Bedürfnis zu klauen: Freizeitarrest für Rossmann-Besuch

von Andreas Milk
Am Nachmittag des 18. April nahm die inzwischen 21 Jahre alte Bergkamenerin Mandy H. (Name geändert) bei Rossmann im Dortmunder Hauptbahnhof Sachen für 68 Euro mit: Pflegeartikel und Kosmetika. An der SB-Kasse hatte sie aber bloß einen Billigartikel für einen Bruchteil der Summe eingescannt. Vor dem Kamener Jugendrichter mit dem Anklagevorwurf des Diebstahls konfrontiert, antwortete sie jetzt denkbar knapp: „Das stimmt.“

Seit Jahren habe sie das Bedürfnis zu klauen: Kleptomanie sei bei ihr diagnostiziert worden, außerdem eine Borderline-Störung. Am 18. April sei es ihr mies gegangen. Sie bemühe sich um eine Therapie. Zum 1. Oktober will die junge Frau, die ohne Schulabschluss ist, einen Teilzeitjob antreten. Sie wohnt noch bei ihren Eltern.

Im November 2024 war sie wegen Beleidigung verurteilt worden. Sie erhielt die Auflage, einen Präventionskurs gegen Gewalt zu absolvieren und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Aus beidem ist – zehn Monate danach – noch nichts geworden. Die Sache mit der gemeinnützigen Arbeit scheiterte laut Mandy H. an einer Krankschreibung nach Arbeitsstunde Nummer fünf.

In ihrem Leben sei „noch keine Sortierung erkennbar“, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Was ihre Diebstahlsneigung angeht, scheint Mandy H. bisher schlicht Glück gehabt zu haben: Geschnappt und verurteilt wurde sie wegen Diebstahls jedenfalls noch nicht. Für die Tat bei Rossmann verhängte der Richter nun einen Freizeitarrest: Ein Wochenende wird Mandy H. in Unfreiheit verbringen müssen.