Ärger beim Gassigehen: Hundehalterin bedroht?
von Andreas Milk
Den Hund kaputt treten – ja. Aber ihn und seine Besitzerin abstechen? Nein, davon war nicht die Rede, da war sich der Bergkamener Amir D. (48, Name geändert) sicher. Wegen Bedrohung saß er in Kamen vor dem Strafrichter im Amtsgericht. Es ging um eine unschöne Begegnung am späten Abend des 14. März auf der Landwehrstraße.
Laut Anklage hatte D. eben vom „Abstechen“ eines Hundes und seiner Halterin gesprochen. Damit wäre der Tatbestand der Bedrohung erfüllt gewesen. D. selbst stellte die Sache etwas anders dar. Er habe Angst vor Hunden und sich deshalb unwohl gefühlt, als der „mittelgroße“ Hund gebellt und die Frau das Tier durch Reißen an der Leine wohl noch angestachelt habe. Auch habe sie gedroht, den Hund loszulassen. Darauf nun habe er – D. – mit dem Spruch vom „Kaputt treten“ reagiert.
Amir D. ist dem Gericht seit Jahren bekannt: Wegen Körperverletzung und wegen Bedrohung saß er schon jeweils ein paar Monate in Haft; davor hatte er wegen anderer Delikte Geldstrafen bekommen. Und: Er hat ein Alkoholproblem. Auf die Frage des Richters, ob er auch jetzt gerade, also in der Verhandlung, unter Alkoholeinfluss stehe, antwortete D.: „Mehr oder weniger, von gestern.“
Die betroffene Hundehalterin hatte im März zwar unmittelbar nach der abendlichen Begegnung die Polizei gerufen. Aber weder füllte sie in der Folgezeit einen Vernehmungsbogen aus, noch folgte sie jetzt der Vorladung als Zeugin vor Gericht. Und das war Glück für Amir D.. Denn wenn der Frau das Ganze derart egal sei, soll es mit einer Einstellung des Verfahrens getan sein, fanden der Richter und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Dazu kommt noch: D. soll zwar vom „Abstechen“ geredet, aber nicht mal ein Messer bei sich gehabt haben.