Ab Montag entfällt die Maskenpflicht auf den Pausenhöfen der Bergkamener Schulen

Ab kommenden Montag müssen auf Schulhöfen keine Masken mehr getragen werden, wohl aber in den Gebäuden. Unser Foto zeigt die Schulleiterin des Städtischen Gymnasiums Bärbel Heidenreich (rechts) in Februar bei der Austeilung von FFP2-Masken. Foto: Fahling/SGB

Am Mittwoch hatte es Schulministerin Yvonne Gebauer verkündet, heute sind die Schulen offiziell per Mail informiert worden: Ab Montag, 21. Juni entfällt die Maskenpflicht im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Weiter heißt es in der aktuellen Schulmail des Ministeriums: „Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.“