Am Rand von AfD-Demo: Ärger mit der Polizei
von Andreas Milk
Am 12. September 2025, zwei Tage vor der Kommunalwahl, gab es in Bergkamen eine AfD-Kundgebung und eine Gegenkundgebung – und es gab den 19-jährigen Deniz B. (Name geändert), der am Nordberg rauchend auf der Straße stand, weil er auf einen Friseurtermin wartete. Angesichts des Aufeinandertreffens von AfD und Antifaschisten war natürlich auch die Polizei präsent. Zwei ihrer Beamten wollten B. kontrollieren: B. habe das Geschehen rund um die Hundertschaft „beäugt“, erinnerte sich jetzt vor Gericht ein Polizist. Es sei der Eindruck entstanden, er gebe womöglich gerade per Handy Infos an potenzielle Störer weiter.
Schwierig wurde es am Nordberg, als B. seine Personalien nicht herausgeben wollte. Kosequenz: Die Beamten nahmen ihn mit zum Streifenwagen – und er sperrte sich dagegen, von ihnen festgehalten zu werden. Widerstand ist in solch einer Situation eine Straftat. Beide Polizisten – einer von ihnen mittlerweile pensioniert – relativierten allerdings: Eine „aktive Widerstandshandlung“ habe es nicht gegeben, sondern ein passives Abwehrverhalten. Am Streifenwagen wurde B.s „Perso“ zu Tage gefördert – der Fall war erledigt. Und erledigt ist jetzt auch das Gerichtsverfahren gegen Deniz B.: Der Richter stellte es ein.
Die Polizei sei an dem Nachmittag im September unangemessen „aggressiv“ mit ihm umgegangen, hatte B. in der Verhandlung gesagt. Künftig dürfte er es häufiger mit Uniformierten und klaren Ansagen zu tun bekommen: Er will Karriere bei der Bundeswehr machen.