Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Kreis Unna: künftig mehr „Hilfen aus einer Hand“

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch das Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Damit werden künftig Leistungen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) stärker gebündelt. Für die Menschen mit Behinderung ergeben sich hierdurch Vorteile, weil mehr Leistungen aus einer Hand gewährt werden. Zudem werden mit der Zuweisung weiterer Aufgaben an die Landschaftsverbände die Voraussetzungen für einheitliche Lebensverhältnisse und flächendeckende fachliche Standards für ganz NRW geschaffen.

Im Kreis Unna wurden im vergangenen Jahr 936 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Heimen durch den LWL unterstützt. 1.232 Menschen bekamen Unterstützung für die eigene Wohnung im sogenannten ambulant betreuten Wohnen, das die Landschaftsverbände seit 2003 finanzieren.
Mit dem neuen Ausführungsgesetzwerden zukünftig alle sogenannten Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen bei den Landschaftsverbänden gebündelt. Die Landschaftsverbände übernehmen ab 2020 die Zuständigkeit für die Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Frühförderung.

Die Leistungen zur Existenzsicherung, zum Beispiel für Essen und Unterkunft, werden nach dem neuen Gesetz künftig den Städten und Kreisen übertragen. Die Kommunen behalten außerdem die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie leben und ihre allgemeine Schulausbildung noch nicht abgeschlossen haben.

In einer Anhörung im März hatten Vertreter von Behindertenverbänden die neuen Regelungen aus dem Gesetz begrüßt: Beim ambulant betreuten Wohnen hätte die Übernahme durch die Landschaftsverbände vor 15 Jahren zu „besseren Lebensverhältnissen“ für die Menschen mit Behinderungen geführt, so der Sprecher der NRW-Lebenshilfe. Ein Vertreter der von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sprach von einer „Erfolgsgeschichte“. „Überall dort, wo der Landschaftsverband der Ansprechpartner ist, haben wir verlässliche Ansprechpartner“, hob der NRW-Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen hervor.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek begrüßte das Gesetz als „bürgerfreundlich“: „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt dahin, Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenkonvention effektiv durchzusetzen. Zugleich unterstützt die Aufgabenzuordnung eine effiziente Kostensteuerung im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler sowie unserer Mitgliedskörperschaften.“ LWL-Direktor Matthias Löb: „Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen. Das werden wir nun in NRW umsetzen und weiter ausbauen.“ Lob gab es auch für die durch das Landesgesetz neu geschaffene Möglichkeit von „anlasslosen und unangekündigten Qualitätsprüfungen“ in Einrichtungen und Diensten. „Das ist ein wichtiges neues Werkzeug, um die Qualität der Unterstützungsleistung und die Rechten der Betroffenen zu sichern“, erklärte Löb.

Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Die Übertragung der neuen Zuständigkeiten erfolgt jedoch erst zum 01.01.2020. Die Landschaftsverbände streben an, zügig einen Landesrahmenvertrag mit der Freien Wohlfahrt, der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung und den kommunalen Spitzenverbänden auszuhandeln, der die Ausgestaltung der Leistungen und der Finanzierungsstruktur nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes regelt.




Städtisches Gymnasium Bergkamen vergibt „montri-Award“ für ehrenamtliches Engagement

Im Rahmen einer Feierstunde zeichnete das Städtische Gymnasium Bergkamen am Donnerstag erneut Schülerinnen und Schüler, die sich besonders im Schulleben engagiert haben, mit dem „montri-Award“ aus.

Nachdem die Ehrung für ehrenamtliches Engagement 2016 initiiert und zunächst unter dem Titel „Bestenehrung“ ihre Premiere hatte, bekam sie 2017 mit „montri-Award“ einen richtigen Namen. „Montri“ bedeutet in der Kunstsprache Esperanto „zeigen“ und passt daher gut in den Kontext: Im Fokus der Ehrung stehen ausdrücklich ehrenamtliches Engagement, aber auch besondere Erfolge bei Wettbewerben. Hierzu durften die Schülerinnen und Schüler sowie die Kolleginnen und Kollegen Vorschläge einreichen, die dann von einer Jury diskutiert und ausgewertet wurden. Dieses Verfahren hatte sich bereits im Vorjahr bewährt. Zur Jury zählten diesmal Peter Schäfer (Vorsitzender des Bachkreis-Fördervereins), Nina Weber (Vorstandsmitglied Förderverein des SGB), Berthold Boden (Elternvertreter), Nora Varga (Schülervertreterin), Felix Dittrich (Schülervertreter) und Matthias Fahling (Kollegiumsvertreter).

Möglich machten die Veranstaltung erneut der Bachkreisförderverein, der Förderverein und der Mensaförderverein, die die Finanzierung der „montri-Award“-Pokale übernehmen.

Für die musikalische Untermalung sorgten – wie bereits in den Vorjahren – das Ensemble des B-Orchesters und der Chor „Rising Voices“, moderiert wurde die Feierstunde von Nora Varga und Felix Dittrich aus dem Jahrgang Q1.




Schwerer Verkehrsunfall auf der A2 mit drei Lkw kurz vor der Ausfahrt Kamen/Bergkamen

Gegen 7.50 Uhr kam es am Donnerstagmorgen  auf der A2 in Fahrtrichtung Hannover zu einem schweren Verkehrsunfall.

Ein 62-jähriger Lkw Fahrer aus Polen übersah circa 2 km vor der Anschlussstelle Kamen / Bergkamen einen baustellenbedingten Stau und fuhr auf dem rechten Fahrstreifen auf den Lkw eines 41-jährigen Polen auf. Der Lkw des 41-Jährigen wurde dadurch auf den LKW eines 52-jährigen Dortmunders geschoben. Durch den Aufprall löste sich die Ladung von dem Lkw des 62-Jährigen und riss das Führerhaus ab.

Der 62-Jährige und der 52-Jährige wurden bei dem Unfall nach jetzigem Stand nur leicht verletzt. Ein Rettungswagen und ein Rettungshubschrauber brachten sie in ein Krankenhaus. Der 41-Jährige verblieb unverletzt,.

Im Rahmen der Unfallaufnahme musste die Richtungsfahrbahn zeitweise komplett gesperrt werden. Es kam zu einer Staubildung von über 6 km. Gegen 14.50 Uhr war der Einsatz beendet.

Auf der Gegenseite machten sensationsgierige Gaffer mal wieder Gebrauch von ihrem Handy. Die Beamten fertigten mehrere Fotos. Anzeigen folgen.




Entwarnung durch Landesumweltamt nach Brand der GWA-Recyclinganlage in Bönen

Die in der vergangenen Woche durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg in Bönen-Nordbögge genommenen Proben sind unbedenklich. Das LANUV empfiehlt dennoch, mit Rußniederschlägen behaftete Oberflächen mit haushaltsüblichen Reinigungsmitteln zu reinigen. Obst und Gemüse sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. Gröbere Brandrückstände sollten aufgesammelt und mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Am Wochenende des 30.06./ 01.07.2018 kam es bei einer Entsorgungsfirma in Bönen zu einem großen Brandereignis. In dessen Folge hatten sich Anwohner aus dem Bereich Nordbögge bei der Bezirksregierung Arnsberg gemeldet. Sie äußerten ihre Sorge über mögliche Belastungen durch Brandrückstände auf Flächen sowie Obst und Gemüse. Das LANUV nahm bei den Anwohnern vor Ort mehrere Proben. Die Proben wurden unter anderem auf Dioxine und Furane, sowie weitere giftige brandtypische Inhaltsstoffe untersucht. Aufgrund der ermittelten geringen Werte schließt das LANUV eine bedenkliche Belastung der Flächen in der betroffenen Wohngegend durch fein verteilte Brandpartikel aus.




Area Jump 50: Neuartige Indoor-Spiele-Halle geht an der Gewerbestraße in Rünthe an den Start

Die offizielle Eröffnung der „Area 50 Jump“ findet am Samstag, 21. Juli, 10:00 Uhr, in der Gewerbestraße 51 in Bergkamen-Rünthe statt.

Mit der „Area 50 Jump“ wird das Angebot in Bergkamen um eine spannende Freizeitattraktion erweitert. Die Indoor-Spielhalle mit verschiedensten Hüpfelementen für Kinder und Erwachsene ermöglicht wetterunabhängiges Freizeitvergnügen.

Mit der Area 50 Jump wird ein innovatives Konzept verfolgt, das in Deutschland bislang einzigartig ist. Besucherinnen und Besuchern der Freizeiteinrichtung, Kinder und Erwachsene, können sich auf eine außergewöhnliche Erfahrung freuen, denn hier darf nach Lust und Laune in der 450 m² großen Halle gehüpft werden.

Speziell auf ihre Vorstellungen abgestimmt, ließ sich die Unternehmensgründerin
Anja Niklaus von Europas größtem Hüpfburgenbauer einen Parcours anfertigen, der sowohl am Boden als auch an den Seitenwänden komplett aus Luftpolstern besteht. Verschiedenste Elemente, wie Klettermöglichkeiten und Rutschen, sorgen für Spannung, Spaß und Abwechslung. Dabei sind die Elemente so angelegt, dass auch jeweils zwei Hüpf-Begeisterte gleichzeitig den Parcours durchlaufen können. Für Kinder unter 3 Jahren wurde ein gesonderter Bereich eingerichtet.

Die Ursprungsidee stammt aus England. „Dort kann man beobachten, wie diese Freizeitaktivität immer stärker nachgefragt wird“, so Anja Niklaus. „Mit der Area 50 Jump läuten wir die nächste Generation der Freizeit-Attraktion ein und eröffnen in Bergkamen Deutschlands ersten Indoor-Activity Park 4.0. Wir setzen damit neue Maßstäbe im Bereich der Indoor-Spielhallen in Deutschland.“

Wenngleich die Area 50 Jump Eröffnung feiert, ist Anja Niklaus bereits Expertin auf dem Gebiet der Hüpfburgen. 2010 begann sie mit dem Verleih der ersten Hüpfburg und bietet Interessierten mittlerweile die Qual der Wahl aus knapp 40 verschiedenen an. Da der Verleih für private Feiern oder öffentliche Veranstaltungen sehr gut läuft, wird Anja Niklaus diesen auch zukünftig weiterbetreiben. In der Gewerbestraße 51 in Rünthe wird es ab dem 21.07.2018 die Area 50 Jump und den Hüpfburgenverleih unter einem Dach geben.

„Die Area 50 Jump als Angebot für die ganze Familie sorgt für eine weitere Aufwertung der Bergkamener Freizeitlandschaft“ freut sich Simone Reichert, die seit 2013 in der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Tourismus bei der Stadt Bergkamen tätig ist.

Das hochwertige Angebot bietet für jede Altersgruppe etwas Passendes. Morgens finden Kinder-Turnkurse statt. Spezielle Öffnungszeiten für behinderte Kinder garantieren, dass diese unbeschwert spielen, während die Eltern sich in Ruhe austauschen können. Außergewöhnliche Kindergeburtstage kann man in der Area 50 Jump ebenfalls feiern, u. a. mit Slush-Eis- und Getränke-Flatrate.
Zu speziellen Zeiten steht der Indoor-Activity-Park nur Erwachsenen zur Verfügung. Für Sport- und Fitnessbegeisterte finden dann z. B. „PowerHopp“-Kurse statt. Firmenevents oder Vereinsausflüge sind ebenfalls möglich. Ein Kiosk mit Getränken, kleinen Snacks und Eis sorgt bei den Besuchern für das leibliche Wohl. Parkplätze komplettieren das Angebot.

Anja Niklaus und ihr Team freuen sich schon sehr auf die kleinen und großen Gäste, die sich allein oder in der Gruppe schwungvoll in die Luftpolster stürzen. In der Startphase bis Ende August ist der Eintritt günstiger (z. B. Kinder bis 12 Jahre: 10 Euro statt 14 Euro, Erwachsene 15 Euro statt 19 Euro). Es gibt auch Familienkarten im Angebot. Gruppen sollten sich möglichst vorher anmelden. Weitere Informationen zum Angebot finden Interessierte unter www.area50jump.de oder Tel. 02389-9288741. Für weitere Rückfragen zum (freizeit-)touristischen Angebot der Stadt Bergkamen steht Frau Reichert unter Tel. 02307-965-229 oder via E-Mail: s.reichert@bergkamen.de zur Verfügung.




Stadtbibliothek ist auch in den Sommerferien zu den gewohnten Zeiten geöffnet

Diesen Sommer hält die Stadtbibliothek Bergkamen die Pforten für interessierte Leserinnen und Leser geöffnet. Die Öffnungszeiten während der Ferien bleiben unverändert, sodass alle Bergkamener Bürger und Bürgerinnen die Angebote wie gewohnt weiter nutzen können.

Dieses reicht von Bilderbüchern für die ganz Kleinen; über Brettspiele oder Hörbücher für alle Altersklassen bis hin zu den allseits beliebten Bestsellern aus verschiedensten Genres. Auch stehen die neuesten Romane von u.a. Rita Falk, „Sauerkrautkoma“, Martin Walker, Revanche, Marlies Ferber, „Grün ist die Liebe“, Robert Seethaler, „Das Feld“ und sogar Ex-US-Präsident Bill Clinton in Zusammenarbeit mit James Patterson, „The President is missing“. Ebenso bietet die Stadtbibliothek für einen anstehenden Urlaub zahlreichen Reise-, Wanderführer und Radwanderführer an.

Besucher, die sich momentan beruflich neuorientieren, bleibt auch das Angebot Bewerbung und Lebenslauf während der Ferien bestehen. Wie gewohnt jeden Dienstag & Donnerstag von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr (außer am 24.07.und 26.07.2018).

Das Team der Stadtbibliothek Bergkamen freut sich auf Ihren Besuch im Lesecafé, in dem die aktuellsten Zeitschriften und Magazine angeboten werden.




362 illegale Waffen im Rahmen der Waffenamnestie bei der Kreispolizei abgegeben

Bis zum 1. Juli 2018 war es gemäß § 58 Abs. 8 Waffengesetz möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Bei der Kreispolizeibehörde Unna wurden im Zeitraum der einjährigen Waffenamnestie insgesamt 1.065 Waffen abgegeben – davon stammten 362 aus illegalem Besitz.

Insgesamt abgegeben wurden
– 493 Langwaffen (Einzellader- und Repetierwaffen) – davon 159 aus
illegalem Besitz
– 572 Kurzwaffen (Pistolen und Revolver) – davon 203 aus illegalem
Besitz sowie
– ca. 25.000 Schuss Munition – davon ca. 11.000 aus illegalem
Besitz.

Außerdem wurden insgesamt 101 sonstige Waffen wie Hieb- und Stichwaffen bei der Polizei im Kreis Unna in Verwahrung genommen. Davon stammten 81 aus illegalem Besitz.

In der letzten Woche der Waffenamnestie war nochmals ein merkbarer Anstieg an abgegebenen Waffen festzustellen. Dabei waren allerdings auch sehr viele Luftdruck- und PTB-Waffen, die nicht illegal besessen wurden. Viele Bürger gaben an, dass sie durch Erbschaften, Haushaltsauflösungen oder ähnlichem an die Waffen gekommen waren und froh über die Gelegenheit waren, die Waffen an sicherer Stelle abgeben zu können.




Der Nachbar mit der Spitzhacke: Strafe für gelöste GSW-„Straßenkappe“

von Andreas Milk

Der 54-jährige Bergkamener Mesut A. (Name geändert) ist wohl – vorsichtig ausgedrückt – kein ganz einfacher Mensch. Was er am 8. November 2017 anstellte, nannte selbst sein Verteidiger vor dem Kamener Amtsrichter eine „schwachsinnige Aktion“. Mit Hilfe einer Spitzhacke löste A. eine so genannte Straßenkappe an der Lünener Straße aus ihrer Verankerung.

Solche Kappen dienen dazu, Anschlüsse von Versorgungsleitungen an öffentlich zugänglichen Wegen abzudecken. Vorausgegangen war der „schwachsinnigen Aktion“ ein Rechtsstreit um Wegerechte, Befugnisse, Grundstücksangelegenheiten. Im einzelnen wurde das heute vor Gericht nicht erörtert: Es reichte, dass A. sich fürs Aushebeln der Kappe einen Strafbefehl über 900 Euro wegen Sachbeschädigung eingehandelt hatte. Weil er dagegen Einspruch erhob, wurde nun der Verhandlungstermin nötig.

Es ging unter anderem darum, ob überhaupt ein Schaden entstanden sei. Denn die Straßenkappe war nicht zerstört worden – A. hatte sie „nur“ weggenommen und bewahrte sie seitdem auf. Ein Mitarbeiter der Gemeinschaftsstadtwerke GSW sorgte für Aufklärung: Nein, es sei nicht damit getan, das Ding wieder einzusetzen. Das Ventil der Wasserleitung sei inzwischen von Schutt und Split umgeben. Außerdem müsse die schützende Kappe beim Wiedereinsetzen auch wirklich dicht abschließen. Arbeit für Fachleute also – Kostenpunkt: einige Hunderter.

Empfehlung des Richters an den Angeklagten: besser den Einspruch gegen die Strafe zurückziehen. Sonst drohe es noch teurer zu werden – eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit jedenfalls komme nicht in Frage. Tatsächlich akzeptierte A. den Vorschlag. Es bleibt also bei den 900 Euro Strafe.
Den einen oder anderen Richter wird A. aber wohl weiter beschäftigen. Denn der Mann mit der Spitzhacke baut sich anscheinend gern vor Nachbarn auf. Eine Frau von nebenan erzählte im Gerichtssaal, sie habe Angst vor ihm. Es gebe mit A. nur Probleme und Streit.




Kreis baut Service im Internet aus: Tipps und Infos auch bei Instagram

Der Kreis Unna baut seinen Service im Internet weiter aus und ist nun auch bei Instagram präsent. Unter www.instagram.com/kreis_un veröffentlicht die Stabsstelle Presse und Kommunikation Bilder und Videos mit Service-Tipps und Infos über Aktuelles aus dem Kreishaus.

Vor allem jüngere Internet-Nutzer wissen, was Instagram ist, ältere nicht unbedingt. Hinter dem Begriff Instagram verbirgt ist ein Soziales Netzwerk, bei dem Fotos und Videos aufgenommen und geteilt werden können. Aussagekräftige Bilder mit einem kurzen erklärenden Text – darauf setzt jetzt auch der Kreis Unna.

Alle wichtigen Informationen sind natürlich weiterhin auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-unna.de zu finden. Ausgewählte Inhalte schaffen es auch auf die nachrichtlich geprägten Kanäle bei Facebook (www.facebook.com/KreisUnna) und Twitter (www.twitter.com/kreis_UN). Ergänzt wird das Angebot nun noch durch den Kanal bei Instagram (www.instagram.com/kreis_un). PK | PKU




Beratung bei Zeugnis-Sorgen: „Unterstützen statt bestrafen“

Die Zeugnisvergabe steht vor der Tür. Während der eine das Zeugnis freudestrahlend nach Haus trägt, kämpft da manch anderer mit einem mulmigen Gefühl. Denn wenn die Noten aus Sicht der Eltern nicht stimmen, kann es für Schüler schon mal stressig werden.

Hilfe bei Zeugnis-Sorgen gibt es bei verschiedenen Beratungsstellen. „Ängste und Sorgen vor Bestrafungen sowie Auseinandersetzungen wegen der Zeugnisnoten können dazu führen, dass sich Kinder mit ihrem Zeugnis nicht nach Hause trauen“, weiß Sandra Waßen, Fachbereichsleiterin Familie und Jugend beim Kreis Unna. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass es für Eltern manchmal nicht einfach ist, mit den Zeugnissen ihrer Kinder angemessen umzugehen.

Die Note als Momentaufnahme

„Wenn Kinder ihre Zeugnisse bekommen, sollten die Eltern auf das gesamte Schuljahr zurückschauen“, rät die Fachbereichsleiterin. Nur bei Berücksichtigung diverser Einflüsse können sich Eltern ein Urteil über die Noten bilden, die nur den momentanen Leistungsstand wiedergeben. „Am Zeugnistag kommt es nicht auf Abrechnung an, sondern auf Zukunftsplanung“, betont Sandra Waßen.

Rat und Hilfe gibt es mehrfach: Bei der Psychologischen Beratungsstelle des Kreises unter Tel. 0 23 01 / 91 33 40, beim Allgemeinen Sozialdienst in Bönen unter Tel. 0 23 83 / 92 16 0, in Fröndenberg unter Tel. 0 23 73 / 75 26 80 und in Holzwickede unter Tel. 0 23 01 / 91 39 20 oder auch bei der bundesweit geschalteten „Nummer gegen den Kummer“: 0 800 / 11 10 333.

Auch die Bezirksregierung schaltet ein Zeugnistelefon frei: Unter der Tel. 0 29 31 / 82-33 88 sind am Freitag, 13. Juli, Montag, 16. Juli und Dienstag, 17. Juli in der Zeit von 9 bis 15 Uhr Ansprechpartner zu Fragen bei Zeugnis-Sorgen zu erreichen. PK | PKU




Erfolgreicher 1. Sammeltag bei der 9. GWA-Buchtauschbörse auf dem Bergkamener Wertstoffhof

Schon am ersten Tag der Sammelphase zeichnet sich ab: die Buchtauschbörse auf dem Bergkamener Wertstoffhof wird wieder ein voller Erfolg. Am ersten Abgabetag wurden schon rund 2700 Bücher von vielen Leseratten am Wertstoffhof abgegeben. „Das ist Sammelrekord für den ersten Tag“, so Abfallberaterin Regine Hees.

Von Kinderbüchern und Romanen über Krimis und Bildbänden bis hin zu Abenteuerromanen reicht das vielfältige Angebot. Bis Samstag, 14. Juli können noch gut erhaltene Bücher abgegeben werden. Die Abgabemenge ist auf 30 Bücher pro Person begrenzt.

Für jedes Buch erhalten die Bürger einen Gutschein, der in der zweiten Phase der Tauschbörse vom 17. bis zum 21. Juli gegen Lesestoff nach Wahl eingelöst werden kann. Besonders erfreulich: die Gutscheine sind natürlich auf Freunde und Bekannte übertragbar. In der Tauschphase können keine Bücher mehr abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis der Abfallberatung für Dienstag, den 17. Juli (1. Tauschtag): Besucher der Buchtauschbörse möchten bitte auf dem Parkplatz vor dem Wertstoffhof parken, damit Sie den Ablauf bei Anlieferungen von Wertstoffen auf dem Wertstoffhof nicht stören.

Die Abfallberatung bedankt sich vorab für das Verständnis der Leser.

Der Bergkamener Wertstoffhof ist dienstags und freitags von 10 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 10 bis 15 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Die GWA – Abfallberatung können Sie unter  0 800 400 1 400 – montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15.00 Uhr erreichen.