Attacke mit dem Gartenschlauch: 2.000 Euro Strafe

von Andreas Milk
Immerhin: In einem Punkt stimmten die Angaben beider Seiten überein – und zwar, dass es seit rund 20 Jahren Zoff zwischen ihnen gebe. Eine schier endlose Bergkamener Nachbarschaftsfehde beschäftigte heute den Strafrichter am Amtsgericht Kamen. Angeklagt: Der 36-jährige Markus A. (Namen geändert), der laut Staatsanwaltschaft mehrfach eine Frau von nebenan, die 58 Jahre alte Stefanie P., beleidigt und bedroht hat – etwa, indem er sie „asoziale Nutte“ nannte und sich mit dem Zeigefinger die Kehle entlang fuhr. Das sei Unsinn, sagte Markus A. – einen anderen Anklagepunkt gab er dagegen zu: Am 4. Juli 2019 habe er Stefanie P. eine Dusche mit dem Gartenschlauch verpasst, um sie sich vom Leib zu halten. Sie habe damals nämlich eine Abstandsvereinbarung missachtet.

Die Sache mit dem Schlauch war der einzige Vorwurf, für den es so etwas wie einen objektiven Nachweis gab: Ein damals zum Tatort gerufener Polizist erinnerte sich auf Nachfrage des Richters, die Frau sei nass gewesen.

Was sich sonst so alles zwischen den Familien A. und P. abgespielt hat und abspielt – das wissen am Ende nur sie selbst. Nimmt man die Schilderungen von Markus A., seiner Mutter sowie eben von Stefanie P. zusammen, dann haben sich da die Richtigen gefunden – oder vielmehr: leider die völlig Falschen. „Ich will eigentlich nur meine Ruhe“, sagt Stefanie P. – während die Anwältin ihres Widersachers Markus A. überzeugt ist: „Sie will ihn unbedingt im Knast sehen.“

Da muss er – trotz ein paar Vorstrafen vor einigen Jahren – aber nicht hin. Der Richter verurteilte ihn wegen der Nummer mit dem Schlauch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro. A. habe sich der Beleidigung und Bedrohung schuldig gemacht. Der Urteilsverkündung folgte ein Appell, sich zu besinnen, einander aus dem Weg zu gehen und es vielleicht mal mit der Hilfe eines erfahrenen Schiedsmannes zu versuchen.

Besonders optimistisch wirkte der Richter nicht.