5.000 Euro statt 5 Euro: Strafe für „Hure“ und fliegendes Teeglas vertausendfacht

von Andreas Milk
5 Euro hätte er ursprünglich noch zahlen sollen für den Ausraster gegenüber einer Nachbarin in Bergkamen-Oberaden. Jetzt ist das Tausendfache draus geworden – ein Strafbefehl in dieser Höhe ist vor dem Kamener Amtsgericht gegen Sedat F. (Name geändert) ergangen.

F. soll die Nachbarin wüst beschimpft haben: „Verpiss dich, du alte Hure“ – diese Worte fielen laut Anklage der Staatsanwaltschaft. Außerdem habe er von seinem Balkon aus ein Teeglas nach der Frau geworfen. Dabei zielte er eher mittelmäßig. Das Glas blieb in einem Baum hängen – die Frau blieb unverletzt. Ihr Sohn schritt ein. Es kam zur Strafanzeige gegen Sedat F..

Die unschöne Geschichte beschäftigt die Justiz inzwischen rund zwei Jahre. Es wurde ein – erster – Strafbefehl erlassen über 750 Euro. Sedat F. begann, die Summe häppchenweise zu bezahlen – stoppte aber bei 745 Euro, ganz knapp vor dem Ziel. Folge der 5-Euro-Zahlungslücke war ein weiterer Termin vor Gericht. Der Richter schlug eine Verfahrenseinstellung vor – eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft, noch in der Ausbildung, ließ sich nicht darauf ein. Es erging ein weiterer Strafbefehl: 100 Tagessätze zu 50 Euro, 5.000 Euro also unterm Strich.

Diesen Strafbefehl bekam Sedat F. – der wieder mal nicht zum Gerichtstermin erschienen war – per Post zugestellt. Wie es sein gutes Recht ist, legte er Einspruch ein. Darüber sollte nun diese Woche im Gerichtssaal verhandelt werden. Wer erneut nicht kam, war Sedat F. – das Ergebnis: Einspruch verworfen, F. muss die 5.000 Euro zahlen.