Appell an Hundehalter: Rücksicht in Wald und Flur nehmen
Wer mit seinem Hund in Wald und Flur spazieren geht, sollte sich vorher eine ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob sein Vierbeiner Wildtieren nachstellt oder nicht. Darauf macht jetzt Kreisjagdberater Dietrich Junge aufmerksam.
In den vergangenen Jahren ist es vorgekommen, dass Rehe von wildernden Hunden gehetzt und gerissen wurden. Die Ausgangslage ist eindeutig: „Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen.“
Natürlich möchte Hundebesitzer ihren Tieren ausreichende Bewegungsmöglichkeiten bieten. „Rechtlich problematisch wird es, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für Bodenbrüter und Jungwild“, macht der Kreisjagdberater deutlich.
Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Herrchen oder Frauchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit sofort zurückkommen. Gerade im Frühjahr sollten sich Hundehalter besonders verantwortungsbewusst verhalten. In diesen Wochen werden Wald, Feld und Wiesen zur Kinderstube für das Wild, jetzt im Mai beginnt die Setz- und Aufzuchtzeit der Rehkitze.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und dabei gesehen wird, wird im Kreisgebiet in der Regel von den Jägern auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Die Erfahrung zeigt, dass so mancher durch ein Gespräch sensibilisiert werden kann. „Unbelehrbare müssen allerdings mit Konsequenzen in Form einer Geldbuße rechnen“, so Kreisjagdberater Junge. PK | PKU