Appell des Bürgermeisters – Verstöße gegen städtische Allgemeinverfügung stellen eine Straftat dar

Bürgermeister Roland Schäfer

Bürgermeister Roland Schäfer appelliert an alle Erziehungsberechtigten, ihre Kinder von den gesperrten Bereichen wie zum Beispiel Spielplätze, Bolzplätze oder Schulhöfe fernzuhalten. Diese Bereiche sowie die generelle Einhaltung der städtischen Allgemeinverfügung werden ab sofort in Absprache mit der Polizei – auch an Wochenenden – kontrolliert. Verstöße stellen eine Straftat dar und werden geahndet.

Auch im sozialen Miteinander ist der empfohlene Mindestabstand einzuhalten, zum Beispiel bei Parkbänken oder anderen Sitzgelegenheiten.

Abfallentsorgung

Bei der Abfallentsorgung kommt es zunächst zu keinen Veränderungen im Abfuhrrhythmus.

Als nicht zwingend notwendige „Nebenleistung“ hat der Entsorgungsbetrieb EBB im Stadtgebiet Bergkamen den Größentausch von Abfallgefäßen eingestellt. Behälter, die zerstört oder verloren gegangen sind, werden zeitnah ersetzt. Neue Sperrmüllaufträge werden nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung besonderer Verhaltensregeln angenommen (telefonische Voranmeldung, schriftlicher Sperrmüllauftrag, Zahlbarmachung nur durch eine Person). Hier bleibt eine verzögerte Abarbeitung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen vorbehalten. Vollservice-Aufträge werden im Rahmen der Sperrmüllabfuhr nicht mehr durchgeführt oder angenommen.
Die Stadt Bergkamen und der EBB bitten um Verständnis für die genannten Maßnahmen