GWA-Wertstoffhof in Bergkamen zwischen den Feiertagen geöffnet

Der GWA-Wertstoffhof in Bergkamen ist über die Feiertage zu den normalen Zeiten geöffnet (Natürlich nicht am Dienstag, 26. Dezember, dem 2. Weihnachtsfeiertag).

Das GWA-Wertstoffzentrum Nord in Lünen, Brückenkamp, hat verkürzte Öffnungszeiten. Vom 27.12. bis zum 30.12.2017 hat die Betriebsstelle wie folgt geöffnet:

  • Mittwoch bis Freitag: von 8.00 bis 15.30 Uhr
  • Samstag: 9.00 bis 13.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie am gebührenfreien Servicetelefon unter 0 800 400 1 400 oder online unter www.gwa-online.de.




„Wir bringen Sie hin“ – So fährt die VKU an den Feiertagen

Bis zum 24. Dezember laufen die Vorbereitungen für „das Fest der Feste“ auf Hochtouren, dann kehrt auch bei der VKU Ruhe ein. Ab dem Nachmittag des Heiligen Abend stehen alle Räder still, und die Busfahrerinnen und Busfahrer warten gespannt aufs Christkind. Wer sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Familienfeier chauffieren lassen will, muss am Heiligen Abend und den Weihnachtstagen deshalb Folgen-des beachten:

Am Heiligen Abend verkehren alle Busse, Taxi-Busse und AST-Verkehre mit Ausnahme der Nachtverkehre auf ihren Linien wie sonntags, aber:

  • der letzte Einstieg kann bis spätestens 16.59 Uhr erfolgen, nach 17 Uhr kann niemand mehr zusteigen. Alle Fahrzeuge fahren bei Bedarf bis zu den Endhaltestellen.
  • – das NachtAST fährt nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember.
  • – die NachtBusse von Provinzial und VKU, N1, N2, N10, N11, N19, N31 und N32 fahren nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember.
  • – Die Bestellung der TaxiBus-Frühfahrten (Tel. 0 800 3 / 50 40 31) am 25.12.17 muss am Heiligen Abend bis 14 Uhr erfolgt sein.
  • Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag fahren sämtliche VKU-Bus- und (VKU-)TaxiBus-Linien nach dem Sonn- und Feiertags-Fahrplan.
  • Die Servicezentrale fahrtwind in Kamen und das VKU-ServiceCenter in Lünen sind am Heiligen Abend, am 1. und am 2. Weihnachtstag ge-schlossen. (fahrtwind ist Sonn- und Feiertags immer geschlossen.)

Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 I 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbindung:
Festnetz 20 ct/ mobil max. 60 ct) oder im Internet www.vku-online.de.
WVG-




Montagsbezirke bereits am kommenden Samstag – geänderte Abfuhrtage bei der Müllabfuhr

Da auch in diesem Jahr die Weihnachtsfeiertage auf Werktage fallen, verschieben sich die Abfuhrtage für Biomüll, Papier und Wertstofftonne in allen Bezirken der Stadt.

Die Abfuhr der Montagsbezirke findet bereits am Samstag, 23. Dezember statt. Die restlichen Bezirke verschieben sich alle um einen Tag nach hinten.

Im Einzelnen erfolgt die Abfuhr an folgenden Tagen:

 

Wochentag Bioabfall Papier Wertstoffe
Samstag, 23.12. Bezirk A              Bezirk 2            Bezirk 6 Bezirk 1
Montag, 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag: Keine Müllabfuhr
Dienstag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag: Keine Müllabfuhr
Mittwoch, 27.12. Bezirk B Bezirk 4 Bezirk 2
Donnerstag, 28.12. Bezirk C Bezirk 6 Bezirk 3 + Wertstoffcontainer A
Freitag, 29.12. Bezirk D Bezirk 8 Bezirk 4
Samstag, 30.12.   Bezirk 10 Bezirk 5

Die Betriebsleitung des EBB bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, diese Verschiebung der Abfuhrtage zu beachten.

 

Der EBB wünscht allen Bergkamener Bürgerinnen und Bürgern eine Frohe Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das Jahr 2018!

 




Kinder begrüßen den Advent beim Migrationsdienst der AWO in Bergkamen

Die Integrationsagentur der AWO hatte jetzt in Bergkamen in Kooperation mit dem Verein der Schönen Künste zu einem gemütlichen Adventsabend für Kinder aus verschiedenen Ländern eingeladen. Die Kinder hatten großen Spaß, beim musikalischen Wintermärchen mitzumachen.

Die Weihnachtsplätzchen gemeinsam zu backen, hat den Kindern viel Freude gebracht. Zum Schluss des Adventfestes haben die Kinder Schneeflöcken und Weihnachtssterne gebastelt.

Der Adventsabend war für die Flüchtlingskinder als besonderes Ereignis: Sie konnten Deutschlands Bräuche und Sitten kennen und mögen lernen. Die Eltern der Kinder, insbesondere mit Migrationshintergrund, haben gerne mitgemacht und äußerten den Wunsch, solche Veranstaltungen im nächsten Jahr wieder zu gestalten.




LionsClub BergKamen öffnet das 20. Fenster des Adventskalenders

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern Mittwoch, 20. Dezember.

Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

20. Dezember 2017 Gewinn Los-Nummer
Mäx Fachmarkt im KamenKarree Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 314
Taxi Kramer Taxigutschein im Wert von 20,00 EUR 2629
Taxi Kramer Taxigutschein im Wert von 20,00 EUR 2739
Landbäckerei Braune Gutschein für eine Torte 1852
Landbäckerei Braune Gutschein für eine Torte 476
San Remo Restaurant Restaurantgutschein im Wert von 20,00 EUR 1496
San Remo Restaurant Restaurantgutschein im Wert von 20,00 EUR 1955



Kinder begrüßen den Advent beim Migrationsdienst der AWO in Bergkamen

Die Integrationsagentur der AWO hatte jetzt in Bergkamen in Kooperation mit dem Verein der Schönen Künste zu einem gemütlichen Adventsabend für Kinder aus verschiedenen Ländern eingeladen. Die Kinder hatten großen Spaß, beim musikalischen Wintermärchen mitzumachen.

Die Weihnachtsplätzchen gemeinsam zu backen, hat den Kindern viel Freude gebracht. Zum Schluss des Adventfestes haben die Kinder Schneeflöcken und Weihnachtssterne gebastelt.

Der Adventsabend war für die Flüchtlingskinder als besonderes Ereignis: Sie konnten Deutschlands Bräuche und Sitten kennen und mögen lernen. Die Eltern der Kinder, insbesondere mit Migrationshintergrund, haben gerne mitgemacht und äußerten den Wunsch, solche Veranstaltungen im nächsten Jahr wieder zu gestalten.




Weihnachtswanderung des NABU zum Beversee

Traditionell findet am zweiten Weihnachtsfeiertag die naturkundliche Wanderung des NABU statt. Am Dienstag den 26. Dezember geht es an den Beversee. Karl-Heinz Kühnapfel stellt unsere winterliche Vogelwelt vor. Ferngläser und Vogelbestimmungsbücher, falls vorhanden, sollten mitgebracht werden.

Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Wanderparkplatz Beversee, Werner Straße (B233). Nicht-NABU-Mitglieder zahlen 2,- €.




Öffnungszeiten der Hallenbäder und der Sauna in Bönen in den Weihnachtsferien

Das Hallenbad in Bergkamen-Mitte ist am Heiligen Abend, am 1. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr geschlossen. An den übrigen Tagen der Weihnachtsferien gelten wieder die üblichen verlängerten Öffnungszeiten.

Hier ist ein Überblick über die Öffnungszeiten aller GSW-Hallenbäder und der Sauna in Bönen:

  HB Bergkamen HB Kamen Bad Bönen Sauna Bönen
Samstag, 23.12. 08.00-13.00 Uhr 08.00-18.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Sonntag, 24.12. Geschlossen Geschlossen Geschlossen Geschlossen
Montag, 25.12. Geschlossen Geschlossen Geschlossen Geschlossen
Dienstag, 26.12. 08.00-13.00 Uhr 08.00-13.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr 10.00-20.00 Uhr
Mittwoch, 27.12. 06.30-21.00 Uhr 06.30-21.00 Uhr 11.00-21.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Donnerstag, 28.12. 06.30-21.00 Uhr 06.30-17.00 Uhr 11.00-21.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Freitag, 29.12. 06.30.21.00 Uhr 06.30-21.00 Uhr 11.00-21.00 Uhr 10.00-23.00 Uhr
Samstag, 30.12. 08.00-13.00 Uhr 08.00-18.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Sonntag, 31.12. Geschlossen Geschlossen Geschlossen Geschlossen
Montag, 01.01. Geschlossen Geschlossen Geschlossen Geschlossen
Dienstag, 02.01. 06.30.21.00 Uhr 06.30-17.00 Uhr

15.30-17.00 Uhr Frauenschwimmen

11.00-21.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Mittwoch, 03.01. 06.30-21.00 Uhr 06.30-21.00 Uhr 11.00-21.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Donnerstag, 04.01. 06.30-21.00 Uhr 06.30-17.00 Uhr 11.00-21.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Freitag, 05.01. 06.30-21.00 Uhr 06.30-21.00 Uhr 11.00-21.00 Uhr 10.00-23.00 Uhr
Samstag, 06.01. 08.00-13.00 Uh 08.00-18.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr 10.00-22.00 Uhr
Sonntag, 07.01. 08.00-18.00 Uhr 08.00-13.00 Uhr 10.00-18.00 Uhr 10.00-20.00 Uhr



Drei Einbrecherinnen sitzen in Haft: Sie schlugen auch in Bergkamen zu

Die Polizei Dortmund kann im Kampf gegen Wohnungseinbrecher einen erneuten Erfolg verbuchen. Am 13. Dezember haben Beamte des Polizeipräsidiums in Bielefeld drei tatverdächtige Frauen festgenommen, denen bislang 20 Taten (Einbrüche und Versuche) zugeordnet werden konnten.

Zeugenhinweise hatten die Polizisten auf die Spur der drei Frauen (22 aus Serbien, 26 aus Italien und 47 aus dem ehemaligen Jugoslawien) gebracht. Im Zeitraum vom 8. bis 13. Dezember kommen sie den ersten Ermittlungen zufolge als Verdächtige für Taten in Dortmund, Lünen, Bergkamen, Witten, Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Herten, Castrop-Rauxel sowie Bielefeld in Frage. In Bielefeld wurden sie nach nur wenigen Tagen intensiver Ermittlungsarbeit auf frischer Tat nach einem Einbruchsversuch festgenommen.

Alle drei Frauen befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft bzw. Haft. Gegen die 22-Jährige hatte bereits zuvor ein Vollstreckungshaftbefehl aufgrund ähnlich gelagerter Delikte vorgelegen.




LionsClub BergKamen öffnet das 19. Fenster des Adventskalenders

Die Losnummern der Weihnachtskalender-Aktion des Lions Club BergKamen sind gezogen. Hier sind nun die Nummern für Dienstag, 19. Dezember.

Die Gewinne können bei den jeweiligen Geschäften und Unternehmen direkt abgeholt werden. Es ist dafür vom Lions Club keine Frist gesetzt worden. Die glücklichen Gewinner von Gutscheinen können sich also gründlich überlegen, wie sie ihn eintauschen wollen.

19. Dezember 2017 Gewinn Los-Nummer
Hübner Rad + Tat Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 1573
Hübner Rad + Tat Warengutschein im Wert von 20,00 EUR 1185
Juwelier Becher Warengutschein im Wert von 40,00 EUR 2040
Bohde Eisenwaren Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 3055
Brandhaus Warengutschein im Wert von 30,00 EUR 1803



Oliver Kaczmarek: Wichtige Verbesserungen im Bereich Arbeit und Soziales treten zum 1. Januar 2018 in Kraft

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek weist auf wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Verbesserungen hin, die auf das Regierungshandeln der SPD in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode zurückgehen und am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Der Mindestlohn steigt: Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Auch Zeitungszusteller erhalten, nachdem eine Übergangsregelung ausläuft, endlich den aktuellen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde.

Gleichzeitig steigt der Mindestlohn Weiterbildung für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung um 4,5 Prozent. Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung haben damit ab 1. Januar 2018 Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich hierauf nach sieben Monaten harter Verhandlungen geeinigt.

Die zweite Reformstufe Bundesteilhabegesetzes greift – bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen: Neben der Einführung eines neuen Teilhabeplan-verfahrens und Verbesserungen bei den Leistungen der Frühförderung steht ab 2018 auch das „Budget für Arbeit“ zur Verfügung. Mit dem „Budget für Arbeit“ wird Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten dadurch nicht nur einen Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Beschäftigten. Es werden auch die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Die neue Leistung eröffnet damit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Verbesserungen bei der betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge: Die Grundzulage der Riester-Förderung steigt von 154 Euro auf 175 Euro jährlich an. Bei Auszahlung von Kleinbetrags-Riesterrenten in einer Summe ist künftig eine günstigere Versteuerung möglich. Der Steuerpflichtige kann bestimmen, dass die Einmalzahlung um ein Jahr verschoben wird. Da er dann in der Regel Rentner ist, kann er von einem niedrigeren Steuersatz profitieren.

Ab 2018 wird durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Einkünfte aus Riester- und Betriebsrenten sichergestellt, dass die ersten 100 Euro und darüber hinaus 30 Prozent bis insgesamt zur Hälfte des Regelsatzes für einen alleinstehenden Erwachsenen anrechnungsfrei bleiben.