Aktionsplan gegen Lärm: Nachts Tempo 30 auf B 233, Lünener Straße und Jahnstraße
Die Stadt Bergkamen hat jetzt gemäß einer EU-Richtlinie einen Lärmaktionsplan vorgelegt, der dazu beitragen soll, die Einwohner vor zu großen Belästigungen und gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Allerdings beschränkt er sich laut Vorgabe nur auf die Straßen im Stadtgebiet, auf den pro Jahr minderstens drei Millionen Fahrzeuge rollen. Helfen sollen hier vor allem Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Diese betroffenen Straßen auf Bergkamener Stadtgebiet sind: die beiden Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 2, die B 233 (Werner Straße), L 654 (ehem. B 61; Lünener Straße) sowie Teilstrecken der L 736 (Ostenhellweg) und L 821 (Jahnstraße).
Folgende Maßnamen hält die Stadtverwaltung für erforderlich. Sie müssen allerdings noch, soforn sie sich auf Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen beziehen, mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW abgestimmt werden:
Autobahn A 1 im Streckenabschnitt AS Bergkamen-Rünthe bis zum – Kamener Kreuz: Geschwindigkeitsreduzierung während der Nachtstunden für PKW auf 100 km/h und LKW auf 80 km/h
Autobahn A 2: Überprüfung der Lärmsituation auf Antrag der Eigentümer durch Straßen.NRW
B 233 Werner Straße: Ortsausgang Rünthe Richtung Süden Geschwindkeitsbegrenzung von 100 km/h auf 70 km/h reduzieren, Piktogramm 50 km/h im Bereich Ortseingang sowie im Gesamtverlauf Prüfung innerörtlicher Geschwindigkeitsbegrenzung während der Nachtstunden auf 30 km/h; und Überprüfung der Lärmsituation auf Antrag der Eigentümer durch Straßen.NRW.
L 654 (Lünener Straße): innerörtliche Geschwindigketisbegrenzung während der Nachtstunden auf 30 km/h sowie der geplante Beseitigung schiengleicher Bahnübergang und veränderte Streckenführung westlich Bahnübergang; und Überprüfung der Lärmsituation auf Antrag der Eigentümer durch Straßen.NRW.
L 736 (Ostenhellweg): Überprüfung der Lärmsituation auf Antrag der Eigentümer durch Straßen.NRW.
L 821 (Jahnstraße): Geschwindigkeitsreduzierung während der Nachtstunden auf 30 km/h von der Kreuzung Lünener Straße bis zur Rotherbachstraße; und Überprüfung der Lärmsituation auf Antrag der Eigentümer durch Straßen.NRW.