38 Vorstrafen: Haft für Wechselgeld-Betrüger

von Andreas Milk
Ein Bergkamener Wechselgeldbetrüger muss in Haft. Zu fünf Monaten hat ihn der Strafrichter in Kamen verurteilt. Es ging um zwei Gaunereien am Mittag des 19. August 2024 – die eine vollendet, die andere versucht. In zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt.

Zwar hatte Sedat H. (50, Name geändert) gerade mal einen Schaden von 40 Euro angerichtet. Aber sein Vorstrafenregister ist happig. Es gibt 38 Einträge für den Mann, der seit 36 Jahren strafmündig ist. Die letzte Verurteilung war wegen Beleidigens einer Busfahrerin. Eine Bewährungsfrist läuft noch bis März kommenden Jahres.

An dem Augusttag vor 15 Monaten in Bergkamen – seitdem immerhin ist nichts Neues mehr aktenkundig geworden – war H. in einer Spielhalle, einem Kiosk, einem Bürogeschäft und einer Bäckerei aufgetaucht. Jedes Mal wedelte er mit einem 20-Euro-Schein, den er gewechselt haben wollte. Dabei redete er auf sein Gegenüber ein – offensichtlich mit dem Ziel, dass niemand mitbekam, wie er den zu wechselnden 20-er selbst wieder einsteckte. H.s Pech: ein Besucher der Spielhalle schöpfte Verdacht und nahm die Verfolgung auf.
Auch vor Gericht zeigte sich H. überaus wortreich, beteuerte, seit Jahren nicht mehr als Betrüger aktiv zu sein und an dem Augusttag getrunken zu haben. Kein Geständnis, keine Entschuldigung an die Studentin, die er an ihrem Tag als Spielhallenaufsicht übern Tisch gezogen hatte – dafür neben ihm ein genervter Pflichtverteidiger. Dass der Spielhallenbesucher und spätere Verfolger sagte, H. habe seine Trickserei ausgesprochen professionell durchgezogen, machte es nicht besser.

H. war nach der Urteilsverkündung aufgebracht. Sehr wahrscheinlich, dass er Berufung einlegt.