Aktuelle Information der Stadt zum Corona-Virus: Bußgeldkatalog des Landes sieht empfindliche Geldstrafen vor
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung regelt ein verbindlicher Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen.
So soll beispielsweise der Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 50 Metern Abstand zu der gastronomischen Einrichtung mit 200 Euro Bußgeld für die Kunden belegt werden. Bei Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen, die nicht unter die Ausnahmetatbestände (z.B. Familien, Wohngemeinschaften, Verwandte 1. Grades) fallen, ist ebenso ein Bußgeld von 200 Euro für jeden Beteiligten vorgesehen.
In Seniorenheimen sind Besuche untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Ausnahmen sind sehr eng definiert, Familienfeiern etc. erfüllen keinen Ausnahmetatbestand. Ein Verstoß gegen das Besuchsverbot ist mit 200 Euro pro Besucher zu ahnden.
Der vollständige Bußgeldkatalog gibt es als Download hier: 2020_03_23_bussgeldkatalog_zur_coronaschutzverordnung (1)