21.400 Abgabenbescheide für das Jahr 2021 in Vorbereitung
In den nächsten Tagen werden rund 21.400 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verteilt.
In der Zeit vom 21.01.2021 bis 13.02.2021 werden die ca. 3.700 Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 01.07.2021 zu entrichten. Die Hundesteuerbescheide enthalten in diesem Jahr neue Hundesteuermarken. Die neuen Marken haben die Form eines Kleeblattes in roter Farbe.
Am Donnerstag, 21.01.2021 gehen rund 17.700 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung. Der Versand erfolgt über das Unternehmen „Brief und mehr“.
Bei den Abwassergebühren erfolgt aufgrund einer Abwassergebührenhilfe des Landes erneut eine Erstattung an die Eigentümer und Eigentümerinnen für das Jahr 2021. Diese Erstattung ist gesondert auf den Bescheiden ausgewiesen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vorvorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2019 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise und Erläuterungen.
Als Anlage ist den Grundbesitzabgabenbescheiden ein Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung des Mietspiegels 2022 beigefügt. Die Teilnahme an der Umfrage ist auf freiwilliger Basis vorgesehen.
Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiter des Steueramtes gerne telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung.
Die telefonischen Kontaktdaten lauten:
Gewerbe- und Hundesteuern: Frau Schneider, Telefon 02307/965–471
Grundbesitzabgaben: Frau Knäpper, Telefon 02307/965-306 / Frau Zschau, Telefon 02307/965-443
Vergnügungssteuern: Herr Maaz, Telefon 02307/965–307
Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.
Bei dem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen.