Auch ein 20-Tonner ist kein Krankenfahrstuhl: Geldstrafe

von Andreas Milk

Ein Auto ist ein Auto ist ein Auto – und wird nicht einfach so zum Krankenfahrstuhl: eine teure Erkenntnis für den Rentner Joachim B. (Name geändert) aus Bergkamen. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn erwirkt. B. erhob Einspruch, der Fall kam vors Kamener Amtsgericht. Und dort machte der Richter B. schnell klar, dass er schlechte Chancen habe, mit seiner Geschichte vom Krankenfahrstuhl durchzukommen.

Ende März war B. mit dem Fahrzeug der Marke Fiat am Oberadener Römerberg in Richtung Aldi unterwegs. Polizisten hielten ihn an, wollten einen Führerschein sehen. Den brauche er nicht, erwiderte B., denn technisch sei der Fiat eigentlich nur ein Mofa und er selbst alt genug, dieses „Mofa“ führerscheinfrei zu steuern.

Von wegen. Zwar war der Fiat durch bauliche Veränderungen tatsächlich nicht in der Lage, schneller zu fahren als ein Mofa. Aber: Das ändere weder etwas an der Zahl der Sitze (4) noch am Gewicht (805 Kilogramm), und beides passe so gar nicht mit der Bezeichnung „Krankenfahrstuhl“ zusammen, erklärte der Richter. Da halfen Joachim B. auch seine mitgebrachten Gesetzestexte nicht weiter: Sie hatten mit seinem Fall schlicht nichts zu tun. Launig schlug ihm der Richter noch vor, sich doch einen 20-Tonner zuzulegen und auf Mofageschwindigkeit drosseln zu lassen: Ob er mit dem dann auch zum Einkaufen führe, das sei doch praktisch wegen der großen Ladefläche?

Schon drei Mal war Joachim B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Schon deshalb hätte er es nach Überzeugung des Richters besser wissen können – und müssen. Den Einspruch gegen den Strafbefehl zog B. am Ende zurück. Er muss nun 1.800 Euro zahlen.