Änderungen bei den Grundbesitzabgaben-Bescheiden
Am 5. Februar – und damit etwas später als gewohnt – verschickt die Stadt Bergkamen in diesem Jahr die Grundbesitzabgaben-Bescheide. Grund hierfür ist eine Software-Umstellung und der damit verbundene zeitliche Aufwand. Dafür sind die Bescheide wesentlich übersichtlicher gestaltet. Unter anderem ersetzt ein neues Kassenzeichen – das bei Überweisungen und Daueraufträgen unbedingt anzugeben ist! – die alten Objektnummern und Kassenzeichen. Bei bereits bestehenden Lastschriftmandaten ist hingegen nichts zu veranlassen.
Aufgrund der Grundsteuerreform kann es sein, dass die zu entrichtende Grundsteuer niedriger oder höher als im vergangenen Jahr ausfällt. Solche Abweichungen beruhen allein auf der Neufestsetzung der Grundstückswerte und Steuermessbeträge durch das Finanzamt. Die Stadt Bergkamen hat ihre Hebesätze nicht erhöht. Sie verzichtet somit auf eine aufkommensneutrale Berechnung, die zu gleichbleibenden Einnahmen führen würde, und nimmt zugunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bewusst Mindereinnahmen in Kauf.
Gestiegen ist hingegen der Gebührensatz für das Abwasser – und zwar auf 5,06 €/m³. Zu beachten ist weiterhin, dass die Stadt Bergkamen aufgrund der hohen Kosten für die Abwasserentsorgung eine Landeszuweisung erhält, die sie an die Gebührenpflichtigen weitergibt. Diese sogenannte Abwassergebührenhilfe wird nun nicht mehr separat auf den Bescheiden ausgewiesen. Sie ist jedoch nicht entfallen, sondern wurde bereits in den Gebührensatz einberechnet.
Für Fragen zur Grundsteuerfestsetzung steht die Stadt Bergkamen telefonisch unter der Hotline 02307/965-443 bzw. -382 und per E-Mail an steueramt@bergkamen.de zur Verfügung. Weitere Infos zur Grundsteuerreform sind auf der städtischen Webseite unter www.bergkamen.de im Bereich „Anliegen von A-Z“ verfügbar. Fragen zum Grundsteuermessbetrag sind ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten.