Ehrenamtskarten-Inhaber*innen besichtigen die Hauptfeuer- und Rettungswache in Lünen


Im Rahmen eines Ortstermines bereiteten die Mitglieder des Arbeitskreises Ehrenamtskarte NRW den Besuch in der Hauptfeuer- und Rettungswache in Lünen vor: Josef Bone, Martin Thiel, Henriette Koll, Corinna König, Arber Aliu und Jochen Höinghaus (v.l.n.r.). Foto: Feuerwehr Lünen / Renert

Insgesamt 80 Inhaber/Innen von Ehrenamtskarten NRW werden am kommenden Freitag, 23. August 2019 die Hauptfeuer- und Rettungswache in Lünen besuchen. Dies ist das Ergebnis einer Abfrage in den Kommunen und eines Ortstermines zwischen den Organisatoren aus den Verwaltungen sowie den verantwortlichen Vertretern der Feuerwehr in Lünen.

Bekanntlich kooperieren seit vielen Jahren die Städte Werne, Bergkamen, Lünen, Selm sowie Lüdinghausen in Fragen rund um die Ehrenamtskarte NRW sehr eng miteinander. „Vor diesem Hintergrund ist die Teilnehmerzahl ein sichtbarer Beweis für die gelungene Vernetzung“, bewertet Corinna König, Leiterin der Stabsstelle des Bürgermeisterbüros und Ansprechperson für das Ehrenamt, die langjährige Zusammenarbeit.
Die beiden Feuerwehr-Vertreter Martin Thiel und Christopher Renert erläuterten den Arbeitskreis-Mitgliedern den Ablauf und den geplanten Rahmen des Besuches. Die Hauptfeuer- und Rettungswache an der Kupferstraße in Lünen wurde im Jahre 2012 fertiggestellt. Seitdem gehört sie zu einer der größten und modernsten Feuerwehrwachen im gesamten Kreis Unna.

Insgesamt vier Besuchergruppen werden gebildet und voneinander getrennt über das Gelände bzw. durch die Wache geführt. Der gemeinsame Abschluss bei einem Würstchen vom Grill und einer Auswahl an kalten Getränken führt alle Gäste wieder zusammen. In diesem Rahmen werden die ebenfalls geladenen Bürgermeister die Möglichkeit nutzen, den anwesenden Ehrenamtler*innen – stell-vertretend für alle Ehrenamtlichen– ihren Dank für das uneigennützige Engagement auszusprechen.

Alle angemeldeten Teilnehmer/Innen aus Bergkamen erhalten kurzfristig eine schriftliche Bestätigung mit detailliertem Ablauf der Veranstaltung sowie Parkmöglichkeiten.




Arbeiter in den Turmarkaden schwer verletzt – Mann stürzte in Fahrstuhlschacht

Schwer verletzt hat sich ein 44- jähriger Arbeiter, der am heutigen Dienstag gegen 11.30 Uhr aus einem Fahrstuhlschacht der Turmarkaden geborgen wurde.

Nach ersten Aussagen mehrerer nicht deutsch sprechender Arbeiter soll es bei den Arbeiten in den Arkaden und an dem derzeit nicht bewohnbaren Haus Töddinghauser Straße 137 zu Streitigkeiten unter den dort arbeitenden Personen gekommen sein. Ob ein Zusammenhang mit dem verletzten Arbeiter besteht, müssen die weiteren Ermittlungen der Polizei ergeben. Ersten Angaben nach soll ein derzeit noch nicht bekannter Mann den Verletzten möglicherweise gestoßen haben, so dass er in den Schacht fiel.

Der 44-Jährige wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen.




Brand am Standort Bergkamen von LANXESS: Niemand wurde verletzt

Am heutigen Dienstag kam es gegen 9.15 Uhr im Verfahrenstechnikum von LANXESS in Bergkamen infolge eines Produktaustrittes zu einem Brand. Die Werkfeuerwehr konnte den Brand innerhalb weniger Minuten löschen. Zur Unterstützung waren auch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Bergkamen im Einsatz.

Es wurden keine Personen verletzt, teilt das Chemieunternehmen jetzt mit. Die zuständigen Behörden wurden unverzüglich informiert.

Bei dem ausgetretenen Produkt handelt es sich um eine organische Metallverbindung, die u.a. als Katalysator in der Kunststoffindustrie eingesetzt wird.




Führung durch den Muster-Schweinestall der Ökologiestation

Im Sommer 2004 Jahren wurde auf dem Gelände der Ökologiestation ein Musterstall für Mastschweine eröffnet. Die etwa 80 Tiere werden in kleinen Gruppen auf Stroh, mit einem Auslauf nach Neuland- und Bioland-Richtlinien gehalten. So wird das Futter der Schweine, die aus eigener Zucht alter, robuster Rassen stammen, fast ausschließlich selbst erzeugt.

Die Bauernfamilie Höhne, die für den Betrieb des Stalls sorgt, erläutert am Dienstag, 10. September, bei einer Führung die Besonderheiten tiergerechter und umweltverträglicher Tiermast. Die etwa einstündige Führung beginnt um 16.00 Uhr und ist gleichermaßen für Erwachsene und Kinder spannend und lehrreich. Eine Anmeldung ist bis zum 3. September unter 0 23 89-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) beim Umweltzentrum Westfalen erwünscht.




Gruppentreffen der Pflegenden Angehörigen am kommenden Montag

Jeden letzten Montag im Monat trifft sich die Gruppe der „Pflegenden Angehörigen“ zu einem Gesprächsnachmittag im Seniorenzentrum „Haus am Nordberg“. Das nächste Treffen wird am 26. August von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr in den gewohnten Räumlichkeiten im Untergeschoss des Seniorenzentrums, Albert-Einstein-Str. 2 in Bergkamen, unter der fachlichen Leitung von Margarete Krabbe, stattfinden.

Eingeladen sind an diesen Nachmittag Angehörige, die sich in einer Betreuungs- oder Pflegesituation befinden und hierüber gerne in einer Gruppe mit Gleichgesinnten ins Gespräch kommen möchten. Sich über die eigene Situation auszutauschen kann dabei sehr entlastend und unterstützend sein.

Neue Angehörige sind jederzeit herzlich willkommen. Interessierte können sich im Seniorenbüro, Tel.: 02307/965410, vorab gerne informieren oder einfach spontan am Gruppentreffen teilnehmen.




PKW-Diebstahl: Schwarzer BMW 3c an der Heinrichstraße entwendet

In der Nacht zu Montag haben unbekannte Täter einen vor einem Haus an der Heinrichstraße abgestellten schwarzen BMW 3c entwendet. An dem Fahrzeug waren zur Tatzeit die amtlichen Kennzeichen UN-MA 2816 angebracht.

Wer kann Angaben zum Diebstahl oder Verbleib des BMW machen? Hinweise bitte an die Polizei in Bergkamen unter der Rufnummer 02307 921 7320 oder 921 0.




Volksbühne 20 startet Vorverkauf für rabenschwarze Komödie „Für die Familie kann man nichts“

Foto: Volksbühne 20

Die heiße Phase mit dem Vorverkauf für die Herbstaufführungen des Theatervereins „Volksbühne 20 Oberaden e.V.“ beginnt in Kürze. Zur Premiere gelangt dieses mal die „heitere, rabenschwarze“ Komödie von Hans Schimmel mit dem Titel „Für die Familie kann man nichts“.

Der Dreiakter bietet ein heiteres, rabenschwarzes Theaterstück zwischen Chaos und Überraschung , auf das man schon sehr gespannt sein darf und der Humor wieder im Mittelpunkt steht..

Friedhelm Beierle ist das weiße Schaf der Familie und hat endlich seine Traumfrau gefunden. Die einzige Schwierigkeit besteht darin, dass sie seine Familie bisher noch nicht kennengelernt hat, die man im Großen und Ganzen nur mit dem Wort „ungewöhnlich“ beschreiben kann. Da wären zum einen seine Brüder Willi und Hubbi, die ständig für Chaos sorgen. Willi ist ein begnadeter Computerhacker, der zwischendurch auch mal für Wirbel sorgt, weil er vom Computer der Bundesregierung aus Rücktrittserklärungen verschickt. Hubbi dagegen ein nicht sehr begnadeter Erfinder mit einem Sprachfehler. Auch der Rest der Familie ist sehr fragwürdig.
Das Ganze eskaliert, als Willi einen Job als Leichenwagenfahrer annimmt und sein Fahrzeug durch eine Panne lahmgelegt wird.

Unter der Regie von Spielleiter Rainer Achsnich spielen:

Friedhelm Beierle -weißes Schaf der Familie- Rainer Achsnich

Hermine Beierle – Friedhelms Schwester- Silke Uhlenbrock

Willi Beierle -Friedhelms Bruder-, Computerhacker- Jan Laschober

Gertrud Beierle -Friedhelms Schwester, Essleidenschaft- Ulrike Mücke

Hubert, gen. Hubbi -3. Bruder von Friedhelm Wolfgang Scholz

Anna -Nachhilfeschülerin von Willi- Joana Lokatis

Doris Stüber -Verlobte von Friedhelm- Susanne Jürgens

Gundula Strauß -Freundin von Hermine- Anni Laschober/Julia Abraham

Traudel Siebert -Nachbarin- Gundi Dahn

Gerd Hollerbichel -Bester Freund von Friedhelm- Marc Hiddemann

Frieda -Putzfrau bei Beierle- Claudia Achsnich

Albert die Leiche -Tot, aber immer präsent Dieter Kress

Souffleuse: Angelika Hübner/Erika Höfer

Maskenbildnerin: Ulrike Mücke

Bühnenbild: Wilfried Schlüchter, Raimund Balve

Bühnentechnik: Klaus Lemmler, Michael Siedlarek

1. & 2. Pressewart: Winfried Mücke, Dieter Kress

Spieltermine:

Martin-Luther-Haus der ev. Friedenskirchengemeinde in Bergkamen-Weddinghofen, Goekenheide 5:
Sa. 14.09.2019 18:00 Uhr –Premiere-
So. 15.09.2019 16:30 Uhr
So. 22.09.2019 16:30 Uhr

Haus Düfelshöft in Südkamen, Dortmunder Allee 75
Sa. 28.09.2019 18:00 Uhr
So. 29.09.2019 17:00 Uhr

Einlass ist am Samstag jeweils 1,5 h und am Sonntag jeweils 2 h vor Beginn der Aufführungen.
Vor den Nachmittagsvorführungen am Sonntag werden Kaffee und Kuchen angeboten.

Kartenvorverkauf:
Karten für die Veranstaltungen im Martin-Luther-Haus können jeweils mittwochs ab dem 21. Aug. 2019, 18.00 bis 19.00 Uhr im Vereinsheim (neben der ehem. Gaststätte Westfalenkrug), Rotherbachstr. 154 in Bergkamen-Oberaden zum Preis von 9,- Euro im Vorverkauf erworben werden, sowie telefonisch bei Gunhild Dahn, Tel.-Nr: 02306 / 80683.
Zusätzlich am 04.09. und 11.09.2019 von 16:00 bis 17:00 Uhr im Martin-Luther-Haus in Bergkamen-Weddinghofen, Goekenheide 5.

Karten für die Veranstaltungen im Haus Düfelshöft können jeweils mittwochs ab dem 28. Aug. 2019, 18.00 bis 19.00 Uhr in der Gaststätte „Haus Düfelshöft“, Dortmunder Allee 75 in Südkamen, bei unserem Theaterfreund und –Akteur Rainer Achsnich, Tel.: 02306 /968500 zum Preis von 9,- Euro im Vorverkauf erworben werden.

Vorbestellte Karten können zu den Vorverkaufsterminen abgeholt werden!

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Öffentliche Fahndung zurückgenommen: 19-Jähriger aus Lünen tot aufgefunden

Wie  berichtet, hat die Dortmunder Polizei nach einem 19-Jährigen Lüner gesucht. Der Vermisste ist am heutigen Montagabend  in Lünen tot aufgefunden worden. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen laut Polizei  derzeit nicht vor.

Die Fahndung ist somit zurückgenommen worden. Wir haben deshalb den Suchaufruf der Polizei mit Foto gelöscht.




Personeller Engpass: Tierheim in dieser Woche geschlossen

Urlaubsbedingt gibt es einen personellen Engpass im Tierheim des Kreises. Die Einrichtung bleibt deshalb von Dienstag, 20. August bis einschließlich Samstag, 24. August für den Publikumsverkehr geschlossen.

Anfragen sind über den Anrufbeantworter möglich: Tel. 0 23 03 / 6 95 05. Informationen über Katzen, Hunde und Co. finden sich übrigens im Internet unter www.tierheim@kreis-unna.de.

Die Mitarbeiter des Tierheims versuchen auch weiterhin, zeitnah individuelle Termine zu vereinbaren. Vorrang hat jedoch natürlich die Versorgung der Tiere, betont die Veterinärbehörde des Kreises und bittet gleichzeitig um Verständnis, wenn auf Rückrufe etwas länger gewartet werden muss. PK | PKU




Verwaltungsgericht Gelsenkirchen soll jetzt die Räumungsverfügung für die beiden Hochhäuser an der Töddinghauser Straße überprüfen

Mithilfe einer Klage vor dem Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wollen jetzt Eigentümer und Mieter der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135/137 erreichen, dass sie wieder ihre Wohnungen nutzen dürfen. Bekanntlich hatte die Stadt Bergkamen am 15. Mai die Räumung des Gebäudes wegen erheblicher Brandschutzmängel verfügt.

Dabei wollen der Krisenstab der Bewohner und Eigentümer, aber auch der WEG-Verwalter, der Gutachter und die Anwälte die Räumungsverfügung auf einen „schwerwiegenden Fehler“ durch die Verwaltungsrichter überprüfen lassen. Außerdem sind sie überzeugt, dass durch die Räumungsverfügung der Stadt gegen die Paragrafen 13 und 14 des Grundgesetzes verstoßen wurde.

Der Paragraf 13 sichert den Bürgerinnen und Bürger die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung zu. Allerdings lässt der Absatz 7 dieses Paragrafen Eingriffe und Beschränkungen zu, wenn eine Lebensgefahr für einzelne Personen besteht. Zu diesem Schluss sind unter anderem die Feuerwehr und der Brandschutzbeauftragte des Kreises Unna nach dem Brand in den benachbarten Turmarkaden am 10. Mai gekommen, Messungen haben eine hohe Konzentration des lebensgefährlichen Kohlenmonoxid in den beiden benachbarten Hochhäusern ergeben.

Der Paragraf 14 des Grundgesetzes sichert das Recht auf Eigentum zu. Im Absatz 2 heißt es aber auch: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Damit sich jeder selbst ein Bild von den beiden Paragrafen des Grundgesetzes machen kann, geben wir sie hier in ihrer aktuellen Version wider:

Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.




Gegen Baum gefahren und anschließend geflüchtet: Fahrerin war laut Polizei alkoholisiert

Am Samstagabend fuhr gegen 22.40 Uhr eine 23-jährige Fahrzeugführerin aus Bergkamen auf der Straße  Kamer Heide in Overberge. In Höhe einer baulichen Fahrbahnverengung auf der Kamer Heide verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidierte mit einem auf der Fahrbahnverengung befindlichen Baum.

Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, verließ sie die Unfallörtlichkeit. Sowohl ein aufmerksamer Zeuge, als auch im späteren Verlauf die Unfallverursacherin selbst, informierten die Polizei über diesen Vorfall. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die 23-jährige alkoholisiert war. Aufgrund dessen wurde ihr eine Blutprobe entnommen. Ein Strafanzeige wurde gefertigt. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.300 Euro.