87 Osterfeuer sind in Bergkamen genehmigt

Viele Bergkamenerinnen und Bergkamener freuen sich im Rahmen des Osterfestes auf den traditionellen Besuch eines Osterfeuers.

Osterfeuer Foto: Reinhard Kraasch
Osterfeuer
Foto: Reinhard Kraasch

Osterfeuer dienen als Traditionsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege. Sie dürfen in Bergkamen daher nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen, Verbänden sowie Siedler- und Nachbargemeinschaften im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in der Zeit vom 26.03.2016 bis 28.03.2016 durchgeführt werden.

In diesen Feuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt sowie Schlagabraum verwendet werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen dabei Abfälle, wie z. B. beschichtetes oder behandeltes Holz, Sperrmüll, Plastik oder Altreifen.

Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere Rauchentwicklung oder durch Funkenflug auch unter Beachtung der Windstärke sowie ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreiten der Flammen über den Abbrennort hinaus sind zu verhindern. Deshalb sind ausreichend große Sicherheitsabstände zu baulichen Anlagen, Wäldern oder auch öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Erforderlichenfalls ist das Osterfeuer vorzeitig abzulöschen.

Die aufgeschichteten Brennmaterialien sollten frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden. Es muss vor dem Entzünden noch einmal umgeschichtet werden, um zu verhindern, dass Tiere, die dort Schutz gesucht haben, zu Schaden kommen.

In Bergkamen sind bisher insgesamt 87 Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen eines Traditionsfeuers nach dem Landesimmissionsschutz NRW und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bergkamen über die Durchführung von Brauchtumsfeuern erteilt worden.

Folgende Osterfeuer sind aufgrund ihrer Größe für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergkamen möglicherweise besonders interessant:

Heil:

  • 26.03.2016, 18:00 – 22:00 Uhr, auf der Wiese hinter dem Westenhellweg 141 (Hofgemeinschaft)
  • 26.03.2016, 19:00 – 23:00 Uhr, Acker an der Dorfstraße (Dorfgemeinschaft Heil)
  • 27.03.206, ab 5.30 Uhr, auf der Wiese an der Kapelle Heil am Westenhellweg (Ev. Martin Luther-Kirchengemeinde Bergkamen)

Mitte:

  • 26.03.2016, 18:00 – 22:00 Uhr, Wiese an der Schützenheide (Schützenverein Kamen)
  • 27.03.2016, 18:00 – 24:00 Uhr, Feld zwischen Nordfeldstraße und Heckenweg (Interessengemeinschaft /Nachbargemeinschaft)

Oberaden:

  • 26.03.2016, 18:00 – 22:00 Uhr, Wiese neben der Alisostraße 95 ( Schützenverein Oberaden)
  • 26.03.2016, 17:30 – 24.00 Uhr, Wiese am Familienzentrum „Mittendrin“ , Am Römerberg 40 (Ev. Martin-Luther-Kirchengemeinde Bergkamen)
  • 27.03.2016, 17:00 – 24:00 Uhr, Wiese zwischen Tulpenhof und Rotherbachstraße (Nachbargemeinschaft)
  • 27.03.2016, 17.00 – 23.00 Uhr, Königslandwehr 58 (Nachbargemeinschaft)

Overberge:

  • 26.03.2016, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese neben der Hansastraße 53 (Männergesangsverein)
  • 27.03.2016, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese Hansastraße 82 (Freiwillige Feuerwehr LG Overberge)
  • 28.03.2016, 19:30 – 22:00 Uhr, Acker Hüchtstraße 45 (Lions Club)

Rünthe:

  • 26.03.2015, 18:00 – 24:00 Uhr, Wiese am Hof Keinemann (Siedlergemeinschaft Rünthe West)
  • 26.03.2016, 19:30 – 24:00 Uhr, Ostenhellweg 49 (WIR e.G.)
  • 26.03.2016, 18:00 – 24.00 Uhr, Vereinsgelände Schacht III (Schützenverein Rünthe)

Weddinghofen:

  • 26.03.2016, 18:00 – 22:00 Uhr, Feld Bauer Hölscher an Straße „An der Dorndelle“ (Nachbargemeinschaft Dorndelle
  • 26.03.2016, 19:00 – 22:00 Uhr, Wiese zwischen Im Alten Dorf und Buckenstraße (Nachbargemeinschaft)