64 Bürger änderten 2014 ihren Namen

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Wie heißen Sie bitte? Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. erhebliche Schwierigkeiten bei Aussprache und Schreibweise des Namens, können Bürger beim Kreis eine Namensänderung beantragen. Im vergangenen Jahr sind 64 Anträge (2013: 56) auf Namensänderung von der Kreisverwaltung genehmigt worden. Davon durften Bürger in 47 Fällen ihren Familiennamen ändern (2013: 39), 17 Mal wurde ein Vorname geändert (2013: 17).

Im Gegensatz zu Namensänderungen nach Bürgerlichem Recht, die das jeweilige Standesamt durchführt (beispielsweise nach Eheschließung), ist der Kreis für die so genannte öffentlich-rechtliche Namensänderung zuständig.

Wem sein alter Name nur nicht mehr gefällt, hat allerdings keine Aussicht auf eine Namensänderung. Die Hürde ist ohnehin hoch: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Insbesondere bei schwieriger Schreibweise und Aussprache, anstößig oder lächerlich klingenden sowie sehr langen und umständlichen Namen ist dies der Fall. Wer psychische Probleme in Zusammenhang mit seinem Namen geltend macht, muss ein ärztliches Gutachten vorlegen.

Es gibt auch Anlässe zur Änderung des Familiennamens, die im Interesse eines Kindes liegen. Davon betroffen sein können Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen, wenn der oder die Sorgeberechtigte den Geburtsnamen wieder annimmt. Das funktioniert aber nur, wenn beide Elternteile an einem Strang ziehen.

Die Gebühren betragen für eine Familiennamensänderung 1.000 Euro – bei minderjährigen Kindern 700 Euro – und bei der Änderung des Vornamens 255 Euro.