Führung durch den Muster-Schweinestall der Ökologiestation
Im Sommer 2004 Jahren wurde auf dem Gelände der Ökologiestation ein Musterstall für Mastschweine eröffnet. Die etwa 80 Tiere werden in kleinen Gruppen auf Stroh, mit einem Auslauf nach Neuland- und Bioland-Richtlinien gehalten. So wird das Futter der Schweine, die aus eigener Zucht alter, robuster Rassen stammen, fast ausschließlich selbst erzeugt.
Die Bauernfamilie Höhne, die für den Betrieb des Stalls sorgt, erläutert am Dienstag, 10. September, bei einer Führung die Besonderheiten tiergerechter und umweltverträglicher Tiermast. Die etwa einstündige Führung beginnt um 16.00 Uhr und ist gleichermaßen für Erwachsene und Kinder spannend und lehrreich. Eine Anmeldung ist bis zum 3. September unter 0 23 89-98 09 11 (auch Anrufbeantworter) beim Umweltzentrum Westfalen erwünscht.
Gruppentreffen der Pflegenden Angehörigen am kommenden Montag
Jeden letzten Montag im Monat trifft sich die Gruppe der „Pflegenden Angehörigen“ zu einem Gesprächsnachmittag im Seniorenzentrum „Haus am Nordberg“. Das nächste Treffen wird am 26. August von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr in den gewohnten Räumlichkeiten im Untergeschoss des Seniorenzentrums, Albert-Einstein-Str. 2 in Bergkamen, unter der fachlichen Leitung von Margarete Krabbe, stattfinden.
Eingeladen sind an diesen Nachmittag Angehörige, die sich in einer Betreuungs- oder Pflegesituation befinden und hierüber gerne in einer Gruppe mit Gleichgesinnten ins Gespräch kommen möchten. Sich über die eigene Situation auszutauschen kann dabei sehr entlastend und unterstützend sein.
Neue Angehörige sind jederzeit herzlich willkommen. Interessierte können sich im Seniorenbüro, Tel.: 02307/965410, vorab gerne informieren oder einfach spontan am Gruppentreffen teilnehmen.
PKW-Diebstahl: Schwarzer BMW 3c an der Heinrichstraße entwendet
In der Nacht zu Montag haben unbekannte Täter einen vor einem Haus an der Heinrichstraße abgestellten schwarzen BMW 3c entwendet. An dem Fahrzeug waren zur Tatzeit die amtlichen Kennzeichen UN-MA 2816 angebracht.
Wer kann Angaben zum Diebstahl oder Verbleib des BMW machen? Hinweise bitte an die Polizei in Bergkamen unter der Rufnummer 02307 921 7320 oder 921 0.
Volksbühne 20 startet Vorverkauf für rabenschwarze Komödie „Für die Familie kann man nichts“
Foto: Volksbühne 20
Die heiße Phase mit dem Vorverkauf für die Herbstaufführungen des Theatervereins „Volksbühne 20 Oberaden e.V.“ beginnt in Kürze. Zur Premiere gelangt dieses mal die „heitere, rabenschwarze“ Komödie von Hans Schimmel mit dem Titel „Für die Familie kann man nichts“.
Der Dreiakter bietet ein heiteres, rabenschwarzes Theaterstück zwischen Chaos und Überraschung , auf das man schon sehr gespannt sein darf und der Humor wieder im Mittelpunkt steht..
Friedhelm Beierle ist das weiße Schaf der Familie und hat endlich seine Traumfrau gefunden. Die einzige Schwierigkeit besteht darin, dass sie seine Familie bisher noch nicht kennengelernt hat, die man im Großen und Ganzen nur mit dem Wort „ungewöhnlich“ beschreiben kann. Da wären zum einen seine Brüder Willi und Hubbi, die ständig für Chaos sorgen. Willi ist ein begnadeter Computerhacker, der zwischendurch auch mal für Wirbel sorgt, weil er vom Computer der Bundesregierung aus Rücktrittserklärungen verschickt. Hubbi dagegen ein nicht sehr begnadeter Erfinder mit einem Sprachfehler. Auch der Rest der Familie ist sehr fragwürdig.
Das Ganze eskaliert, als Willi einen Job als Leichenwagenfahrer annimmt und sein Fahrzeug durch eine Panne lahmgelegt wird.
Unter der Regie von Spielleiter Rainer Achsnich spielen:
Friedhelm Beierle -weißes Schaf der Familie- Rainer Achsnich
Hubert, gen. Hubbi -3. Bruder von Friedhelm Wolfgang Scholz
Anna -Nachhilfeschülerin von Willi- Joana Lokatis
Doris Stüber -Verlobte von Friedhelm- Susanne Jürgens
Gundula Strauß -Freundin von Hermine- Anni Laschober/Julia Abraham
Traudel Siebert -Nachbarin- Gundi Dahn
Gerd Hollerbichel -Bester Freund von Friedhelm- Marc Hiddemann
Frieda -Putzfrau bei Beierle- Claudia Achsnich
Albert die Leiche -Tot, aber immer präsent Dieter Kress
Souffleuse: Angelika Hübner/Erika Höfer
Maskenbildnerin: Ulrike Mücke
Bühnenbild: Wilfried Schlüchter, Raimund Balve
Bühnentechnik: Klaus Lemmler, Michael Siedlarek
1. & 2. Pressewart: Winfried Mücke, Dieter Kress
Spieltermine:
Martin-Luther-Haus der ev. Friedenskirchengemeinde in Bergkamen-Weddinghofen, Goekenheide 5:
Sa. 14.09.2019 18:00 Uhr –Premiere-
So. 15.09.2019 16:30 Uhr
So. 22.09.2019 16:30 Uhr
Haus Düfelshöft in Südkamen, Dortmunder Allee 75
Sa. 28.09.2019 18:00 Uhr
So. 29.09.2019 17:00 Uhr
Einlass ist am Samstag jeweils 1,5 h und am Sonntag jeweils 2 h vor Beginn der Aufführungen.
Vor den Nachmittagsvorführungen am Sonntag werden Kaffee und Kuchen angeboten.
Kartenvorverkauf:
Karten für die Veranstaltungen im Martin-Luther-Haus können jeweils mittwochs ab dem 21. Aug. 2019, 18.00 bis 19.00 Uhr im Vereinsheim (neben der ehem. Gaststätte Westfalenkrug), Rotherbachstr. 154 in Bergkamen-Oberaden zum Preis von 9,- Euro im Vorverkauf erworben werden, sowie telefonisch bei Gunhild Dahn, Tel.-Nr: 02306 / 80683.
Zusätzlich am 04.09. und 11.09.2019 von 16:00 bis 17:00 Uhr im Martin-Luther-Haus in Bergkamen-Weddinghofen, Goekenheide 5.
Karten für die Veranstaltungen im Haus Düfelshöft können jeweils mittwochs ab dem 28. Aug. 2019, 18.00 bis 19.00 Uhr in der Gaststätte „Haus Düfelshöft“, Dortmunder Allee 75 in Südkamen, bei unserem Theaterfreund und –Akteur Rainer Achsnich, Tel.: 02306 /968500 zum Preis von 9,- Euro im Vorverkauf erworben werden.
Vorbestellte Karten können zu den Vorverkaufsterminen abgeholt werden!
Alles und noch viel mehr auch auf der Homepage/App und auf Facebook
Öffentliche Fahndung zurückgenommen: 19-Jähriger aus Lünen tot aufgefunden
Wie berichtet, hat die Dortmunder Polizei nach einem 19-Jährigen Lüner gesucht. Der Vermisste ist am heutigen Montagabend in Lünen tot aufgefunden worden. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen laut Polizei derzeit nicht vor.
Die Fahndung ist somit zurückgenommen worden. Wir haben deshalb den Suchaufruf der Polizei mit Foto gelöscht.
Personeller Engpass: Tierheim in dieser Woche geschlossen
Urlaubsbedingt gibt es einen personellen Engpass im Tierheim des Kreises. Die Einrichtung bleibt deshalb von Dienstag, 20. August bis einschließlich Samstag, 24. August für den Publikumsverkehr geschlossen.
Anfragen sind über den Anrufbeantworter möglich: Tel. 0 23 03 / 6 95 05. Informationen über Katzen, Hunde und Co. finden sich übrigens im Internet unter www.tierheim@kreis-unna.de.
Die Mitarbeiter des Tierheims versuchen auch weiterhin, zeitnah individuelle Termine zu vereinbaren. Vorrang hat jedoch natürlich die Versorgung der Tiere, betont die Veterinärbehörde des Kreises und bittet gleichzeitig um Verständnis, wenn auf Rückrufe etwas länger gewartet werden muss. PK | PKU
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen soll jetzt die Räumungsverfügung für die beiden Hochhäuser an der Töddinghauser Straße überprüfen
Mithilfe einer Klage vor dem Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wollen jetzt Eigentümer und Mieter der beiden Hochhäuser Töddinghauser Straße 135/137 erreichen, dass sie wieder ihre Wohnungen nutzen dürfen. Bekanntlich hatte die Stadt Bergkamen am 15. Mai die Räumung des Gebäudes wegen erheblicher Brandschutzmängel verfügt.
Dabei wollen der Krisenstab der Bewohner und Eigentümer, aber auch der WEG-Verwalter, der Gutachter und die Anwälte die Räumungsverfügung auf einen „schwerwiegenden Fehler“ durch die Verwaltungsrichter überprüfen lassen. Außerdem sind sie überzeugt, dass durch die Räumungsverfügung der Stadt gegen die Paragrafen 13 und 14 des Grundgesetzes verstoßen wurde.
Der Paragraf 13 sichert den Bürgerinnen und Bürger die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung zu. Allerdings lässt der Absatz 7 dieses Paragrafen Eingriffe und Beschränkungen zu, wenn eine Lebensgefahr für einzelne Personen besteht. Zu diesem Schluss sind unter anderem die Feuerwehr und der Brandschutzbeauftragte des Kreises Unna nach dem Brand in den benachbarten Turmarkaden am 10. Mai gekommen, Messungen haben eine hohe Konzentration des lebensgefährlichen Kohlenmonoxid in den beiden benachbarten Hochhäusern ergeben.
Der Paragraf 14 des Grundgesetzes sichert das Recht auf Eigentum zu. Im Absatz 2 heißt es aber auch: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Damit sich jeder selbst ein Bild von den beiden Paragrafen des Grundgesetzes machen kann, geben wir sie hier in ihrer aktuellen Version wider:
Art 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden. (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle. (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Art 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Gegen Baum gefahren und anschließend geflüchtet: Fahrerin war laut Polizei alkoholisiert
Am Samstagabend fuhr gegen 22.40 Uhr eine 23-jährige Fahrzeugführerin aus Bergkamen auf der Straße Kamer Heide in Overberge. In Höhe einer baulichen Fahrbahnverengung auf der Kamer Heide verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kollidierte mit einem auf der Fahrbahnverengung befindlichen Baum.
Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, verließ sie die Unfallörtlichkeit. Sowohl ein aufmerksamer Zeuge, als auch im späteren Verlauf die Unfallverursacherin selbst, informierten die Polizei über diesen Vorfall. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die 23-jährige alkoholisiert war. Aufgrund dessen wurde ihr eine Blutprobe entnommen. Ein Strafanzeige wurde gefertigt. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.300 Euro.
2. Rünther Kunstmarkt am Sandbochumer Weg mit Geschichten aus dem Dustertal
Aufstellung des Ankündigungsbanners für den Rünther Kunstmarkt: Die Künstlerinnen und Künstler vom Kunstkreis „Glücksschmiede“ sind eingerahmt von Vorstandsmitgliedern des Aktionskreises. Foto: Aktionskreis
Zum zweiten Mal findet am Sandbochumer Weg 24 in Rünthe am Samstag, 7. September, ab 12 Uhr ein Kunstmarkt statt. Der Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e.V. hat die Rolle des Veranstalters übernommen und kooperiert mit dem Kunstkreis „Glücksschmiede“ aus Dortmund sowie mit Familie Werth, die ihren Garten dafür zur Verfügung stellt. Im Mittelpunkt sollen die ausstellenden Künstler stehen. Es geht dabei vor allem darum, über die Kunst ins Gespräch zu kommen. Einige Künstler werden auch vorführen, wie ihre Kunst entsteht.
Abgerundet wird die Veranstaltung durch ein Angebot für Kinder (Hüpfburg, Maltisch, Lesung) sowie Getränke und Speisen (Kaffee/Kuchen – Bratwürstchen). Bei dem Mitmach-Lese-Hör-Spektakel von Michael Wrobel, das 3 mal am Nachmittag (14.00/15.00/16.00 Uhr) angeboten wird, werden Kinder u. Erwachsene in einem abgedunkelten Pavillion „Dustertalgeschichten“ kennenlernen.
Sexualstraftäter flüchtete auch mit gestohlenen Fahrrädern: Polizei sucht jetzt die Besitzer
Im Zusammenhang mit der Festnahme des mit Öffentlichkeitsfahndung gesuchten 24-jährigen Bergkameners am Donnerstagnachmittag in Senden hat die Polizei im Kreis Coesfeld zwei Fahrräder sichergestellt und sucht nun die Besitzer.
Beim ersten Antreffen an der Sebastianschule in Nottuln-Darup flüchtete der 24-Jährige mit einem roten Cityrad der Marke „Citylight“ mit tiefem Einstieg. Das Rad hat einen Lenkerkorb und wurde von der Polizei sichergestellt.
Im weiteren Verlauf der Flucht stahl der mutmaßliche Vergewaltiger seinen Angaben nach in einem Park in Nottuln ein blaues Fahrrad der Marke „Gazelle“ und fuhr damit nach Senden. Dieses Rad stellten Polizisten ebenfalls sicher.
Gesucht werden nun die rechtmäßigen Besitzer der Räder. Wer vermisst seit dem 15. August 2019 ein blaues Gazelle-Rad in Nottuln? Und wer vermisst ein rotes Cityrad? Zum Herkunftsort dieses Rades ist bislang bei der Polizei nichts bekannt.
Hinweise nimmt die Polizei in Dülmen unter der Rufnummer 0 25 94/ 79 30 entgegen.
„Turbowurm“ im Beverbach lässt Gen-Forscher hoffen
Die schwarzen Augenflecke erwecken den Eindruck, der Strudelwurm würde schielen. Mit tausenden Wimpernhärchen gleitet er über den Untergrund. Foto: EGLV
Im Beverbach in Bergkamen lebt ein Bewohner, der nicht nur bei den Biologen des Lippeverbandes Begeisterung auslöst, sondern insbesondere Gen-Forscher in Verzückung versetzt. Der Dreiecksstrudelwurm ist ein zuverlässiger Anzeiger für gute Gewässerqualität aber auch ein „Weltmeister der Regeneration“: Die Tiere sind in der Lage, fehlendes Gewebe mithilfe von Stammzellen neu zu bilden. Bereits aus einem winzigen Stück Wurm, kann sich ein komplett neues Tier regenerieren. Aufgrund dieser Eigenschaft hoffen Forscher, dass Dreiecksstrudelwürmer ihnen entscheidende Hinweise auf Therapiemöglichkeiten für verletzte Menschen liefern können. Grund genug, den Wurm zum „Bewohner des Monats“ zu benennen.
Die Biologisch-technische Assistentin Sylvia Mählmann bei der Probennahme an der Lippe. Foto: EGLV/ Rupert Oberhäuser
„Bereits aus einem zweihundertfünfzigstel großen Teil des Wurms kann sich innerhalb von zwei bis drei Wochen ein kompletter Klon des Tieres bilden“, weiß Sylvia Mählmann vom Lippeverband: „Manchmal geht dabei aber auch etwas schief – dann gibt es statt zwei Augen drei oder vier, die allerdings meist ohne Funktion sind.“
Neben der „Querteilung“ können sich Strudelwürmer auch als Zwitter vermehren: Einer der Partner nimmt dann eine stark abgeplattete Körperform an, das zweite Tier kriecht auf seinen Rücken und ein Austausch von Sperma findet statt. Die entstandenen Eier befestigen die Würmer, geschützt in einem kleinen Kokon, an Steinen oder Wasserpflanzen. In den Eiern entstehen direkt junge Nachwuchs-Strudelwürmer.
Nachtaktiver Wurm gleitet auf Wimpernhärchen
Der Dreiecksstrudelwurm gehört zur Klasse der Turbellaria. Der Name ist vom lateinischen Wort „turbo“ abgeleitet, welches übersetzt Wirbel heißt und auf die Fortbewegung der Strudelwürmer hinweist. Unter ihrem Körper befinden sich tausende Wimpernhärchen, mit denen sie gleichmäßig dahingleiten. Ihre Körper sind flach und meist werden die dunkelbraunen bis schwärzlichen Würmer maximal 2,5 Zentimeter groß. Typisch für den Dreiecksstrudelwurm ist sein pfeilförmiger, dreieckiger Kopf mit beweglichen „Öhrchen“. „Dort finden wir die Sinnesorgane für chemische Reize und die Wahrnehmung der Strömungsrichtung“, erklärt die Biologisch-technische Assistentin Sylvia Mählmann.
Auffällig sind auch die Augen des Wurms: Mit seinen zwei schwarzen Augenflecken mit hellem Hof erweckt er den Eindruck, er würde schielen oder auch trauern. Doch durch eine besondere Funktion kann der nachtaktive Wasserbewohner den Lichteinfall bestimmen. Bis zum Einbruch der Dunkelheit findet man den Dreiecksstrudelwurm vorzugsweise unter Steinen, Ästen oder Schwimmblättern – gerne auch in größeren Gruppen.
Dreiecksstrudelwürmer schützen sich in Gewässersohle
Generell sind Strudelwürmer weit verbreitet und können sowohl im Meer, Süßwasser oder sogar an Land in Pfützen leben. Der Dreiecksstrudelwurm jedoch kommt in sauberen, relativ schnell fließenden Gewässern vor. Er benötigt einen hohen Sauerstoffgehalt, da er direkt über die Haut atmet – Gewässerverunreinigungen oder Versauerung stressen den Wurm. „Bei Belastungen benötigt er ein gutes Lückensystem an der Gewässersohle, um sich dort zu schützen. Sein Nachweis ist immer ein ausgesprochen positives Zeichen, da er naturnahe Bedingungen im Gewässer anzeigt.“
Beute wird eingeschleimt, vorverdaut und eingesaugt
Als „Räuber“ ernährt sich der Dreiecksstrudelwurm vorwiegend von Kleinkrebsen, Würmern und Insektenlarven, die ihm sprichwörtlich „auf den Leim gehen“. Er riecht seine Beute und hüllt sie mit zähem Schleim ein. Dann stülpt der Wurm einen versteckten Rüssel aus, gibt ein Verdauungssekret ab und saugt sein vorverdautes Opfer nach einer Weile einfach ein. Auch er selbst hüllt sich in Schleim, der ihn wiederum vor Fressfeinden und bei kurzzeitigem Austrocknen des Gewässers schützt. Hungerzeiten übersteht der Strudelwurm problemlos mehrere Monate.
Hintergrund
Serie: Bewohner des Monats
Fließgewässer sind die Lebensadern unserer Landschaft. Sie bieten Menschen nicht nur Erholung, sondern sind als Ökosysteme unverzichtbar und schützenswert. Ein Großteil der Wasserlebewesen sind wirbellose Tiere (Makrozoobenthos), die häufig am Boden oder Rand des Gewässers leben. Dazu gehören u.a. Wasserinsekten, Krebstiere, Schnecken und Muscheln. Sie sind ein wichtiger Indikator für die Wasserqualität. Denn nur ein natürliches Gewässer weist eine hohe Anzahl und Vielfalt wirbelloser Tiere auf.
Durch das Programm „Lebendige Lippe“ soll sich der längste Fluss in NRW natürlicher entwickeln. Diese Veränderungen erfassen die Lippeverbands-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter des Labors anhand von Probenahmen entlang der Lippe und ihrer Nebenläufe. Dabei untersuchen sie regelmäßig insgesamt 431 Kilometer Wasserläufe im Verbandsgebiet. Ausgewählte Lebewesen, die etwas über die Wasserqualität verraten, stellt der Lippeverband in seiner Serie „Bewohner des Monats“ vor.
Programm „Lebendige Lippe“
Die Lippe ist ein 220 Kilometer langer Nebenfluss des Rheins. Sie entspringt in Bad Lippspringe und mündet in Wesel in den Rhein. Auf der rund 147 Kilometer langen Strecke zwischen Lippborg und Wesel fließt die Lippe durch das Gebiet des Lippeverbandes. Hier hat das Land NRW die Unterhaltung und den Ausbau des Flusses an den Lippeverband übertragen.
Der Lippeverband übernimmt neben der allgemeinen Pflicht der Gewässerunterhaltung auch die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an der Lippe. Hierzu hat der Lippeverband im Auftrag des Landes im Jahre 2013 das Programm „Lebendige Lippe“ für seinen Zuständigkeitsbereich aufgelegt und neben der Fortsetzung der bestehenden Projekte mehrere neue Projekte begonnen.
Das übergeordnete Ziel ist die langfristige Verbesserung und Wiederherstellung eines intakten Fluss-Auen-Ökosystems mit einer Erhaltung und Entwicklung von fluss- und auentypischen Strukturen und Lebensgemeinschaften. Für das Landesgewässer Lippe werden zu 100 % Landesmittel eingesetzt.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 ist auch die ganzheitliche Betrachtung von Fluss-Einzugsgebieten Allgemeingut geworden. Danach ist der gesamte Fluss von der Quelle bis zur Mündung als Einheit zu sehen. Maßnahmen, die an irgendeiner Stelle des Gewässersystems zu Veränderungen führen, wirken sich auch in anderen Teilen des Einzugsgebiets aus.
Lippeverband
Der Lippeverband ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen, das effizient Aufgaben für das Gemeinwohl mit modernen Managementmethoden nachhaltig erbringt und als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip lebt.
Seine Aufgaben sind in erster Linie die Abwasserentsorgung und -reinigung, Hochwasserschutz durch Deiche und Pumpwerke und die Gewässerunterhaltung und -entwicklung. Dazu gehört auch die ökologische Verbesserung technisch ausgebauter Nebenläufe. Darüber hinaus kümmert sich der Lippeverband in enger Abstimmung mit dem Land NRW um die Renaturierung der Lippe. Dem Lippeverband gehören zurzeit 155 Kommunen und Unternehmen als Mitglieder an, die mit ihren Beiträgen die Verbandsaufgaben finanzieren.
www.eglv.de