Anklage: Nachbarin beschimpft und bespuckt

von Andreas Milk
Tja, wer hat denn nun Quatsch erzählt vor dem Kamener Strafrichter – der angeklagte Markus K. (24, Namen geändert) oder die Zeugin Martina P. (59)? Vor einem Mehrfamilienhaus in Bergkamen-Rünthe soll K. die Frau am Morgen des 7. Oktober 2024 eine Schlampe genannt und sie angespuckt haben. Er selbst sagt: Stimmt nicht.

In besagtem Haus wohnt außer Martina P. auch Markus K.s Freundin. Er selbst wiederum lebt bei seiner Großmutter. Zwischen Martina P. und K.s Freundin gab und gibt es – vorsichtig gesagt – Spannungen. Die jüngere Frau sieht sich durch Martina P. haltlosen Anschuldigungen ausgesetzt, die sogar zu einer Kündigung ihrer Wohnung durch die UKBS führten. Diese Kündigung wurde später zurückgenommen; die Kreis-Baugesellschaft klappte die Akte zu. Von einer Befriedung der Situation kann aber keine Rede sein.

Zurück zum 7. Oktober 2024: Martina P. sagt, Markus K. habe an jenem Morgen sein Fahrrad aus dem Keller geholt, sie bei der Gelegenheit an der Haustür beschimpft und bespuckt, und zwar ausdrücklich mit dem Hinweis, sie habe ja nun niemanden als Zeugen dafür. K. bestreitet nicht nur die Tat an sich – er sagt sogar: Er habe gar nicht bei seiner Freundin übernachtet, sondern – wie immer – bei der Großmutter. Und von dort aus sei er an dem Tag auch – wie immer – mit dem Rad zur Arbeit gefahren. Sein Arbeitgeber bestätigt schriftlich: Markus K. habe seinen Dienst am 7. Oktober pünktlich um 6.50 Uhr begonnen. Die Spuck-Attacke soll gegen 6.40 Uhr gewesen sein, die Polizei protokollierte einen Anruf gegen 6.45 Uhr.

Es passt also alles nicht zusammen. Andererseits: Warum sollte Martina P. den Vorfall erfunden haben, wissend, dass falsche Beschuldigungen strafbar sind? „Sie tyrannisieren mich immer noch“, sagte sie mit Blick auf K. und seine Freundin.

Im Zweifel für den Angeklagten: Markus K. wurde freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse – die „Allgemeinheit“. Im besten Fall findet nun eine der beiden Frauen rasch eine neue Wohnung.