Die Grünen möchten es überprüfen lassen: Wie wirksam ist das Bergkamener Klimaschutzkonzept?

Der Stadtrat hat vor zwei Jahren ein Klimaschutzkonzept für Bergkamen beschlossen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchten nun die Wirksamkeit dieses Konzepts überprüfen lassen. Konkret geht es um die Frage, ob die Menge der Treibhausgase, die im Stadtgebiet ausgestoßen werden, tatsächlich geringer werden. Deshalb soll nach dem Wunsch der Fraktion das mit Daten des Kommunalverbands Ruhrgebiet oder eines Instituts jährlich überprüft werden.

Die Grünen werden in der nächsten Sitzung des Stadtrats einen entsprechenden Antrag stellen. Zur Begründung erklärt die Fraktion:

„Die Stadt Bergkamen hat mit der Verabschiedung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ergänzt durch den Klimaschutzfahrplan auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert und für den kommunalen Aufgabenbereich Verantwortung zur Begrenzung des Klimawandels übernommen.

Für Politik und Verwaltung ist es entscheidend, die Wirkung, der im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgesehenen und umgesetzten Maßnahmen, beurteilen zu können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Effizienz der durchgeführten Maßnahmen nachvollzogen werden kann. Erst auf der Grundlage einer THG-Bilanzierung ist es möglich zu erkennen, ob die im Integrierten Klimaschutzkonzept und im Klimaschutzfahrplan verankerten Maßnahmen ausreichend sind oder Konzept und/oder Fahrplan angepasst werden müssen.

Sollte der Stadt Bergkamen durch dem Regionalverbund Ruhr (RVR) zeitnah ein auf aktuellen Daten basierendes, umfassendes und aussagekräftiges Instrument zur Verfügung gestellt werden, soll dieses genutzt werden. Sofern bis Juni diesen Jahres erkennbar ist, dass dies durch den RVR nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, umgehend ein anderes adäquates Instrument zu beschaffen, ggf. unter Vergabe eines entsprechenden Auftrags an ein Büro oder Institut, z. B. die Energielenker Beratungs GmbH, Greven.“




WFG lädt zur Veranstaltung „Fritten & Innovation digital“ ein: Innovationen durch Fehlerkultur im Unternehmen fördern

Das Innovationsteam der Wirtschaftsförderung Kreis Unna lädt für Mittwoch, 17.03.2021 von 11:30 bis 13:00 Uhr zur digitalen Veranstaltung „Fritten und Innovation“ ein.

Zum Inhalt: „Fail often. Fail early!“: Dieser Leitsatz ist prägend für Innovationen im unternehmerischen Kontext. Doch was bedeutet es eigentlich, Fehler zu machen? Gibt es „gute“ und „schlechte“ Fehler und wie lässt sich im Betrieb eine erfolgreiche
Fehlerkultur etablieren?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich der Impulsvortrag des Leadership-Experten Jochen Schlicht. Daran schließt sich ein Erfahrungsaustausch an, natürlich wieder virtuell und mit einer ganz besonderen Portion „Pommes“. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Zahl der Teilnehmenden ist allerdings begrenzt. Interessierte werden gebeten, sich unter Angabe der Veranstaltung und ihrer Kontaktdaten per E-Mail unter veranstaltung@wfg-kreis-unna.de anzumelden.

Die angemeldeten Teilnehmenden erhalten im Anschluss einen Link, mit dem Sie sich einwählen können. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes Wissen schafft Erfolg statt. Sie wird aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen

Wissen schafft Erfolg
Bei dem Vorhaben Wissen schafft Erfolg: Entwicklung der mittelständisch geprägten Hochschulregion in Westfalen handelt es sich um einen ganzheitlichen Ansatz zur engeren Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft in der neuen Projektregion Hamm, Kreis Soest, Kreis Unna. Das Umsetzungsprojekt ist dem Maßnahmenbereich „KMU“ des OP EFRE NRW zugeordnet. Projektpartner und Erbringer der Unterstützungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind die Wirtschaftsförderungen aus Hamm und den Kreisen Soest und Unna.

Im Projekt werden die Aufgabenbereiche fokussiert:

• Innovatives und digitales Unternehmertum
• Bindungsstrategien für qualifizierte Nachwuchskräfte

Das Innovative und digitale Unternehmertum unterstützt die KMU bei der Teilhabe am Wissens- und Technologietransfer und bei der Bewältigung des digitalen Wandels. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von wachstumsstarken Unternehmensgründungen
und dem Zusammenbringen von Startups und Unternehmen.

Die Bindungsstrategien für qualifizierte Nachwuchskräfte tragen dazu bei, zukünftige Fach- und Führungskräfte, insbesondere die steigende Zahl der Hochschulabsolvent/innen, an die Region zu binden. Dies stärkt die Fähigkeit der KMU, Personalkompetenzen zu entwickeln und langfristig wettbewerbsfähig zu sein. Die Nachwuchskräfte profitieren von Karriereperspektiven vor Ort.




Land verlängert Corona-Regelungen um zunächst eine Woche

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungsverordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung) zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert.

Wichtig ist für alle Bürgerinnen und Bürger, dass beim Einkaufen mindestens bis 10 Meter vor dem Eingang des Geschäfts eine Make zu tragen ist.

Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.

Hier die wichtigsten Regelungen in einer Zusammenfassung des Landes:

Grundregeln
  • Persönliche Treffen bitte auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte reduzieren.
  • Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
  • Im öffentlichen Raum mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen halten.
  • Die Maske korrekt – also auch über der Nase – und überall dort tragen, wo es vorgeschrieben ist oder eng wird.
  • Treffen ohne Mindestabstand sind nur in Ausnahmefällen gestattet. Dazu gehören beispielsweise:
    • Treffen innerhalb des eigenen Hausstandes;
    • Treffen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person. Zu betreuende Kinder dürfen mitgebracht werden;
    • Schulische Betreuungsangebote (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
    • Betreuung in Kitas im Rahmen des eingeschränkten Pandemiebetriebs (unter Beachtung der Corona-Betreuungsverordnung);
    • Besuch von Spielplätzen im Freien durch Kinder;
    • Fahrten im öffentlichen Personenverkehr;
    • zwingende Zusammenkünfte zur Berufsausübung;
    • dringend erforderliche Jagden mit maximal fünf Personen;
    • Treffen naher Angehöriger bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen.
  • Bitte immer auf die Hygieneregeln achten, also beispielsweise regelmäßig die Hände waschen und grundsätzlich in die Armbeuge niesen.
  • Empfehlenswert ist zudem, die Corona-Warn-App auf dem Handy zu installieren und zu nutzen.
Alltagsmaske tragen
  • Eine Alltagsmaske ist unter anderem zu tragen 
    • in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, wenn dort Besucherverkehr herrscht sowie auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich.
    • im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Wer ins Geschäft möchte, trägt gerne direkt die dort vorgeschriebene medizinische Maske.
    • am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von anderthalb Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann,
    • in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen – ab Klassenstufe 5 auch im Unterrichtsraum,
    • auf Spielplätzen – gilt für Kinder ab dem Grundschulalter und ihre Eltern sowie eventuelle weitere Begleitpersonen.
  • Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder im Vorschulalter, im Einsatz befindliche Sicherheitskräfte, Feuerwehrleute und Personal der Rettungsdienste sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können (Attest notwendig).
Medizinische Maske tragen
  • Eine medizinische Maske, die sogenannte OP-Maske, ist zu tragen 
    • in allen Geschäften des Einzel- und Großhandels,
    • in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen (auch in Krankenhäusern),
    • in Bussen, Zügen des Nah- und Fernverkehrs und Taxen sowie in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Haltestellen,
    • während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.
  • Eine gute medizinische Maske (= OP-Maske) besteht aus dreilagigem Vlies, sie sollte die Europäische Norm EN 14683 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen (steht auf der Packung des Herstellers).
  • Natürlich kann alternativ auch eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) getragen werden, die einen noch etwas besseren Eigenschutz bietet. Auch hier auf die CE-Kennzeichnung (EN 149) achten.
FFP2-Maske tragen
  • Für einen besseren Schutz der besonders gefährdeten Menschen sind Beschäftigte und Besucher der Pflegeheime und der Wohnheime für Menschen mit Behinderungen sowie Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten verpflichtet, beim unmittelbaren Kontakt zu ihnen eine so genannte FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) zu tragen. 
Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Die Religionsausübung ist ein hohes Gut, sie ist durch das Grundgesetz geschützt.
  • Dennoch sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgefordert, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob Gottesdienste und andere Versammlungen angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens als Präsenzveranstaltungen stattfinden können.
    • Über Versammlungen mit Anwesenheit der Beteiligten müssen die örtlich zuständigen Behörden informiert werden.
  • Falls die Beteiligten zu der Einschätzung kommen, dass Versammlungen mit Anwesenheit möglich sind, müssen die Kirchen und Religionsgemeinschaften für die Einhaltung folgender Voraussetzungen sorgen:
    • Einhaltung des Mindestabstands von anderthalb Metern, Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz, Einführung eines Anmeldeverfahrens, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Erfassung der Kontaktdaten und Verzicht auf gemeinsamen Gesang.
Hochschulen, Schulen und Kitas
Stationäre Gesundheits- und  Pflegeeinrichtungen
  • Der Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen soll auf Basis eines einrichtungsbezogenen Konzepts geregelt werden.
  • Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe gilt: Mindestens jeden dritten Tag sind das Pflegepersonal und alles weitere Personal, das – auch indirekt – Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern hat, auf das Coronavirus zu testen. Dafür reicht der Antigen-Schnelltest.
  • Das gilt auch für das Personal ambulanter Pflegedienste, wenn sie Kontakt zu Pflegebedürftigen haben.
  • Allen Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe wird empfohlen, sich unmittelbar vor dem Besuch mit Hilfe eines Schnelltests auf das Coronavirus testen zu lassen.
Sport, Kultur und Freizeit
  • Angebote und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, müssen eingestellt bzw. geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem: 
    • Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos (außer: Autokinos), Museen 
      • Im Rahmen der Berufsausübung sind Theater- und Konzertproben sowie Aufführungen ohne Publikum (etwa zur Übertragung im TV oder Internet) möglich.
    • Zoos, Tierparks, Schwimmbäder, Thermen
    • Spielhallen und Spielbanken
    • Clubs und Diskotheken
    • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen
    • Skilifte (in NRW)
    • Sonnenstudios
    • Bordellbetriebe
  • Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen (auch: Tennis- und Golfplätze) müssen geschlossen bleiben, auch Reha-Sport ist nicht möglich.
  • Ausnahmen:
    • Erlaubt ist Individualsport außerhalb von Sportanlagen, der im Regelfall alleine oder zu zweit mit Mindestabstand ausgeübt werden kann (zum Beispiel Joggen, Walken, Rad fahren). Nicht zulässig ist die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten oder Fertigkeiten durch Trainerinnen und Trainer in diesen Sportarten.
    • Profisport ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Zuschauer sind allerdings nicht zugelassen.
    • Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang zulässig, sport- und trainingsbezogene Übungen sind untersagt.
Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie
  • Zulässig bleibt der Betrieb von 
    • Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
    • Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Verkaufsstellen für Schnittblumen und Topfpflanzen von geringer Haltbarkeit,
    • Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,
    • Bau- und Gartenbaumärkten, Baustoffhandelsgeschäfte (nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten)
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden. Privatkunden ist nur der Kauf von Lebensmitteln erlaubt.
    • sowie die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die „Tafeln“).
  • Alle anderen Einzelhandelsbetriebe müssen schließen, können jedoch einen Bestell- und Abholservice einrichten, der den Coronaschutz-Regeln entspricht. Auch Reisebüros müssen schließen.
  • Restaurants, Cafès, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.
  • Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen nur noch dann ausnahmsweise öffnen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist.
  • Der Verkauf von Alkoholika zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist untersagt.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt, wenn sie nicht aus medizinischen, pflegerischen oder sozial-ethischen Gründen dringend erforderlich sind.
  • Busreisen zu touristischen Zwecken sind verboten.
  • Reisen und private Besuche, die nicht zwingend notwendig sind, sollten verschoben oder abgesagt werden.
Handwerk, Wirtschaft und Veranstaltungen
  • Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass Kontakte im Betrieb reduziert werden, sollen Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice eröffnen und den Beschäftigten kostenlose Maske zur Verfügung stellen. 
  • Handwerksbetriebe und für den Alltag wichtige Dienstleister (zum Beispiel Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten) können weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen.
  • Dienst- und Handwerksleistungen, die nicht auf Distanz von mindestens anderthalb Metern angeboten werden können, sind bis auf wenige Ausnahmen untersagt.
    • Nicht erlaubt sind unter anderem: Massage, Tätowierung, Kosmetik, Maniküre, Friseurleistungen
    • Erlaubt bleiben: Dienst- und Handwerksleistungen im Gesundheitswesen, medizinische Fußpflege, Taxifahrten
    • Auch Ärzteschaft, Heilpraktiker und ambulante Pflegedienste können ihrer Arbeit weiterhin nachgehen.
    • Der Betrieb von Fahrschulen für berufsbezogene Ausbildungen ist erlaubt. Darüber hinaus darf die praktische Ausbildung fortgesetzt werden, wenn bereits die Hälfte der Pflichtstunden absolviert wurde.
  • Unternehmen aller Größen, Solo-Selbstständige und Selbstständige in freien Berufen können bei deutlichen Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie Überbrückungshilfe beantragen.
  • Messen und Ausstellungen sind untersagt.
  • Veranstaltungen und Versammlungen sind ganz überwiegend nicht möglich.



Optimismus siegt auch in Krisenzeiten! – Spielende beim Planspiel Börse 2020 der Sparkassen

Siegerehrung in eine Zoom-Konferenz.

Das Planspiel Börse der Sparkassen findet traditionell im vierten Quartal des Jahres statt. Auch Corona konnte diese Konstante im Schul- und Sparkassenkalender nicht ausbremsen: 93.746 Teilnehmende aus Deutschland, Europa, ja sogar Südamerika, Armenien, Vietnam und Singapur haben sich in dieser Spielrunde für Europas größtes Online-Börsenlernspiel registriert. Elf Wochen galt es dann die Kursentwicklungen an verschiedenen Börsen zu beobachten, Wirtschaftsnachrichten zu studieren, das Für und Wider abzuwägen, um so die aussichtsreichsten Transaktionen für das eigene Depot auszuwählen. Am 9. Dezember 2020 ging die 38. Spielrunde zu Ende. Auch im Geschäftsgebiet der Sparkasse Bergkamen-Bönen beteiligten sich 99 Teilnehmer in 34 Teams.

Der harte Kampf um die amerikanische Präsidentschaft, das Dauerthema Brexit und auch der zweite Lockdown konnten dem Optimismus an der Börse nicht die Luft nach oben nehmen. Dies spiegelt sich auch in der Wertpapierauswahl der Siegerteams wider. Diese setzten auf Werte wie „TUI“, „Deutsche Lufthansa“, „Banco Bilbao Vizcaya Argentaria – BBVA“  oder „Snap“, und verliehen so ihrer Hoffnung auf baldige Normalisierung Ausdruck. Eine Rechnung, die zumindest an der Börse aufging.

Davon profitierten auch die Siegerteams im Schülerwettbewerb in unserem Geschäftsgebiet. In der Depotgesamtwertung steigerte das Team „Pirates“ aus Bergkamen sein Startkapital von 50.000 Euro auf 60.178,52 Euro. Ihren Depotzuwachs erzielte die Spielgruppe hauptsächlich mit den Wertpapieren von Banco Bilbao Viz. Arg. S.A. -BBVA. In der Nachhaltigkeitsbewertung werden speziell die Erträge mit nachhaltig eingestuften Wertpapieren ausgewertet. Hier erwirtschaftete das Team „Pirates“ ebenfalls mit den Wertpapieren von z.B. Banco Bilbao Viz. Arg. S.A. (BBVA) den höchsten Nachhaltigkeitsertrag mit 10.188,52 Euro. Aber auch im Verbands-Vergleich schnitten zwei Teams sehr gut ab, wodurch die Teams sogar ein Preisgeld erhalten.

Michael Krause ist von den Ergebnissen der Siegerteams begeistert: „Wir waren hocherfreut, dass trotz oder wegen Corona so viele Teilnehmende in dieser Spielrunde am Planspiel Börse mitgemacht haben. Dies zeigt, dass das Interesse an gut aufbereiteten Finanzthemen groß und die Vermittlung finanzieller Bildung wichtig ist. Als Sparkasse Bergkamen-Bönen ist es uns ein zentrales Anliegen, gerade die finanzielle Bildung der (jungen) Menschen in unserem Geschäftsgebiet zu fördern, damit diese in die Lage versetzt werden, in Zukunft persönliche Finanzentscheidungen fundiert treffen zu können.“

Die erfolgreichsten Teams der Spielrunde wurden in diesem Jahr nicht wie üblich in die Hauptstelle eingeladen, sondern es gab ein Treffen über die Plattform Zoom.

Mehr Informationen zum Planspiel Börse gibt es unter www.planspiel-boerse.de, auf www.instagram.com/planspielboerse/ oder www.facebook.com/planspielboerse sowie auf Twitter (@planspielboerse).




Auffahrunfall im Kreisverkehr: Beifahrerin leicht verletzt

Am Freitag befuhr gegen 18:25 Uhr ein 28-jähriger Mann aus Werne mit seinem Pkw die Erich-Ollenhauer-Straße in Fahrtrichtung Bergkamen-Oberaden. In Höhe des Kreisverkehrs Töddinghauser Straße konnte er aufgrund der witterungsbedingten Straßenverhältnisse sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen, so dass er auf den anhaltenden Pkw eines 28-jährigen Bergkameners auffuhr. Im Fahrzeug des Bergkameners verletzte sich die Beifahrerin leicht. Bei beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.




Trotz angepasster Geschwindigkeit und Ausweichmanövers 14-jähriger Fußgänger verletzt

Am Freitag befuhr  gegen 18:30 Uhr ein 51-jähriger Mann aus Bergkamen mit seinem Pkw die Bergkamener Straße in Fahrtrichtung Bergkamen. Kurz vor der Einmündung der Straße „Kugelbrink“ überquerte ein 14-jähriger Bergkamener fußläufig die Straße, um die Straßenseite zu wechseln. Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnte der Pkw-Fahrer trotz versuchten Ausweichmanövers und angepasster Geschwindigkeit die Kollision nicht mehr verhindern. Der Fußgänger wurde durch den Unfall leicht verletzt. Am Pkw entstand Sachschaden.




Impfzentrum Kreis Unna: AstraZeneca wird seit Mittwoch eingesetzt

Das Impfzentrum im Kreis Unna hat am 8. Februar seinen Betrieb aufgenommen. Neben den Über-80-Jährigen, die dort den Biontech/Pfizer-Impfstoff erhalten, werden seit Mittwoch, 10. Februar auch vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten geimpft – mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

Dieser Impfstoff – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission – kann Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht werden. Der Kreis Unna erhält zunächst 2.850 Impfdosen, die seit dem 10. Februar an die ambulanten Pflegedienste verimpft werden. „Eine Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff auch nötig“, sagt Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese erfolgt neun Wochen nach der Erstimpfung hier im Impfzentrum Unna.“

Rettungsdienst ist durch
Neben den ambulanten Pflegediensten haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus dem Kreis Unna von der Lieferung des AstraZeneca-Impfstoffs profitiert. „Der Rettungsdienst hat zuvor schon Impfdosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs, die bei Impfungen in Pflegeeinrichtungen übriggeblieben waren, erhalten“, sagt Pflanz. „Und mit dem AstraZeneca Impfstoff war es uns jetzt möglich, alle übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreises Unna, die geimpft werden wollten, zu impfen.“ PK | PKU




Impfzentrum Kreis Unna: AstraZeneca wird seit Mittwoch eingesetzt

Das Impfzentrum im Kreis Unna hat am 8. Februar seinen Betrieb aufgenommen. Neben den Über-80-Jährigen, die dort den Biontech/Pfizer-Impfstoff erhalten, werden seit Mittwoch, 10. Februar auch vorrangig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten geimpft – mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

Dieser Impfstoff – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission – kann Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht werden. Der Kreis Unna erhält zunächst 2.850 Impfdosen, die seit dem 10. Februar an die ambulanten Pflegedienste verimpft werden. „Eine Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff auch nötig“, sagt Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese erfolgt neun Wochen nach der Erstimpfung hier im Impfzentrum Unna.“

Rettungsdienst ist durch
Neben den ambulanten Pflegediensten haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus dem Kreis Unna von der Lieferung des AstraZeneca-Impfstoffs profitiert. „Der Rettungsdienst hat zuvor schon Impfdosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs, die bei Impfungen in Pflegeeinrichtungen übriggeblieben waren, erhalten“, sagt Pflanz. „Und mit dem AstraZeneca Impfstoff war es uns jetzt möglich, alle übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreises Unna, die geimpft werden wollten, zu impfen.“ PK | PKU




eilig Geist Bergkamen: Stell dich der Herausforderung bei der #fastenchallenge2021!

Zum dritten Mal lädt das Dekanat Unna unter dem Stichwort „Go(o)d Time. Discover your soul“ alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Fastenzeit zur #fastenchallenge2021 ein. Die Fastenzeit beginnt für die Christen mit dem Aschermittwoch (17.02.). Hier wird um 20 Uhr ein besonders gestalteter Wohnzimmer-Gottesdienst auf dem Youtube-Kanal der Pfarrei Heilig Geist in Bergkamen stattfinden.

Der anhaltende Lockdown zwingt bereits alle dazu, auf vieles zu Verzichten. Trotzdem haben sich im Vorfeld der Aktion vier Jugendliche dazu bereit erklärt, zu fasten und ihre Erfahrungen mit anderen zu teilen.

Lisa-Marie Kardatzki aus Bergkamen wird sich dem Thema Achtsamkeit widmen. Dabei stehen für sie bewusste Ernährung, der Umgang mit sich selbst und anderen im Vordergrund.

Caspar Beule aus Unna nutzt die Fastenzeit zum Tagebuch schreiben. Dabei geht es ihm vor allem darum, sein Leben zu reflektieren und den Fokus darauf zu legen, worauf es im Leben und im Glauben ankommt.

Leandra Moczka aus Schwerte möchte ihren Fleischkonsum reduzieren. Dabei hat sie vor allem schlechte Tierhaltung, aber auch übermäßigen Konsum und übermäßige Produktion im Blick, die sie nicht unterstützen will.

Anna-Lena Jahn aus Drolshagen-Iseringhausen will mehr auf ihren Handykonsum achten und diesen eben reduzieren.

Sie alle stellen sich und ihre Fastenchallenge im Livestream-Gottesdienst vor und werden während der Fastenzeit auf dem Jugendportal des Erzbistum Paderborn youpax.de auf Instagram und Facebook von ihren Erfahrungen erzählen. Spannend dabei wird für alle sein, ob und wie sie durch ihre Fastenchallenge näher zu sich selbst und zu Gott finden. An jedem Fastensonntag gibt es dazu auch einen passenden spirituellen Online-Impuls.

Darüberhinaus begleitet das Team der Fastenchallenge alle Interessierten und Follower auf dem Instagram-Account @goodtime.godtime während der Fastenzeit mit Posts und Impulsen zum Durchhalten.

Links:

https://www.youtube.com/channel/UCQ_1mogn379b2sIAEd54EbQ

https://www.instagram.com/youpax_redaktion/

https://www.instagram.com/goodtime.godtime/

 




EBB will nächste Woche auch die Biomülltonnen leeren – notfalls zwei Mal

Nach der erfolgreichen Abfuhr trotz der winterlichen Behinderungen in der aktuellen Woche wird der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) auch in der nächsten Woche – Kalenderwoche 7 / 2021 – versuchen, alle Touren abzufahren. Dies trifft auch für die in dieser Woche anstehende Bioabfall­tour zu.

Sollten Gefäße nicht oder nicht vollständig, insbesondere aus Witterungsgründe aufgrund des Anfrierens des Bioabfuhrgutes am Abfallgefäß, geleert werden können, bittet der EBB darum, eine Mitteilung an die Disposition / Telefonzentrale des EBB zu geben und die Gefäße weiter stehen zu lassen. Diese werden am selben Tag oder unter Um­ständen am Folgetag, teilweise mit dem Kleinfahrzeug, geleert. Über diesen hohen Servicelevel bei der städtischen Müllabfuhr freut sich auch Bürgermeister Bernd Schäfer: „Das Team hat in dieser Woche einen tollen Job abgeliefert und wurde von unserer Bevölkerung super unter­stützt!“

Lediglich in Straßen, in denen kein Winterdienst stattgefunden hat und ein Befahren nicht möglich ist, werden weiterhin nicht Angefahren werden können.

Der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die derzeitigen Behinderungen aufgrund der Witterung.




Coronavirus: Erster Bergkamener laborbestätigt mit britischer Virus-Variante infiziert

Heute sind der Gesundheitsbehörde drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden. Verstorben sind drei Personen aus Schwerte: eine 96-jährige Frau am 7. Februar, ein 87-jähriger Mann am 7. Februar und ein 86-jähriger Mann am 8. Februar.

Zudem sind noch am 11. Februar drei neue Fälle der britischen Virus-Variante gemeldet worden: eine Person aus Kamen, eine aus Schwerte und eine aus Selm haben sich mit der B.1.1.7-Mutation infiziert. Am 12. Februar kamen noch zwei weitere Fälle hinzu: eine Person aus Bergkamen und eine weitere aus Kamen wurden gemeldet. Somit haben sich insgesamt 16 Personen aus dem Kreis Unna mit der B.1.1.7 Mutation infiziert.

33 neue Fälle sind heute gemeldet worden, fünf in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 12.250 Fälle gemeldet worden, 1809 in Bergkamen. 63 Personen mehr als gestern gelten als wieder genesen, 9 in Bergkamen. Damit sinkt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 513, in Bergkamen auf 75.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Für den Kreis Unna gibt das Landeszentrum einen Inzidenzwert von 60,0 (plus 3,3) an.