Afrikanische Schweinepest ist im Anmarsch
Die Afrikanische Schweinepest ist im Anmarsch. Die Kreisveterinärbehörde erinnert Schweinehalter an die besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Doch auch wir alle können etwas tun, bzw unterlassen: keine Speisereste mit Schweinefleisch in die Landschaft zu werfen. Damit können Wildschweine infiziert werden.
Besitzer von Schweinehaltungen müssen ihre Betriebe unabhängig von der Größe bei der Tierseuchenkasse und der für sie zuständigen Veterinärbehörde registrieren lassen. Auf diese Pflicht weist die für den Kreis Unna und die Stadt Hamm zuständige Kreisveterinärbehörde hin.
Anlass ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Sie tritt seit Anfang 2014 auch im osteuropäischen Raum auf und ist sowohl für Hausschweine als auch für Wildschweine lebensbedrohlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.
Nach Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit (FLI) wurden seit Anfang 2014 in Lettland, Litauen und in Polen insgesamt 80 ASP-Fälle registriert. „Es muss unbedingt verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreitet und in unsere Region eingeschleppt wird“, unterstreicht Kreisveterinärdirektor Dr. Tobias Kirschner und rät Tierhaltern und Tierärzten: „Wenn akute Symptome auftreten, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können, und Antibiotika nicht ansprechen, sollten geeignete Proben an die zuständigen Untersuchungseinrichtungen weitergeleitet werden, um eine mögliche Schweinepestinfektion abzuklären.“
Der Kreisveterinärdirektor erinnert außerdem an die in der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen. Danach darf es keine Kontakte zwischen Haus- und Wildschweinen geben. Die absolute „Kontaktsperre“ gilt auch bei einer Auslauf- oder einer Freilandhaltung. Als Sicherheitsmaßnahme rät Dr. Kirschner zu einem Doppelzaun oder zum Aufstallen der Hausschweine.
Nicht nur Tierhalter, sondern auch Jäger sollten die ASP im Hinterkopf behalten und vermehrte Funde von toten Wildschweinen sofort beim Veterinäramt melden.
Möglicher Auslöser für die afrikanische Schweinepest ist das Verfüttern von Speiseresten. Hintergrund: Das Virus ist sehr widerstandsfähig. Es hält sich mehrere Wochen in gekühltem Fleisch und überlebt monatelang in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami, sogar jahrzehntelang in gefrorenem Fleisch. „Das Verfüttern von Speiseresten ist deshalb verboten und wird von der Kreisveterinärbehörde in den Betrieben verstärkt kontrolliert, und zwar unabhängig von ihrer Größe“, sagt Dr. Tobias Kirschner und warnt: „Auch wer Lebensmittel mit Schweinefleisch achtlos in die Landschaft wirft, kann den Weg der tödlichen Tierseuche zu den heimischen Wildschweinen ebnen.“
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und weiteren Tierseuchen gibt es auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts: www.fli.bund.de