Bebauungsplan Nr. OA 115 „Zum Oberdorf“ (Hof Osthaus) wird öffentlich ausgelegt

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OA 115 „Zum Oberdorf“ wird jetzt für einen Monat öffentlich ausgelegt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihn  in der Zeit vom 24. Juni bis zum 23. Juli  mit den konkreten Planungen im Rathaus der Stadt Bergkamen, Zimmer 519, Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt, während der Dienststunden montags, dienstags, donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.00 bis 14.30 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr einsehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OA 115 „Zum Oberdorf“ der Stadt Bergkamen schriftlich oder mündlich vorgebracht werden. Neben der öffentlichen Auslegung im Rathaus kann der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung auch im Internet unter www.bergkamen.de eingesehen werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die innerhalb des Geltungsbereiches liegende Brachfläche des ehemaligen Hofes Osthaus sowie Teile bereits bebauter Grundstücke einer aufgelockerten Wohnbebauung mit Einzelhäusern zu bebauen.