Eventgastronomie unter freiem Himmel soll Marina attraktiver machen
Seit vier Jahren lockt die Polder-Bar in Dorsten in den Sommermonaten jede Menge Leute an. Es ist eine Eventgastronomie unter freiem Himmel mit selbstgebauten Möbeln und einem speziellen Veranstaltungsprogramm zwischen Folk, Jazz, Poetry-Slam und anderem mehr. Mit diesem Erfolgsrezept der Firma Schaukelbaum soll der große Hafenplatz in der Marina Rünthe von an den Wochenenden im Juni, Juli und August nachhaltig belebt werden.
Das Hauptproblem dort ist, dass das „Gate to Asia“ seit zwei Jahren geschlossen ist. Die Pächter und die Eigentümerin liegen juristisch im Streit. Wie Bürgermeister Roland Schäfer jetzt im Stadtentwicklungsausschuss erklärte, glaubt er nicht mehr an eine außergerichtliche Einigung. Deshalb ist jetzt das Stadtmarketing aktiv geworden und hat erfolgreich Kontakte zu Schaukelbaum geknüpft.
Zwei der Inhaber, Kevin Over und Birger Schwalvenberg, stellten dem Ausschuss ihr Konzept für den Hafenplatz am Dienstag vor. Neben dem Angebot, sich in diesem besonderen Ambiente zu treffen, soll vor allem das kulturelle Programm die Besucher anlocken. Hier will Schaukelbaum vor allem auf Künstlerinnen und Künstler aus der Region zurückgreifen. Ihre Erfahrungen in Dorsten haben gezeigt, dass ihre Fans bestimmt kommen werden. Möglich ist aber auch. Dass wie im vergangenen Jahr in der Polder-Bar eine Musik-Gruppe aus Brasilien aufspielt.
Ein leichtes Stirnrunzeln bei den ansonsten begeisterten Ausschussmitgliedern gab es allerdings beim kulinarischen Angebot: Bratwurst, Currywurst und der Schaukelbaum-Burger. Bürgermeister Schäfer meinte nach der Sitzung, dass unbedingt auch Pizza und Pasta hinzukommen müssten. Over und Schwalvenberg hinterließen im Ausschuss den Eindruck, dass sie flexibel sind und auf bestimmte Nachfragen schnell reagieren können. An Getränken gibt es Potts, diverse Weine und auch Öko-Softdrinks. Die seien jedenfalls in der Dorstener Polder-Bar gut nachgefragt gewesen




Nach den mehr als 3.500 Betriebskontrollen gab es 358 Beanstandungen (2014: 271). Außerdem wurden 19 Bußgelder verhängt, das sind vier mehr als im Vorjahr. Von den 2.133 Probeentnahmen waren 13 durch Verbraucherinformationen ausgelöst worden. Insgesamt zeichnet sich auch hier ein zufriedenstellendes Bild, denn nur in fünf Fällen musste ein Bußgeld verhängt werden. 70 Mal wurde das Probenergebnis an eine andere Behörde weitergeleitet. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das beprobte Unternehmen seinen Sitz außerhalb des Kreises hat.






