An der Imo-Waschstraße darf weiter gebaut werden

An der Imo-Waschstraße an der Werner Straße in Bergkamen-Mitte darf lauf Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Dienstag weiter gebaut werden. „Es besteht praktisch Baurecht“, erklärte der Leiter des Bergkamener Rechtsamts Bernd Roreger, der am Dienstag den Mitgliedern des Bergkamener Bau- und Umweltausschusses das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts vorstellte.

Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen dürfen die Bauarbeiter wieder zur Imo-Waschanlage an der Werner Straße anrücken.
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen dürfen die Bauarbeiter wieder zur Imo-Waschanlage an der Werner Straße anrücken.

Genauer gesagt waren es zwei Urteile, die in Gelsenkirchen gefasst wurden. Bei der Klage eines Nachbarn gegen die ursprüngliche Baugenehmigung schlossen sich die Richter dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Januar 2015 an. Seitdem liegt die Baustelle für die Waschanlage still.

Die zweite Klage gegen die zweite Baugenehmigung auf der Grundlage durch Imo nahgebesserten Bauantrag wie das Verwaltungsgerichts allerdings ab. Nach den Antragsunterklagen will Imo die Waschanlage mit einer leiseren Technik betreiben, die Schallschutzwand soll höher werden, auf eine Anlage zum Ausklopfen von Matten wird verzichtet. Außerdem werden die Öffnungszeiten von montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr beschränkt.

Gegen dieses Urteil habe der klagende Nachbar jetzt noch die Möglichkeit, eine Zulassungsbeschwerde einzureichen, erklärte Roreger.