Änderungen in 2017: Was Jobcenter-Kunden wissen sollten
Zwei wichtige Änderungen stehen für Kunden des Jobcenters Kreis Unna ab Januar 2017 an: die Regelsatzerhöhung und die künftige Betreuung der sogenannten Aufstocker.
Ab dem 01. Januar 2017 steigen die Regelleistungen für Kunden des Jobcenters Kreis Unna. So erhöht sich der Regelsatz beispielsweise für alleinstehende Erwachsene um fünf auf 409,- EUR, der Regelsatz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren steigt von 270,- auf 291,- EUR monatlich. Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren erhalten dann 311,- EUR. Bei Paaren erhöht sich künftig der Regelsatz auf 368,- statt 364,- EUR pro Person. Eine detaillierte Auflistung der neuen Regelleistungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite unter: http://www.jobcenter-kreis-unna.de/arbeitsuchende/leistungssachbearbeitung/arbeitslosengeld-ii/regelbedarf.html.
Sogenannte Aufstocker werden ab Januar 2017 zu Themen rund um die Arbeitsvermittlung in der zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit beraten und nicht mehr im Jobcenter wie bisher. Zu Aufstockern zählen Personen, die ergänzend zu einem niedrigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I finanzielle Leistungen durch das Jobcenter erhalten. Dieses Arbeitslosengeld II muss allerdings weiterhin in der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters (in der Leistungssachbearbeitung) beantragt werden.