Fragen zu Corona-Schutzregeln: Antworten in FAQ-Liste

Seit heute gelten im Kreis Unna strengere Corona-Schutzregeln – und darum drehen sich natürlich viele Fragen. Der Kreis gibt Antwort in einer FAQ-Liste.

Am Wochenende hatte der Kreis Unna im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium die neue Allgemeinverfügung mit den strengeren Regeln veröffentlicht. Insbesondere zur nächtlichen Ausgangssperre gibt es etliche Fragen. Auf der Internetseite www.kreis-unna.de hat der Kreis Unna eine FAQ-Liste mit vielen Antworten veröffentlicht. Die Liste wird ständig aktualisiert:

Besuche und Aufenthalt nach 21 Uhr
Die Ausgangssperre gilt ab 21 Uhr. Tätigkeiten, die nicht mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen oder unter die weiteren Ausnahmen fallen, sind so zu planen, dass die Ausgangssperre ab 21 Uhr eingehalten werden kann.
Der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist über Nacht zulässig. Der Besuch ist so zu planen, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann.

Versorgung von Tieren
Die Versorgung von Tieren ist als Ausnahme in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Zur Versorgung von Tieren gehören auch die Tiere eines landwirtschaftlichen Hofs oder Reitstalls etc. Das Ausführen von Haustieren sollte so geplant werden, dass dies vor 21 Uhr abgeschlossen ist. Sollte aus besonderen Gründen (sind glaubhaft zu machen) ein Ausführen von Haustieren nach 21 Uhr unausweichlich sein, haben diese nur wohnortnah zu erfolgen.

Lebensmittelhandel, Einzelhandel und Tankstellen
Eine Schließung dieser ist nicht Teil der Allgemeinverfügung und somit nicht vorgegeben. Es bleibt jedem Geschäft selbst überlassen, zu entscheiden, ob geöffnet bleibt oder geschlossen wird.

Lieferdienste und Gastronomie
Lieferdienste sind als berufliche Tätigkeit zulässig. Der Außerhausverkauf ist nach 21 Uhr möglich, allerdings nur in Form der Lieferung oder an Kunden, die sich nach 21 Uhr im Rahmen der Allgemeinverfügung draußen aufhalten dürfen.

Berufsausübung
Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Personen können sich bei Kontrollen über ihren Personalausweis ausweisen und angeben, wo sie arbeiten bzw. welchen Grund sie haben, sich nach 21 Uhr im öffentlichen Bereich zu bewegen. Dieses wird dann – wenn nötig – am nächsten Tag bzw. wenn es zeitlich möglich ist, überprüft. Es steht den Arbeitgebern allerdings frei – zur Vermeidung von Nachfragen, selbst Bescheinigungen auszustellen.

Fahrdienste zur Berufsausübung
Soweit keine andere Möglichkeit besteht (ÖPNV, eigenes Fahrzeug), ist es möglich sich von einer anderen Person zum Zweck der Berufsausübung auch nach 21 Uhr fahren zu lassen. Dieses hat auf direktem Wege zu erfolgen und der Fahrer fährt anschließend auf direktem Wege wieder zurück.

ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr bleibt grundsätzlich in Betrieb und darf genutzt werden, z. B. durch Berufstätige oder andere Berechtigte.

Sport und körperliche Bewegung
Personen dürfen sich im Rahmen der neuen Regeln nach 21 Uhr nicht mehr zur körperlichen Bewegung im Freien aufhalten. Spazieren gehen oder Joggen ist also nicht zulässig.

Religionsausübung
Die von § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung getroffenen Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung werden von der durch den Kreis Unna erlassenen Allgemeinverfügung nicht berührt. Hinweis: Gestattet ist nur die An- und Abreise zum und vom Gottesdienst.

Konkret zum Ramadan
Das gilt folglich auch für die An- und Abreise zu den Moscheen – das heißt, für die An- und Abreise sind die Besucher der Gottesdienste von der Ausgangssperre befreit.

Ausschließlich die An- und Abreise gelten somit als Ausnahme von der Ausgangssperre. Das gilt zudem nur für den direkten Weg und nur unmittelbar für die Zeit kurz vor und nach dem Gottesdienst in der Moschee. Im Idealfall führen die Gläubigen eine Bescheinigung ihres Moscheevereins mit. Eine glaubwürdige Erklärung reicht jedoch als Begründung aus.

Dazu zählen allerdings nicht die sich daran anschließenden Aktivitäten mit mehr weltlichem Charakter. Darüber hinaus nochmals dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung hingewiesen. Das gilt insbesondere für die Beschränkung der Teilnehmerzahlen an den Gottesdiensten.

Jagd
Die jagdliche Tätigkeit dient der Abwendung einer Gefahr für das Eigentum (Wildschäden auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen) und kann in einzelnen Fällen auch ein gewichtiger sowie unabweisbarer Grund sein. Sofern von einer jagdlichen Tätigkeit in der Woche der Gültigkeit der Allgemeinverfügung tatsächlich nicht abgesehen werden kann, ist diese aus den vorbezeichneten Gründen in Einzeljagd statthaft.

Bußgelder
Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen können mit Bußgeld geahndet werden. Über die Höhe des Bußgeldes entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde.

Urlaub
Eine Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof zum Antritt des Urlaubs wäre aktuell in Ausnahmefällen möglich, sofern beispielsweise Abflugzeit und der Urlaub dokumentiert werden können.

An- / Abreise zum/vom Flughafen/Bahnhof
Sofern das Ticket vorgelegt werden kann, ist die An-/Abreise möglich, hat aber auf direktem Wege zu erfolgen. Grundsätzlich ist der Transport, wenn möglich, so zu planen, dass eine Rückkehr des Fahrenden um 21 Uhr gewährleistet ist.

Was sind ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke?
In Einzelfällen kann es Gründe geben, die es erforderlich machen bzw. bei denen es sich nicht verhindern lässt, im Zeitraum der Ausgangssperre aushäusig zu sein. Beispielsweise kann eine Autopanne dazu führen, nicht rechtzeitig um 21.00 Uhr an der Wohnung anzukommen. Eine Zug- oder Busverbindung hat Verspätung, so dass bis 21.00 Uhr die Wohnung nicht pünktlich erreicht werden kann. Über diese Einzelfälle entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei entsprechend des geschilderten Sachverhalts. PK | PKU




WFG-Workshops zum Thema Rekrutierung im Wandel: Kostenloses Angebot für kleine und mittlere Unternehmen

Neue Beschäftigte werden zunehmend über E-Recruiting, Online-Jobbörsen, soziale Netzwerke und Videos gewonnen. Doch wie gelingt es, vor allem Interessentinnen anzusprechen und die geeigneten Bewerberinnen auszuwählen und in diesen turbulenten Zeiten einzuarbeiten?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die dreiteilige Online-Workshop-Serie, zu der das bei der Wirtschaftsförderung Kreis Unna (WFG) angesiedelte Kompetenzzentrum Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet einlädt. Wiebke Böhmer, punkt 100 Training & Beratung, führt als Expertin durch die drei Online-Veranstaltungen, die sich an junge und erfahrene Führungskräfte aus kleinen und mittleren Unternehmen richten.

Die Veranstaltungen im Überblick:

Talente finden
Mittwoch, 21. April 2021
14:15–15:45 Uhr
Vom Arbeitgeber- hin zum Arbeitnehmermarkt: Firmen müssen sich um Talente bemühen. Wo und wie finden Unternehmen neue Kräfte? Wie gelingen Recruitings heute? Und wie lassen sich mehr Bewerbungen von Frauen erzielen?

Die Passenden auswählen
Dienstag, 27. April 2021
14:15–15:45 Uhr
Welcher Bewerbungsprozess passt sowohl zum Unternehmen als auch zu den Bewerberinnen? Wie lassen sich Kontakte mit Kandidatinnen gestalten, wenn persönliche Begegnungen gerade schlecht möglich sind?

Neue an Bord holen
Donnerstag, 06. Mai 2021
14:15–15:45 Uhr
Neue Mitarbeiterinnen sollen sich vom ersten Tag an wohlfühlen und schnell in das Unternehmen, die Organisation, das Team integriert werden. Wie sieht ein erfolgreicher Onboarding-Prozess aus? Was gilt es zu beachten?

Die Workshops finden alle online statt (Zoom) und dauern ca. 1,5 Stunden. Sie starten jeweils mit einem kurzen Impuls, dann folgen Kleingruppenarbeit und das Zusammenfassen im Plenum mit weiteren Impulsen und Vertiefungen. Gelegenheit, um über Herausforderungen aus der Praxis zu sprechen, besteht natürlich auch.

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Interessierte können sich zu jedem Termin einzeln anmelden oder das Komplettpaket buchen. Interessierte werden gebeten, sich per E-Mail an veranstaltung@wfg-kreis-unna.de unter Angabe der Veranstaltung und Ihrer Kontaktdaten anzumelden. Dann erhalten die angemeldeten Teilnehmer*innen einen Zugangslink über den sie sich einwählen können.




Bergkamener verfolgt Ladendieb bis auf die Autobahn – Festnahme!

–Ein aufmerksamer Zeuge, ein 42-jähriger Bergkamener, hat am vergangenen Donnerstag, wie die Polizei jetzt mitteilt, einen Ladendieb mit dem Auto verfolgt. Die Festnahme des bewaffneten Ladendiebs erfolgte auf der A2.

Der Bergkamener befand sich gegen 10.45 Uhr in seinem Auto an der Ampel Unnaer Straße Ecke Zollpost. Von dort beobachtete er, wie ein Mann fluchtartig den Kaufland verließ und in ein Auto stieg. Der Wagen wurde zunächst hektisch abgewürgt, bevor es dann mit hoher Geschwindigkeit den Parkplatz verließ. Nach Angaben des Zeugen hätte die Szene auch aus einem Film stammen können. Er verfolgte das Auto durch das Kamener Stadtgebiet bis auf die A2. Während der Fahrt hielt er die ganze Zeit telefonischen Kontakt mit der Leitstelle der Polizei. An der Anschlussstelle Hamm-Uentrop konnte der mit drei Personen besetzte Wagen dann durch Beamte der Autobahnpolizei angehalten und kontrolliert werden.

Der Tatverdächtige führte in einer Bauchtasche einen Schlagring und zwei Messer mit sich. Im Auto fanden die Polizisten entwendete Spirituosen aus dem Supermarkt sowie weiteres mutmaßliches Diebesgut in Form von elektrischen Zahnbürsten und Kosmetik. Auch eine kleine Gerätschaft zum Entfernen von Sicherheitsetiketten konnten die Beamten sicherstellen. Bei dem Ladendieb handelt es sich um einen 24-jährigen Mann. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige wegen schwerem Ladendiebstahl mit Waffen.




RAG und Stadt kündigen an: Kanalbauarbeiten in Overberge

Seitens der RAG AG werden in Abstimmung mit dem Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen im Ortsteil Overberge innerhalb der Straßen Kamer Heide /Gladiolenweg; Efeuweg, Weißdornweg und Rosenweg/Veilchenweg, im Zeitraum Mai 2021 bis voraussichtlich Februar 2022 in Teilabschnitten Kanalbauarbeiten durchgeführt.

Die Firma Tillmann Tiefbau & Co aus Recklinghausen wurde durch die RAG AG mit der Durchführung der Kanalbauarbeiten beauftragt.

Die Kanalbauarbeiten beginnen am 03.05.2021 im Bereich Kamer Heide/Gladiolenweg. Die betroffenen Anlieger werden durch die ausführende Firma rechtzeitig über den Baubeginn informiert.




Toni Tuklan, Tom Pulse und der FLVW: Gemeinsam gegen Rassismus

Geredet wird viel, gesungen auch und in diesem Fall auch etwas getan: Gegen Rassismus und Diskriminierung. Der Künstler Toni Tuklan zusammen mit Tom Pulse und dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) gehen gemeinsam neue Wege. Mit dem der Track „Can’t Wait Till Dawn“, will der Künstler für Toleranz werben und ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Die Idee zur Kooperation entstand in der Arbeitsgemeinschaft „Integration“ des FLVW. Darauf weist jetzt der 1. Vorsitzende des SuS Rünthe Dietmar Wurst hin.

„Can’t wait till dawn, to welcome a bright new day“ – dies ist die Vision des Künstlers mit der er positive Gefühle wecken möchte und zudem deutlich macht: Wir stellen uns jeden Tag den Herausforderungen, die er mit sich bringt. „Ich kann es kaum erwarten, bis zum Morgengrauen, um einen strahlenden neuen Tag zu begrüßen, voller Freude, Hoffnung und Einheit“, so die deutsche Übersetzung des Songs, mit dem Tuklan gegen Hass jeder Art und Unterdrückung ansingt.

Positive Gefühle erfährt Toni Tuklan auch durch seine integrative Arbeit in verschiedenen Projekten, wie beispielsweise „Glücklich geht einfach“ (Sportartikel für Afrika) mit dem SuS Rünthe.

Die Kraft, Gefühle zu wecken und gleichzeitig Menschen mit verschieden kulturellen und sozialen Hintergründen zu verbinden, haben Musik und Fußball gemeinsam. Diese Arbeit wird auch vom Künstler in der AG Integration selbst fortgeführt. Weitere Projekte sollen auf etwas andere Art für Integration werben.




Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose: Onlinevortrag von Chefarzt Priv.-Doz. Dr. med. Frank Rubenthaler

Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler.

Einen Online-Informationsabend zum Thema „Endoprothetische Behandlung der Kniegelenksarthrose“ bietet das Klinikum Westfalen am kommenden Mittwoch, 21. April, um 18.00 Uhr an. Priv.-Doz. Dr. Frank Rubenthaler, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Spezielle orthopädische Chirurgie und Wirbelsäulenchirurgie am Knappschaftskrankenhaus Dortmund, stellt an diesem Abend verschiedene Verfahren des Gelenkersatzes mit sogenannten Teil- und Vollprothesen vor und gibt auch einen kurzen Überblick über gelenkerhaltende, operative Maßnahmen.

Wegen der Corona-Pandemie wird der Vortrag als Online-Angebot organisiert und kann im Internet live verfolgt werden. Im anschließenden Chat sind auch Fragen an den Referenten möglich. Nähere Informationen zur Teilnahme gibt es unter www.klinikum-westfalen.de.




DIE LINKE hält nächtliche Ausgangssperre für ein ungeeignetes Instrument gegen Corona

Ursprünglich wollte DIE LINKE an mehreren Stellen in Bergkamen Unterschriften für die Volksinitiative Gesunde Krankenhäuser sammeln. „Aufgrund einer Inzidenz von aktuell 336,50 in der Stadt Bergkamen – ab einer Inzidenz von 200 soll bekanntlich eine Notbremse greifen – haben wir uns dazu entschieden von der o.g. Sammelaktion abzusehen. Zudem fordern wir die Stadt Bergkamen zum Handeln auf und aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, samt der Mutanten B.1.1.7 und B.1.351 zu ergreifen“, erklärt dazu Oliver Schröder vom Ortsverband.

Allerdings wendet er sich gegen die nächtliche Ausgangssperre, wie sie aktuell vom Kreis Unna angeordnet und auch im Bundestag diskutiert worden ist. „Stattdessen sprechen wir LINKE uns für einen harten und kurzen Lockdown aus – wie u.a. in Portugal angewandt – um die dritte Welle wirkungsvoll zu brechen. So wie es führende Virologen auch den Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene seit Monaten(!) empfehlen und nahe legen“, so Schröder weiter.




Nach Einigung mit dem Land: Nächtliche Ausgangssperre tritt Montag im Kreis Unna in Kraft

Angesichts aktuell steigender Inzidenzwerte hat der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200-er-Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Das notwendige Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium liegt inzwischen vor. In zwei Punkten gab es Veränderungen zu den Absichten des Kreises. Die neue Allgemeinverfügung tritt nun am Montag, 19.4.2021, 0:00 Uhr in Kraft.

Ausgangssperre statt nächtlicher Kontaktsperre
Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Der Kreis hatte diese Maßnahme angestrebt, weil es eine geringere Einschränkung der persönlichen Rechte darstellt. Nach der Entscheidung des Landes zu dieser Passage verfügt der Kreis Unna nun eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, die um 5 Uhr morgens endet. Ausnahmen für Berufstätige, Pflegende, zur Begleitung Sterbender oder aus vergleichbar wichtigem Grunde sind geregelt. Auch dürfen etwa Hunde ausgeführt werden.

Tagsüber gilt eine Kontaktsperre für mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Haushalte mit fünf Personen oder mehr dürfen sich noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Diese Kontaktsperre gilt für den öffentlichen und privaten Raum.

Kindertagesstätten bleiben geöffnet – dringender Appell
Kindertagesstätten gehen in den eingeschränkten Pandemiebetrieb, bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Die Kinder werden in festen Bezugsgruppen betreut, die Betreuungszeiten bleiben um 10 Wochenstunden gekürzt. Mütter und Väter, die alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren können, sind dringend aufgefordert, diese zu nutzen.

Zuletzt war es in Kitas im Kreis immer wieder zu Infektionsgeschehen gekommen, so dass der Kreis die Schließung der Einrichtungen mit einer Notbetreuung verfügen wollte, das Land hat nun dieser Regelung nicht zugestimmt. Aktuell sind kreisweit 15 Kindertagesstätten in sechs Kommunen von Corona-Fällen betroffen.

Schulen bleiben geschlossen
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einer Allgemeinverfügung des Landes übernommen worden, die dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

„Ziel muss sein, die Infektionszahlen möglichst schnell wieder zu senken“, erklärt Dezernent Torsten Göpfert, aktuell Leiter des Krisenstabes. „Denn nur so können wir auch die Zahl derer senken, die sich mit COVID-19 infizieren und schwer erkranken. Damit bliebe viel Leid erspart.“ Mit den neuen Regeln, so Göpfert, seien die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass es weniger Kontakte gibt. „Nur mit weniger Kontakten können wir das Virus eindämmen. Jeder kann mit seinem Verhalten einen Beitrag leisten, dass wir möglichst schnell niedrige Inzidenzzahlen bekommen und wieder in Richtung Normalität gehen können.“

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 26.4.2021 und ist auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de einzusehen. PK | PKU




Aktion gestartet „Hier spielen Kinder! – Hier ist kein Hundeklo!“

Auf den Spiel- und Bolzplätzen im Stadtgebiet sorgen Müll, Glasscherben und Hundehaufen immer wieder für Probleme und Beschwerden von Kindern und Eltern. Auf Anregung des AWO-Familienzentrums „Villa Kunterbunt“ startet das städtische Kinder- und Jugendbüro nun das Projekt „Hier spielen Kinder!“ zur Sensibilisierung von Anwohnern und Nutzern.

Die Kinder des Familienzentrums nutzen den benachbarten Bolzplatz an der August-Bebel-Straße gerne als Erweiterung des eigenen Außenbereichs – coronabedingt müssen die Gruppen hier aktuell besonders auf Abstände achten. Das Spielen an der frischen Luft macht den Kindern allerdings nicht immer viel Freude. Einige Hundehalter nutzen die große Fläche nämlich als Hundewiese – mit entsprechenden Hinterlassenschaften. Dazu kommt, dass die Spielplätze in der Umgebung des Familienzentrums regelmäßig stark vermüllt sind.

Müll und Scherben werden durch den städtischen Baubetriebshof natürlich so schnell wie möglich entfernt. Wünschenswert ist aber, dass Vermüllung und Verunreinigung gar nicht erst entstehen.

Das Kinder- und Jugendbüro versucht mit dem Projekt „Hier spielen Kinder!“ Anwohner und Nutzer für diese Problematik zu sensibilisieren. Mit großflächigen Bannern, die klare Botschaften enthalten (Hier spielen Kinder! – Hier ist kein Hundeklo!) soll auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Parallel dazu werden entsprechende Handzettel an die umliegenden Haushalte verteilt.

Im Gebiet der „Alten Kolonie“ rund um das Familienzentrum startet der erste Versuch, die Situation zu verbessern, weitere Spielflächen im Stadtgebiet folgen im Anschluss. Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst und Meldungen von Schäden durch aufmerksame Bürger bleiben natürlich weiterhin unerlässlich. Auch das Streetworkteam wird die jugendliche Zielgruppe verstärkt für die Problematik sensibilisieren.

Für weitere Fragen und die Meldung von Schäden und Verunreinigungen auf städtischen Spielflächen steht das Kinder- und Jugendbüro unter 02307/965-381 zur Verfügung.

Hinweise auf Schäden und Vermüllungen können auch über die eigens dafür eingerichtete WebApp der Stadt Bergkamen unter https://www.bergkamen.de/buergerservice-buergerportal/dein-bergkamen/ gemeldet werden.




Noch keine Einigung mit dem Land – Neue Coronaregeln treten erst später in Kraft

Angesichts stetig steigender Inzidenzwerte hatte der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200er Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung lag dem Landesgesundheitsministerium zur Entscheidung vor. In einem Punkt konnte kein Einvernehmen hergestellt werden, in einem anderen liegt bislang keine Entscheidung vor. Der Kreis Unna verzichtet auf ein Inkrafttreten der Regelungen am Samstag und wartet auf die Entscheidung aus Düsseldorf.

Schulen bleiben geschlossen
Klar ist: Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einen Erlass des Landes übernommen worden, der dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.

Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit. Ob es nun zu einer Ausgangssperre für den gleichen Zeitraum im Kreis Unna kommen wird, wird aktuell noch bewertet.

Nicht entschieden hat das Land bislang über die Regelung die Kindertagesstätten in die Notbetreuung zu schicken. Das ist der wesentliche Grund das Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung auszusetzen.

Mögliche Entscheidung am Wochenende
Sollte es am Wochenende zu einer Entscheidung kommen, werde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht und kann dann kurzfristig in Kraft treten.

Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen waren nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.

Die Allgemeinverfügung wird nach der Veröffentlichung auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU




Coronavirus: Bisher sind 2304 Personen in Bergkamen infiziert – aktuell sind es 297

Heute sind der Gesundheitsbehörde keine weiteren Todesfälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet worden.

145 neue Fälle im Kreis Unna sind seit dem letzten Update gemeldet worden, davon 32 in Bergkamen. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 15.654 Fälle gemeldet worden, 23ö4 in Bergkamen. 64 Personen mehr als am Dienstag gelten als wieder genesen, eine Person. Damit liegt die Zahl der aktuell infizierten Personen bei 1.797, in Bergkamen bei 297.

Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Landeszentrum Gesundheit veröffentlicht. Sie liegt aktuell bei 208,4 (Datenstand 16. April 2021 – 0 Uhr).