Ein neues „Autotaxi“ für die Kita Mittendrin in Oberaden

Das neue „Autotaxi“ der Kita Mittendrin mit Kita-Leiter Bernd Bronheim (l.), dem Marketingleiter der Sparkasse Bergkamen-Bönen und Kinder, die sich über das neu Spielzeug freuen.

Gerade die Kinder haben es der aktuellen Lage schwer. Daher soll der Alltag in den Kitas doch etwas von dieser Lage ablenken.

„Wir freuen uns daher der Kita Mittendrin in Oberaden mit unserer Spende einen kleinen Wunsch zu erfüllen“, so die Sparkasse Bergkamen-Bönen. Und zwar ein „Autotaxi“. Diese Fahrzeuge sind sehr beliebt bei den Kindern und damit möglichst viele Kinder Freude daran haben und damit spielen können haben wir den Kindergarten unterstützt, damit dieser Wunsch erfüllt werden konnte.




Lions Club öffnet das 6. Fenster des Weihnachtskalenders 2021

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern für Montag, 6. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen,

Hier nun die Gewinnnummern:

06. Dezember 2021 Gewinn Los-Nummer
IKEA Kamen 1 PÖANG-Sessel 2811
Reselädchen Warengutschein im Wert von 40,00 EUR 1080
Goldschmiede Telgmann Schmuck-Gutschein im Wert von 300,00 EUR 1820



Lions Club öffnet das 5. Fenster des Weihnachtskalenders 2021

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern für Sonntag, 5. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen,

Hier nun die Gewinnnummern:

05. Dezember 2021 Gewinn Los-Nummer
IKEA Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3290
IKEA Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3147
IKEA Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1834
IKEA Kamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2907
Fotostudio Bisdorf Kamen Gutschein für ein Portraitshooting, Wert 29,00 EUR 365
Fotostudio Bisdorf Kamen Gutschein für ein Portraitshooting, Wert 29,00 EUR 2863
Fotostudio Bisdorf Kamen Gutschein für ein Portraitshooting, Wert 29,00 EUR 1975
Fotostudio Bisdorf Kamen Gutschein für ein Portraitshooting, Wert 29,00 EUR 2791
Fotostudio Bisdorf Kamen Gutschein für ein Portraitshooting, Wert 29,00 EUR 2444
Juwelier Becher Warengutschein im Wert von 40,00 EUR 2137
Juwelier Becher Warengutschein im Wert von 40,00 EUR 3621
Spannuth Brillen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 1841
Spannuth Brillen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 2804
Spannuth Brillen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 1964
Spannuth Brillen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 2767
Spannuth Brillen Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 759



Lions Club öffnet das 4. Fenster des Weihnachtskalenders 2021

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern für Samstag, 4. Dezember. Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

Trotz Corona hat der Lions Club BergKamen auch in diesem Jahr die Kalenderaktion zur Adventszeit wieder mit großem Erfolg durchführen können. Alle Kalender sind verkauft. Dank zahlreicher Sponsoren war es möglich, die Herstellung des Kalenders außerhalb der Einnahmen aus dem Kalenderverkauf zu finanzieren. Der Lions Club wird also auch im kommenden Jahr wieder in der Lage sein, bei zahlreichen Projekten unterstützend mit dabei zu sein. „Unser Dank gilt deshalb den vielen Sponsoren, die durch Preise und Geld geholfen haben“, so der Lions Club BergKamen,

Hier nun die Gewinnnummern:

04. Dezember 2021 Gewinn Los-Nummer
Kosmetik bei Anette Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2710
Kosmetik bei Anette Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2627
Nova Mode und Accessoirs 1 „Lakrids“-Geschenkset, Wert 25,00 EUR 1854
Prisma Apotheke Bergkamen Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 1052
Prisma Apotheke Bergkamen Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 2138
Prisma Apotheke Bergkamen Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 478
Prisma Apotheke Bergkamen Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 2232
Prisma Apotheke Bergkamen Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 2818
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2485
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1128
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2296
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1844
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 966
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1309
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 787
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2457
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1096
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 87
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1760
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 2719
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3222
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 3248
POCO Einrichungsmärkte Bergkamen Warengutschein im Wert von 25,00 EUR 1267



Schwerer Unfall auf der Fritz-Husemann-Straße: 31-jähriger Bergkamener gestorben

Am Freitagabend fuhr gegen 23.30 Uhr ein 25-jähriger Fahrzeugführer aus Kamen mit seinem Ford Fiesta die Fritz-Husemann-Straße in Bergkamen in Fahrtrichtung Bergkamen-Oberaden. Er beabsichtigte nach links in die August-Bebel-Straße einzubiegen. Hierbei kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem 23-jährigen Fahrzeugführer aus Kamen, welcher mit seinem VW Scirocco die Fritz-Husemann-Straße in entgegengesetzter Fahrtrichtung befuhr.

Durch die Wucht des Zusammenpralls kam der VW Scirocco von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fiesta prallte ebenfalls gegen einen Baum, überschlug sich und kam schließlich auf dem Dach liegend zum Stillstand. Der 25-jährige Fiesta Fahrer, sowie sein 31-jähriger Beifahrer aus Bergkamen wurden im Fahrzeug eingeklemmt. Sie mussten durch die eingesetzte Feuerwehr geborgen werden. Der 31-jährige erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Der 25-jährige Fahrzeugführer wurde schwer verletzt einem Krankenhaus zugeführt. Es besteht Lebensgefahr. Der 23-jährige Fahrzeugführer des VW Scirocco wurde leicht verletzt, sein 23-jähriger Beifahrer aus Lünen musste schwerverletzt einem Krankenhaus zugeführt werden.

Für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme musste die Fritz-Husemann-Straße komplett für etwa 6 Stunden gesperrt werden. Beide Fahrzeuge wurden sichergestellt. Insgesamt entstand Sachschaden in Höhe von etwa 30.000 Euro.




Neue Corona-Regeln ab Samstag: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G im Einzelhandel

Ab Samstag, 4. Dezember, tritt die neue Koronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Hier sind die wichtigsten neuen Regelungen.

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen

Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

Private Zusammenkünfte in Hotspots

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 (Im Kreis Unna liegt die Inzidenz bei aktuell 208,8) müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko

Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.

Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel

Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.

Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich

Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.

Hochschulen

Um den Herausforderungen der aktuellen Pandemiesituation angemessen zu begegnen, hat die Landesregierung darüber hinaus eine neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren. So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren. Damit den Studierenden keine Nachteile entstehen, werden mit der neuen Verordnung Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt, soweit die Hochschule nichts Anderes regelt. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, so viel Lehre in Präsenz anzubieten, wie möglich und verantwortbar ist. Wichtige Grundlagen hierfür sind die hohe Impfquote unter Studierenden, eine möglichst umfassende Kontrolle der 3-G-Nachweise und die allgemeinen und tragfähigen Infektionsschutzvorkehrungen an den Hochschulen. Die neue Fassung ist am 2. Dezember in Kraft getreten.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung sowie die neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/corona




Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte: Erfolg trotz erschwerter Bedingungen

Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung (3.12.) rückt jährlich die Situation von Menschen mit Handicap ins Blickfeld der Öffentlichkeit und setzt ein deutliches Zeichen für mehr Teilhabe. Für einen 19-Jährigen aus Unna ist dieses Ziel in greifbare Nähe gerückt. Er hat die Aussicht auf eine unbefristete Stelle bei Indefrey Garten und Landschaftsbau in Unna.

Für Agenturchef Thomas Helm ist nicht erst in Zeiten großen Fachkräftebedarfs klar, dass Menschen mit einer Behinderung viel zu oft nicht ausreichend von Arbeitgebern in den Blick bei einer Stellenbesetzung genommen werden: „Viele Vorurteile, gerade zum Kündigungsschutz, führen seit jeher dazu, dass behinderte Menschen nur selten die erste Wahl sind. Und das ist sehr bedauerlich, denn sie sind oftmals sogar besser qualifiziert als Nichtbehinderte und zeichnen sich durch ein extrem hohes Maß an Motivation und Engagement aus.“

Ein Blick auf die Statistik belegt die erschwerten Bedingungen, unter denen arbeitslose Behinderte derzeit nach einer Stelle suchen: So waren im November im Kreis Unna 1.420 schwerbehinderte Menschen als arbeitslos gemeldet. Ihre Zahl sank damit im Verlauf der letzten zwölf Monate um gerade einmal 0,2 Prozent, wohingegen sich die allgemeine Arbeitslosigkeit aller anderen Personengruppen um über 12 Prozent reduzierte. Entsprechend wuchs der Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser an allen Arbeitslosen – heute weist jeder zehnte Arbeitslose im Kreis eine Schwerbehinderung auf. Thomas Helm: „Die Pandemie hat den Arbeitsmarkt im Kreis Unna nicht mehr voll im Griff – für Schwerbehinderte ist dies jedoch kaum feststellbar. Sie bekommen die Auswirkungen der Pandemie damit nicht nur gesundheitlich viel stärker zu spüren, sondern auch die angespannte wirtschaftliche Situation.“

Bisher konnten im Jahresverlauf rund 320 arbeitslose schwerbehinderte Menschen mit Hilfe und teilweise finanzieller Unterstützung der Arbeitsagentur den Weg in eine Ausbildung oder Maßnahme und 450 in eine Erwerbstätigkeit finden.

Unter ihnen ist auch ein 19 Jahre junger Mann aus Unna, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Grund dafür ist eine Lernbehinderung, also eine Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten, die es ihm deutlich erschwert, sich altersgerechtes Wissen anzueignen. Sein erster Versuch, beruflich im Garten- und Landschaftsbau Fuß fassen, scheiterte. Doch er bemühte sich weiter um eine Stelle und traf auf Indefrey Garten und Landschaftsbau aus Unna auf einen Betrieb, der Schwierigkeiten hatte, seine ausgeschriebene Stelle zu besetzen. Durch Unterstützung der Reha-Spezialisten der Arbeitsagentur kamen Arbeitgeber und Bewerber zusammen, zunächst in einer befristeten Beschäftigung.

Für Thomas Helm ein gelungenes Beispiel dafür, dass Karrieren nicht immer gradlinig verlaufen müssen, sondern manche Ziele auch über Etappen erreicht werden können: „Aktuell können Betrieb und Mitarbeiter herausfinden, ob sie zueinander passen und welche individuellen Vereinbarungen sie treffen möchten. Und als Arbeitsagentur unterstützen wir natürlich das Vorhaben, diese Anstellung in ein Dauerarbeitsverhältnis oder in ein Ausbildungsverhältnis umzuwandeln. Denn damit schaffen wir gleich zwei langfristige Perspektiven: Beschäftigung auf der einen und Nachwuchskräftesicherung auf der anderen Seite.“

Auch an andere Arbeitgeber richtet der Agenturchef sein Angebot, gemeinsam mit den Experten der Arbeitsagentur über die Einstellung schwerbehinderter Menschen zu sprechen und sich über die verschiedenen Hilfs- und Förderangebote zu informieren: „Gerade der technische Fortschritt und die Digitalisierung führen dazu, dass viele Tätigkeiten leichter und behindertengerecht, zugleich aber hocheffektiv ausgeführt werden können. Unsere heutige Arbeitswelt bietet daher für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen neue oder bessere Chancen auf einen passenden Arbeitsplatz als früher.“ Und Handlungsbedarf bestehe durchaus, denn derzeit schafften Unternehmen im Kreis Unna es nicht, die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent der Arbeitsplätze (in Unternehmen ab 20 Beschäftigten) mit einem behinderten Menschen zu besetzen. Helm: „Hier ist noch viel Luft nach oben.“




Sparkasse Bergkamen-Bönen setzt die 3G-Regel um

Sparkassen-Vorstand Tobias Laaß (l.) und Jörg Jandzinsky.

Auch die Sparkasse Bergkamen-Bönen reagiert auf die stark steigenden Infektionszahlen und erhöht daher ihre Sicherheitsvorgaben für persönliche, längere Beratungsgespräche in den Räumen der Sparkasse. „Wir führen ab Montag, 06. Dezember 2021, für unsere Kundenberatung die „3G-Regel“ ein, um die Sicherheit sowohl für unsere Kundinnen und Kunden aber auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen. So können wir gewährleisten an allen Standorten weiterhin präsent zu sein.“, sagt Tobias Laaß, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Bergkamen-Bönen.

Für die Selbstbedienungsbereiche oder z. B. die Abgabe einer Überweisung am Servicepoint, gilt weiterhin die Maskenpflicht und Abstandsregel. Der beste Kontakt ist aktuell der mediale Kontakt: Viele Kundenanliegen können telefonisch über das KundenServiceCenter der Sparkasse unter der
Rufnummer 02307/821-0 direkt erledigt werden. Auch eine Videoberatung ist möglich.




mittwochsMix mit Ill-Young-Kim wird verschoben

Standup Comedian Ill-Young Kim kommt erst am 26. Oktober 2022 nach Bergkamen. Foto: Dominik Pietsch

Die für den kommenden Mittwoch, 8. Dezember geplante Veranstaltung mit Ill-Young Kim in der Reihe mittwochsMix im studio theater wird verschoben.

Der Künstler Ill-Young Kim kommt in der nächsten Saison am 26.10.2022 nach Bergkamen.




Unterstützung für wichtige Arbeit: Kreis Unna fördert Wohlfahrt

Landrat Mario Löhr (l.), Angelika Chur, Vorsitzende des Kreis-Sozialausschusses (2.v.l.), Wohlfahrtssprecher Ralf Plogmann (2.v.r.) und Sozialdezernent Torsten Göpfert (r.) bei der Vertragsunterzeichnung. Foto: Max Rolke – Kreis Unna

Der Kreis Unna unterstützt die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege seit 2012 bei der Gestaltung sozialer Aufgaben finanziell. Jetzt ist die Fördersumme aufgestockt worden. Auch die Zusammenarbeit soll weitergeführt werden. Das haben Landrat Löhr und Dezernent Göpfert am Mittwoch, 1. Dezember mit dem Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Ralf Plogmann schriftlich fixiert und den bestehenden Vertrag um fünf Jahre verlängert.

„Die freie Wohlfahrtspflege im Kreis Unna wird durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches sowie karitatives und konfessionelles Engagement getragen“, so Landrat Mario Löhr. „Sie ist ein unverzichtbarer Pfeiler in unserer Gesellschaft beispielsweise in der Sozial- und Jugendhilfe im Bereich der Inklusion, der Altenhilfe und auch der Gesundheitsplanung. Die langjährige Tradition der kooperativen Zusammenarbeit von Wohlfahrtspflege und Kreisverwaltung ist beispielgebend und ich bin froh, dass wir das fortführen werden.“

10.000 Euro mehr im Jahr
Seit 2012 betrug die Fördersumme 150.000 Euro pro Jahr (plus 3.000 Euro für den Sprecherverband). Die Sprecherfunktion wechselt alle zwei Jahre zwischen den Mitgliedsverbänden. Am 22. Juni hat der Kreistag beschlossen, die Summe auf 160.000 Euro jährlich anzuheben.

Ralf Plogmann, Sprecher und Geschäftsführer des Caritasverbandes für den Kreis Unna e.V. lobt die Jahrzehnte währende konstruktive Zusammenarbeit: „Wir freuen uns über die Anerkennung unserer haupt- und vielfach ehrenamtlichen Arbeit durch Politik und Verwaltung im Kreis Unna.“ Sozialdezernent Torsten Göpfert ergänzt: „Die Wohlfahrtsverbände sind ein Garant für soziale Sicherheit. Auf ihre Dienste und Leistungen, ihre Mitwirkung bei der Gestaltung sozialer Aufgaben können und wollen wir nicht verzichten.“

Auch Angelika Chur, Vorsitzende des Kreis-Sozialausschusses, bekräftigt bei der Unterzeichnung wie wichtig die Verbände sind: „Diese Arbeit auch in den kommenden fünf Jahren zu fördern, ist uns als Kreispolitik ein wichtiges Anliegen.“ PK | PKU




Bergamt zum Barbaratag in Weddinghofen abgesagt, nicht ab der Gottesdienst ab 10 Uhr am Samstag

Das Bergamt zum Barbaratag am Samstag, 4. Dezember, ist abgesagt, der Gottesdienst zum Barbaratag in der Auferstehungskirche mit Pfarrer Christoph Maties wird es aber geben. “ Ein Gottesdienst in Krisenzeiten – Barbaras Gottvertrauen in höchster Not“, schreibt die Friedenskirchengemeinde.

Auch die anderen beiden Gottesdienste am 2. Advent wird die Gemeinde um 10.30 Uhr in Friedens- und um 11 Uhr in der Thomaskirche feiern. Am kommenden Mittwoch wird sdas Presbyterium beraten, wie und mit welchen Regeln wir die Gottesdienste am Heiligen Abend feiern werden.

Die Veranstaltungen in der nächsten Woche sind aufgrund der Pandemie auch ein wenig ausgedünnt. Wer zu „seiner“ Gruppe gehen möchte, schaue bitte vorher im Veranstaltungskalender auf der Homepage der Gemeinde nach, ob die Gruppenstunde auch wirklich stattfindet.