Änderungen in 2017: Was Jobcenter-Kunden wissen sollten
Zwei wichtige Änderungen stehen für Kunden des Jobcenters Kreis Unna ab Januar 2017 an: die Regelsatzerhöhung und die künftige Betreuung der sogenannten Aufstocker.

Sogenannte Aufstocker werden ab Januar 2017 zu Themen rund um die Arbeitsvermittlung in der zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit beraten und nicht mehr im Jobcenter wie bisher. Zu Aufstockern zählen Personen, die ergänzend zu einem niedrigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I finanzielle Leistungen durch das Jobcenter erhalten. Dieses Arbeitslosengeld II muss allerdings weiterhin in der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters (in der Leistungssachbearbeitung) beantragt werden.