21.000 Bürger und Bürgerinnen Post erhalten Post aus dem Rathaus mit den Bescheiden über die Grundbesitzabgaben

In den nächsten Tagen werden rund 21.000 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verteilt.

In der Zeit vom 21.01.2020 bis 08.02.2020 werden die Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 01.07.2020 zu entrichten.

Am Dienstag, 21.01.2020 gehen rund 17.400 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung an die Deutsche Post. Der Versand erfolgt über einen externen Dienstleister.

Bei den Abwassergebühren erfolgt aufgrund einer Abwassergebührenhilfe des Landes erneut eine Erstattung an die Eigentümer und Eigentümerinnen für das Jahr 2020. Diese Erstattung ist gesondert auf den Bescheiden ausgewiesen. Gleiches gilt für die Gebührenhilfe bei den Niederschlagsentwässerungsgebühren.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vor-Vorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2018 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise und Erläuterungen. Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiter des Steueramtes gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung.

Die telefonischen Kontaktdaten lauten:

Gewerbe- und Hundesteuern: Frau Schneider, Telefon 02307/965–471
Grundbesitzabgaben:
Frau Knäpper, Telefon 02307/965-306
Frau Zschau, Telefon 02307/965-443
Herr Maaz, Telefon 02307/965–307 (zusätzlich Vergnügungssteuern)

Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.

Bei dem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr den Grundbesitzabgaben-Jahresbescheiden ein Fragebogen zur Erstellung eines Mietspiegels des Gutachterausschusses im Kreis Unna beigefügt ist. Die Teilnahme ist freiwillig.