87-Jährigen beklaut? – Haushaltshilfe angeklagt
von Andreas Milk
Nachdem Haushaltshilfe Maria T. die Wohnung des 87-jährigen Bergkameners Karl M. (Namen geändert) verlassen hatte, fehlten 1.200 Euro. Maria T. habe es weggenommen, und zwar aus den beiden Brieftaschen des Rentners, glaubt die Staatsanwaltschaft. Sie klagte die junge Frau wegen Diebstahls an. Vor Gericht sah sie nun den früheren Arbeitgeber, seine Tochter und seine Enkelin wieder. Maria T. beteuerte: Sie habe das Geld von M. nicht angerührt.
Und dazu gab es auch keinen erkennbaren Grund. Das Verhältnis zum „Chef“ Karl M. war gut. Die beiden haben gern zusammengesessen und einen Schwatz gehalten. Die Chefin der Agentur, die Maria T. zu Karl M. geschickt hatte, erklärte: Frau T. sei bei den Kunden sehr beliebt, zuverlässig, bringe ihnen auch mal selbstgebackenen Kuchen mit und arbeite überdies immer noch für die Firma, ohne Probleme. Karl M.s Familie kam ebenfalls gut mit Maria T. klar. Als der Diebstahlsvorwurf gegen sie bekannt wurde, reagierte Maria T. aufgewühlt und mit Tränen, erinnerte sich die Agenturchefin.
Warum sollte Maria T. ihren Kunden Karl M. bestohlen haben? Aber: Wo sind die 1.200 Euro abgeblieben, wenn sie’s nicht getan hat? M. ist trotz seines Alters alles andere als tüddelig – einerseits. Andererseits: Beim wiederholten Schildern des angeblichen Tattages – 19. Januar, es war ein Freitag – ergaben sich sehr wohl Abweichungen. M. musste obendrein zugeben, auch schon einmal den Geburtstag der Tochter verschwitzt zu haben.
Pech ist, dass die Polizei am 20. Januar beim Besuch in Karl M.s Wohnung nicht daran dachte, die leeren Portemonnaies auf Fingerabdrücke untersuchen zu lassen.
Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf als erwiesen ansah – niemand sonst sei an jenem Januar-Wochenende in M.s Wohnung gewesen außer ihm selbst, seinen Angehörigen und eben Maria T. -, vermisste T.s Verteidiger einen objektiven Beweis für die Täterschaft seiner Mandantin. Dem Richter ging es genauso. Er sprach Maria T. frei. Für eine Verurteilung hätte er 100-prozentig von ihrer Schuld überzeugt sein müssen, erläuterte er seine Entscheidung. Diese 100 Prozent habe die Beweisaufnahme nicht hergegeben.