer nicht greifbar ist – sondern im Einzelfall auch mit weiteren Verwaltungskosten verbunden.

Um sich Aufwand, Kosten und Ärger zu sparen, rät die Zulassungsstelle deshalb dazu, zur Überführung ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, für das in der Zulassungsstelle Gebühren in Höhe von 13,10 Euro anfallen. Mindestens sollte ein Verkäufer aber die genauen Daten des Käufers in den Kaufvertrag aufnehmen, die Adresse anhand des Personalausweises kontrollieren und die Personalausweisnummer notieren.

Noch komplizierter kann es im Fall eines Exports des angemeldeten Fahrzeuges ins Ausland werden. „Dann droht auch bei unverzüglicher Ummeldung, die im Ausland erfolgt, eine lange Wartezeit bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges“, weiß Christian Bornemann. Denn die bloße Vorlage eines Nachweises der Zulassung im Ausland reicht nicht aus, um eine Außerbetriebsetzung in Deutschland zu beantragen. „Dazu ist eine in deutscher Sprache abgefasste oder amtlich übersetzte Bescheinigung der ausländischen Zulassungsstelle erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Kennzeichen und der Fahrzeugschein entwertet oder eingezogen wurden“, sagt Bornemann.

Deshalb sollte auch beim Verkauf oder dem Verschenken eines Fahrzeuges an im Ausland lebende Freunde oder Verwandte das Fahrzeug zunächst abgemeldet werden. Das gleiche gelte übrigens auch für die Ummeldung eines Fahrzeuges bei dem eigenen Umzug ins Ausland, erklärt Christian Bornemann und hat einen Tipp parat: „Vielerorts besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat abzumelden.“