„Arsch hoch kriegen“ – sonst droht Knast für 26-Jährige
von Andreas Milk
Das Leben der Bergkamenerin Paula M. (26, Name geändert) läuft alles andere als rund. Der Kamener Strafrichter wurde deutlich: Sie müsse „den Arsch hoch kriegen“, sonst steuere sie weiter auf einen Abgrund zu. Dieser Abgrund ist der Knast.
Die freundliche junge Frau – derzeit arbeitsuchend im Pflegebereich – hatte laut Anklage zwischen Januar und November 2024 zwölf Mal online Ware auf Rechnung bestellt und dafür die Personalien ihres Partners angegeben. Mit ihm lebte (und lebt) sie in einer Bedarfsgemeinschaft. Allein bei Thalia schlug Paula M. für gut 600 Euro zu; Zalando, Eismann und andere Lieferanten waren ebenfalls im Spiel. Unterm Strich bestellte und erhielt M. in knapp einem Jahr Dinge für 3.169 Euro.
„Ich stehe auf jeden Fall dazu“, lautete ihr Geständnis. Sie hatte zum Gerichtstermin auch einen Brief ihres Partners an den Richter mitgebracht. Darin schreibt der Mann, er bitte „von Herzen“ um eine milde Strafe für sie. Er selbst habe ihr verziehen. Dass er im Zorn Anzeige erstattet habe, bereue er jetzt.
Besonders heikel: Paula M. ist wegen Betrugs vierfach vorbestraft. Zwei Verfahren laufen noch. „Haben Sie den Wunsch, dass die Justiz Sie inhaftiert?“, fragte provokant der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Paula M. sprach von familiären Problemen. Aber, klar: „Das ist keine Entschuldigung.“
Ihr Urteil: Zehn Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung. Dazu kommen die Einziehung der 3.169 Euro für die betrogenen Firmen zu ihren Lasten sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das vielleicht Wichtigste: Paula M. hat während der dreijährigen Bewährungsfrist einen Bewährungshelfer – oder eine -helferin -, damit sie ihren Alltag und ihr Leben wieder auf die Kette kriegt.



